Brandenburg
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 154 des Flurbereinigungsgesetzes
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Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 154 des Flurbereinigungsgesetzes vom 29. August 2001 (GVBl.II/01, [Nr. 17], S.546)
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