Sachsen

Sächsisches Umweltinformationsgesetz

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 1471. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2006 Nr. 7, S. 146 Fsn-Nr.: 660-9 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 1. Januar 2023

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Originaldateien und Anlagen

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ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 507) und durch Artikel 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.