Brandenburg
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)
Quellenkennung: de/gesetze-212455. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) vom 16. Februar 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 9], S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/10, [Nr. 22])
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