Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg

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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 29. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 13], S.281)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 29. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 13], S.281) Dem in Berlin am 26. April 2004 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. zum Staatsvertrag zum Landesplanungsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.