Sachsen

G zum StV Auflösung Akademie der Künste DDR

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 3438. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1992 Nr. 37, S. 588 Fsn-Nr.: 70-1 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 28. Dezember 1992

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und zur Bestandssicherung des Tanzarchivs Leipzig Vom 16. Dezember 1992 Der Sächsische Landtag hat am 19. November 1992 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 1Dem am 13. Dezember 1991 vom Freistaat Sachsen unterzeichneten Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Das Tanzarchiv wird in Leipzig zur gemeinsamen Nutzung der Universität Leipzig und der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ weitergeführt. (2) Die Staatsregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Artikel 3 (1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (2) 1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 16. Dezember 1992 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.