Brandenburg
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Registers für Binnenschiffe und des Registers für Schiffsbauwerke
Quellenkennung: de/gesetze-251792. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Registers für Binnenschiffe und des Registers für Schiffsbauwerke vom 5. Mai 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 10], S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/21, [Nr. 25])
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