Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 06.01.1982 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 6. Januar 1982 Das am 2. März 1978 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist aufgrund des Gesetzes vom 7. Juli 1981 (BGBl. II S. 445) veröffentlicht worden. Das Abkommen ist laut Bekanntmachung vom 24. November 1981 (BGBl. II S. 1067) am 1. Dezember 1981 in Kraft getreten. Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.