Sachsen

ZustimmungsG Jugendmedienschutz-StV

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Quellenkennung: 2420. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2003 Nr. 3, S. 38 Fsn-Nr.: 72 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 26. März 2003

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Zustimmung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Vom 21. März 2003 1Dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.