Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

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Quellenkennung: 86031. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten23.01.2009 Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 161, 1099 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 161, 1099)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten23.01.2009 Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 161, 1099 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 161, 1099)" juris-Abkürzung: GymGesLAMAKPädfAnl BR Ausfertigungsdatum: 30.10.2008 Gültig ab: 23.01.2009 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 161, 1099 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 30. Oktober 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. Einzelansicht Seitenanfang § 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung von ca. 45 Minuten Dauer, 2. Klausur von mind. 120 Minuten und max. 180 Minuten Dauer, 3. schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Vortrag in der Lehrveranstaltung (ca. 15 Seiten), 4. Hausarbeit ca. 15 bis 20 Seiten, 5. Studienarbeit ca. 15 Seiten, 6. Projektarbeit und Projektbericht mit einem eigenen Beitrag von mind. 15 Seiten, 7. praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 15 Seiten) 8. künstlerische/mediale Arbeit mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 10 bis 15 Seiten). (2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 bis 7 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden. Die Seitenangaben erhöhen sich dementsprechend. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. Einzelansicht Seitenanfang § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Einzelansicht Seitenanfang Anlage Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Kunstpädagogik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1, wenn Kunstpädagogik Fach B gemäß § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsvorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. WP M 5 Schwerpunkt Mediengeschichte/Medientheorie + prakt. Übungen od. Exkursion WP 15 Mediengeschichte und Medientheorie mit prakt. Übungen MP   Nein Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung     3 S       Analyse und Studium ästhetischer Medienproduktionen           2 S       Kunstgeschichte/Kunsttheorie           2 S   M 6 Schwerpunkt Kunstgeschichte/Kunsttheorie + prakt. Übungen od. Exkursion WP 15 Kunstgeschichte/Kunsttheorie mit originaler Begegnung I MP   Nein Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung   3 S         Kunstgeschichte/Kunsttheorie mit originaler Begegnung II         2 S         Mediengeschichte/Medientheorie         2 S     M 9c Kunst-/Medienpraxis/Spezialisierung + Ästhetik: Theorie u. Praxen ggf. Genderforschung P 15 Werkstatt bildende Kunst od. Praxis Medien 3 MP   Nein Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung 4 S       Ästhetische Theorien und ästhetische Praxen   3 S       M 10 Kunst-Medien-Museum-Pädagogik P 6 Kunstvermittlung/Kunstdidaktik MP   Nein Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung 3 S       Museumspädagogik         2 S     M 11 Fachdidaktik, Praktikumsvorbereitung u. Auswertung, inkl. Praktikum P 9 Kunstvermittlung/Kunstdidaktik/Mediendidaktik: Praktikumvorbereitung MP   Nein Praktikumbericht 3 S       Fachpraktikum in der Schule /Praktikumsauswertung     1 S     M 13 Projekt: Fachdidaktik-Fachdidaktik + künstlerische /mediale Fachpraxis P 13 Fachdidaktik MP   Nein Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung     4 S   Umsetzung künstlerischer Fachpraxis in UE Konzepte Werkstatt bildende Kunst od. Praxis Medien 4     4 S   M 15 Abschlussmodul WP 21 Schulbezogenes Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit         Forschungspraxen im Kunstunterricht         2 S   Kolloquium/Masterarbeit 15         2 S Insgesamt erforderliche CP:             wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Kunstpädagogik erbracht werden   79 CP         wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:   58 CP         Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Kunstpädagogik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Kunstpädagogik Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsvorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. M 13 Projekt: Fachdidaktik - Fachdidaktik + künstlerische/mediale Fachpraxis P 13 Fachdidaktik MP   Nein Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst/Medien- und Kulturvermittlung 4 S       Umsetzung künstlerischer Fachpraxis in UE Konzepte     4 S       M 14 Abschlussmodul WP 21 Schulbezogenes Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit         Forschungspraxen im Kunstunterricht     2 S   Kolloquium/Masterarbeit 15       2 S Insgesamt erforderliche CP:   wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Kunstpädagogik erbracht werden 34 CP wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.