Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag)

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Quellenkennung: 52bf9b94-fdc6-439d-a7b9-f5c3389817b1. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 29.03.2022 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Vom 29. März 2022   Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 23. März 2022 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.   Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.   Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.     Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.