Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

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Quellenkennung: 83970. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1061 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1061)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1061 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1061)" juris-Abkürzung: SPGrSchulMAEngfAnl BR Ausfertigungsdatum: 25.09.2008 Gültig ab: 01.10.2008 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2008, 1061 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen Vom 25. September 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben. § 2 Studienaufbau Der Studienaufbau und die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Tabelle 1 dargestellt. § 3 Studienverlauf Module im Pflicht- und im Wahlpflichtbereich werden in englischer oder in deutscher Sprache gehalten. § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung, 2. Klausur, 3. Vortrag, 4. schriftlich ausgearbeitete Referate, 5. Lerntagebuch, 6. Erkundungsbericht, 7. Praktikumbericht, 8. Hausarbeit, 9. Portfolio, 10. schriftliche Arbeitsaufträge, 11. Projektbericht, 12. Projektarbeit, 13. Präsentation, 14. Darstellung von Unterrichtskonzepten, 15. Erfahrungsbericht zum Schulpraktikum, 16. didaktische Rezensionen, 17. Förderplan. (2) Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt. (3) Entfällt. Es ist keine Änderung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in der Tabelle 1 aufgeführt. § 8 Masterarbeit und Kolloquium Die Masterarbeit wird in deutscher oder in englischer Sprache angefertigt. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen [Tabellen] Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 Englisch Modulbezeichnung P WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. FD 4: Transfermodul 1 P 6 Seminar aus dem Veranstaltungspool: Handlungs- und Reflexionskompetenzen TP 3 Nach § 5 2 S   Seminar aus dem Veranstaltungspool: Handlungs- und Reflexionskompetenzen 3 2 S   Abschlussmodul WP 21 Schulbezogenes Forschungspraktikum MP 6 Masterarbeit + Kolloquium 1 S   Lernprozessforschung: Case Studies (Seminar) (5 CP) verbunden mit Masterarbeit (10 CP) 15   3 S Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.