Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 2 vom 16.01.2026, Seiten 9 – 12, Größe: 273 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2026-01-16

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9 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 2 FREITAG, DEN 16. JANUAR 2026 Tag Inhalt Seite 23. 12. 2025 Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 73 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 6.   1. 2026 Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 202-1-87 – Druckfehlerberichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 202-1-57 – Druckfehlerberichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 29-1-5 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 73 Vom 23. Dezember 2025 Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 27. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 257 S. 1), in Verbindung mit § 3 Absätze 1 und 3 sowie § 5 Absatz 1 des Bauleitplanfest­ stellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 679), § 4 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92), in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 22), § 9 Absatz 4 des Ham- burgischen Abwassergesetzes in der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 6. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 93, 127), § 81 Absatz 2a der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 270), sowie § 1, § 2 Absatz 1, § 3 und § 4 Nummer 3 der Weiterübertra- gungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 506, 490), wird verordnet: §1 Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Unnenland im N ­ orden, Bramfelder Chaussee im Osten, Fabriciusstraße im Südwesten, über Heinrich-Helbing-Straße (Flurstück 9619 der Gemar- (1) Der Bebauungsplan Bramfeld 73 für den Bereich süd- kung Bramfeld) sowie Fabriciusstraße im Westen. lich der Straße Unnenland, westlich der Straße Bramfelder Chaussee, östlich der Heinrich-Helbing-Straße sowie östlich (2) Das maßgebliche Stück des Bebauungsplans und die der Fabriciusstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird fest- ihm beigegebene Begründung werden beim Staatsarchiv zu gestellt. kostenfreier Einsicht niedergelegt. 10 Freitag, den 16. Januar 2026 HmbGVBl. Nr. 2 (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: 3. In den urbanen Gebieten sind oberhalb des Erdgeschos- 1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung können beim ses nur Wohnungen allgemein zulässig. Ausnahmsweise örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststun- sind Geschäfts- und Büronutzungen, Anlagen für Ver- den kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche waltungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Beherber- gegen Kostenerstattung erworben werden. gungsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe zulässig. 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich­ 4. In den urbanen Gebieten werden Ausnahmen für Ver- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein Ent- gnügungsstätten sowie Verkaufsräume und -flächen, schädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln oder auf Vor- kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, führungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, und dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Tankstellen ausgeschlossen. Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- 5. In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 6. Im allgemeinen Wohngebiet WA2 ist auf den Flur­ bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die stücken 2434, 2435, 2436, 2437 und 2438 eine Über- ­Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. schreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) 3. Unbeachtlich werden für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie die erforderli- a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des chen Nebenanlagen bis zu einer GRZ von 0,7 zulässig. Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- 7. Im urbanen Gebiet MU1 ist eine Überschreitung der neten Verfahrens- und Formvorschriften, festgesetzten GRZ für Tiefgaragen und ihre Zufahrten b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig. gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften 8. Im urbanen Gebiet MU2 ist eine Überschreitung der über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- festgesetzten GRZ für Tiefgaragen und ihre Zufahrten chennutzungsplans und bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig. c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ 9. In den Baugebieten können Überschreitungen der Bau- liche Mängel des Abwägungsvorgangs, grenzen durch ebenerdige Terrassen bis zu einer Tiefe von 2,5 m zugelassen werden. In den allgemeinen Wohn- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekannt­ gebieten kann die Unterbauung mit Tiefgaragen und machung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem ihren Zufahrten auch außerhalb der Baugrenzen bis zu örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die einem Anteil von 70 vom Hundert (v. H.) des Baugrund- Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht stücks, in den urbanen Gebieten MU2 und MU3 bis zu worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach einem Anteil von 90 v. H. des Baugrundstücks und im § 214 Absatz 2a des Baugesetzbuchs beachtlich sind. urbanen Gebiet MU1 vollständig zugelassen werden. §2 10. In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ebenerdige Stellplätze können ausnahmsweise Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachste- auf den Flurstücken 2434, 2435, 2436, 2437, 2438, 2439, hende Vorschriften: 2440, 2441 und 2442 für betriebsbedingte Stellplätze 1. In den urbanen Gebieten sind entlang der Straßen zugelassen werden. Oberirdische Garagen sind unzuläs- Bramfelder Chaussee und Fabriciusstraße in den Erd­ sig. geschossen an der Straßenseite nur Geschäfts- und Büro- 11. Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der nutzungen, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speise- ­Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig. wirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, 12. In den Baugebieten sind technische oder sonstige erfor- gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. derliche Aufbauten, wie Anlagen der Haus- und Klima- technik sowie andere technische Anlagen, auch oberhalb 2. In den urbanen Gebieten sind Einzelhandelsbetriebe der Oberkante der Attika des als Höchstmaß zulässigen mit zentrenrelevanten Kernsortimenten unzulässig. Vollgeschosses, bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig. Zentrenrelevante Sortimente sind gemäß der Ansied- Aufbauten und deren Einhausung und Technikge- lungsregeln der Hamburger Leitlinien für den Einzel- schosse sind mindestens 2 m von der Außenfassade handel vom 12. September 2019: Medizinische und zurückzusetzen, ausgenommen davon sind Fahrstuhl- orthopädische Geräte (Sanitätswaren), Zoologischer überfahrten sowie Anlagen zur Gewinnung solarer Ener- Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, gie. Ausnahmen von Satz 1 und Satz 2 können für Anla- Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung gen von Kinderspielflächen und deren Sicherung zuge- aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneiderei- lassen werden. bedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, 13. Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen im allgemeinen Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Wohngebiet WA2 und in den urbanen Gebieten MU1 Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, und MU2 dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2054 Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekom- nur Wohnungen errichtet werden, die mit Mitteln der munikationsartikel, Computer inklusive Zubehör und sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könn- Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektro- ten. Ausnahmen für einzelne Wohnungen können zuge- nik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte („weiße lassen werden. Ware“), Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, 14. