Bremen

Bremisches Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 174623. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.11.2021 Inkrafttreten08.12.2021 Zuletzt geändert durch:Berichtigung (Brem.GBl. 2021 S. 789) Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 777, 789 Zitiervorschlag: "Bremisches Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr) vom 23. November 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 777, 789), zuletzt Berichtigung (Brem.GBl. 2021 S. 789)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.11.2021 Inkrafttreten08.12.2021 Zuletzt geändert durch:Berichtigung (Brem.GBl. 2021 S. 789) Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 777, 789 Zitiervorschlag: "Bremisches Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr) vom 23. November 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 777, 789), zuletzt Berichtigung (Brem.GBl. 2021 S. 789)" juris-Abkürzung: eGBRStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 23.11.2021 Gültig ab: 08.12.2021 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2021, 777, 789 Gliederungs-Nr: - Bremisches Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr) Vom 23. November 2021 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (Brem.GBl. 2021 S. 789) Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem am 11. Oktober 2021 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. Bremen, den 23. November 2021 Der Senat

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.