Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.12.2023 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Bekanntmachung des Vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)   Vom 5. Dezember 2023   Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.     Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.   Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.     Düsseldorf, 5. Dezember 2023     Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.