Niedersachsen

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und von Verordnungen

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-20

Quellenkennung: gazette-2026-069. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Amtlich elektronisch veröffentlichte Verkündung; Download gegen die vom Portal veröffentlichte SHA-256-Prüfsumme geprüft. Verkündungsdatum ist kein Konsolidierungsdatum. Enthält gegebenenfalls Änderungsvorschriften. Original-PDFs einschließlich aller angebotenen Anlagen gespeichert; grafische Inhalte bitte im Original prüfen. Digitale Signaturen werden unverändert aufbewahrt, aber nicht kryptographisch validiert.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 80. Jahrgang Hannover, den 20. August 2026 Nummer 69 Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und von Verordnungen Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und von Verordnun- gen vom 23. Juni 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 47), wird wie folgt berichtigt: 1. In Artikel 1 Nr. 10 Buchst. a Doppelbuchst. aa wird die Angabe „in Abschnitt I der Anlage 4 genann- ten“ durch die Angabe „in Abschnitt I der Anlage 4 genannten Unterhaltungsverbände“ ersetzt. 2. In der Anlage (zu Artikel 1 Nr. 28) wird in der Nummer 96 des Unterhaltungsverbandes in der Spalte „Bemerkungen zu Spalte 5“ das Wort „Einschließlich“ durch das Wort „einschließlich“ ersetzt. Hannover, den 19. August 2026 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Im Auftrage Schöneberg Ministerialdirigentin Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.