Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Vertrags über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only- Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 des Grundgesetzes - NOOTS-Staatsvertrag

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Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2026 S. 183 Ausfertigungsdatum 24.02.2026 Fassung

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Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2026 S. 183 Ausfertigungsdatum 24.02.2026 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Nachdem am 20. Januar 2026 die letzte erforderliche Ratifikationsurkunde für das Erreichen des maßgeblichen Quorums bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt wurde, ist der Vertrag über die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 des Grundgesetzes – nach seinem § 10 Absatz 1 Satz 2 am 1. Februar 2026 in Kraft getreten. Düsseldorf, 24. Februar 2026                              Der Ministerpräsident  des Landes Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst MdL

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.