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf den Flurstü- Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), Glas, Por- cken 2443, 2444, 2445, 2446, 2447 der Gemarkung Bram- zellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, feld umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen), Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem Fahrräder inklusive Zubehör. allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr zur Verfügung HmbGVBl. Nr. 2 Freitag, den 16. Januar 2026 11 gestellt und unterhalten wird. Weiterhin umfasst es die eines mittleren Innenschallpegels von 40 dB(A) in Auf- Befugnis der Benutzer und Besucher der Flurstücke enthaltsräumen tagsüber (6 Uhr bis 22 Uhr) bei geschlos- 2443, 2444, 2445, 2446, 2447 der Gemarkung Bramfeld, senen Außenbauteilen sicherzustellen. Zudem ist durch der Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie der Feuer- geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhal- wehr und der Rettungsdienste, diese Flächen zu betreten tung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in und zu befahren. Aufenthaltsräumen nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bei 15. In den Baugebieten sind die Außenwände von Hauptan- geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit lagen in rotem bis rotbraunem Klinker auszuführen. eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung besteht. Ausnahmen können für den Straßenverkehrsflächen 18. In den Baugebieten ist das auf den Grundstücken anfal- abgewandte Gebäudeseiten sowie für untergeordnete lende Niederschlagswasser zu versickern, sofern und Fassadenteile zugelassen werden. soweit es nicht zurückgehalten, gesammelt und genutzt 16. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und wird. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, kann hier nur im Erdgeschoss der Gebäude zulässig. ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das Siel zugelassen werden. 17.1 In den Baugebieten ist für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel 19. In den Baugebieten sind auf Dachflächen von Haupt­ Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel ver- anlagen Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche glaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkon­ im Verhältnis 1 zu 3 zur Bruttodachfläche zu errichten. struktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maß- Ausnahmen für andere technische Anlagen können nahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen zugelassen werden. Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz 20. Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatz- erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen pflanzungen mit standortgerechten heimischen groß­ ein Innenraumpegel bei ­ teilgeöffneten Fenstern von kronigen Laubbäumen vorzunehmen. Geringfügige 30 dB (A) während der Nachtzeit nicht überschritten Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten wird, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Ver- können zugelassen werden. kehrslärmpegel in Höhe von 49 dB(A) nachts in allge- 21. In den Baugebieten ist für je angefangene 150 m² der meinen Wohngebieten beziehungsweise von 54 dB(A) nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich nachts in urbanen Gebieten überschritten wird. Erfolgt der unterbauten Flächen mindestens ein kleinkroniger die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von ver- Baum oder für je angefangene 300 m² mindestens ein glasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teil- mittel- oder großkroniger Baum zu pflanzen und dauer- geöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlaf- haft zu erhalten. räume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 22. Zu pflanzende kleinkronige Bäume müssen einen Stamm­umfang von mindestens 18 cm, mittel- und groß- 17.2 Entlang des mit „(Z)“ gekennzeichneten Abschnittes kronige Bäume einen Stammumfang von mindestens sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu 25 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Es ­orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnun- sind standortgerechte heimische Laubgehölzarten zu gen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beur- verwenden. Ausnahmen von Satz 2 können zugelassen teilen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen wer- werden. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflan- den, wenn mindestens die Hälfte der Schlafräume einer zen. Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der Wohnung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuge- jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten ordnet wird. Für einzelne Wohnungen an der Fabricius- bleibt. straße und an der Bramfelder Chaussee, die keine lärm- abgewandte Seite besitzen, können Ausnahmen von den 23. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetati- Sätzen 1 und 3 zugelassen werden. Für die Ausnahmen onsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Für Baum- nach den Sätzen 3 und 4 sind die Anforderungen nach pflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von Nummer 17.1 einzuhalten. Wird an Gebäudeseiten ein 12 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Sub­ Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, strataufbaus mindestens 100 cm betragen. sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orien- 24. In den Baugebieten sind Dächer von Hauptanlagen als tierten Wohn- und Schlafräumen bauliche Schallschutz- Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit maximal maßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum 15 Grad Dachneigung auszuführen. Flachdächer und Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder ver- flach geneigte Dächer von Hauptanlagen sind mit einem gleichbare Maßnahmen vorzusehen. mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrat- 17.3 Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder aufbau zu versehen und extensiv zu begrünen sowie dau- durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten erhaft zu erhalten. Ausnahmen von der Dachbegrünung oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum können für Kinderspielflächen und technische Anlagen Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste zugelassen werden. Nicht ausgenommen sind Flächen Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen im Bereich von Anlagen zur Gewinnung solarer Energie. sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen 25. In den Baugebieten sind die nicht überbauten Flächen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen Anlagen es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. wird. 26. Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tier- 17.4 Für alle gewerblichen Aufenthaltsräume muss ein aus- arten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer reichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Farbtemperatur und maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauli- Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten che Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeig- staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine nete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht über- 12 Freitag, den 16. Januar 2026 HmbGVBl. Nr. 2 schreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen ­ euerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und F sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Grünflächen ist unzulässig. 29. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maß- 27. In den Baugebieten sind für seitliche und rückwärtige nahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vege- Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune tationsverfügbaren Stauwassers führen, sind unzulässig. in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig. §3 28. Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebau- Fahrwege, oberirdische Stellplätze, Terrassen sowie ungspläne aufgehoben. Hamburg, den 23. Dezember 2025. Das Bezirksamt Wandsbek Berichtigung In Nummer 3.4 des Einzigen Paragraphen des Artikels 1 der Sechsten Verordnung zur Änderu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.