Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 42 vom 09.12.2025, Seiten 715 – 722, Größe: 110 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-12-09

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Höffi’s Winterzauber“ bei Möbel Höffner und Schlussvorschrift 2. „Gesundheit und Bewegung mit Knut – schwedisches Baum-Weitwurf-Event“ bei IKEA-Hamburg-Schnelsen. Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 unberührt. Hamburg, den 1. Dezember 2025. Das Bezirksamt Eimsbüttel Gesetz zur Versetzung des Personals des Fachamtes Eingliederungshilfe des Bezirksamtes Wandsbek zur Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Vom 2. Dezember 2025 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: §1 Versetzung des Personals Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Fachamtes Eingliederungshilfe aus dem Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit des Bezirksamtes Wandsbek zur Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration versetzt. §2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 2. Dezember 2025. Der Senat HmbGVBl. Nr. 42 Dienstag, den 9. Dezember 2025 721 Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Sommersemester 2026 und das Wintersemester 2026/2027 Vom 2. Dezember 2025 Auf Grund von Artikel 7 Satz 1 des Gesetzes zum Staatsver- trag über die Hochschulzulassung vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 351), zuletzt geändert am 19. Dezember 2024 (HmbGVBl. 2025 S. 84, 87), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Nummer 8 des Staatsvertrages über die Hochschul­ zulassung vom 21. März bis 4. April 2019 (HmbGVBl. S. 354) sowie § 1 Nummer 4 der Weiterübertragungsverordnung- Hochschulwesen vom 12. November 2019 (HmbGVBl. S. 392), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 434), wird verordnet: Einziger Paragraph (1) An der Universität Hamburg bestehen in dem in der Anlage aufgeführten Studiengang im Sommersemester 2026 und im Wintersemester 2026/2027 Zulassungsbeschränkun- gen. (2) Für die Zulassung in dem zulassungsbeschränkten ­ tudiengang werden für das Sommersemester 2026 und das S Wintersemester 2026/2027 die in der Anlage aufgeführten Zulassungszahlen festgesetzt. (3) Für die Studiengänge mit dem Abschluss Staatsprüfung erfolgen die Zulassungen zum höheren Fachsemester nur nach abgeschlossenem Grundstudium zum Hauptstudium. Hamburg, den 2. Dezember 2025. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Anlage Zulassungsbeschränkter Studiengang im Sommersemester 2026 und Wintersemester 2026/2027 Zulassungen für Zulassungen für Sommersemester Wintersemester höhere Semester/ höhere Semester/ Studienfach Studienabschluss 2026 2026/2027 Sommersemester Wintersemester Zulassungszahl Zulassungszahl 2026 2026/2027 Pharmazie Staatsprüfung 0 5 71 5 722 Dienstag, den 9. Dezember 2025 HmbGVBl. Nr. 42 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages und des Reformstaatsvertrages Vom 28. November 2025 Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zum Sechsten Medienände- rungsstaatsvertrag und zum Reformstaatsvertrag vom 16. Sep- tember 2025 (HmbGVBl. S. 529) wird bekannt gemacht, dass der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Arti- kel 3 Absatz 2 Satz 1 und der Reformstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt. Hamburg, den 28. November 2025. Die Senatskanzlei Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.