Bremen
Bremisches Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung im Jahr 2021 aus Anlass der Covid-19-Pandemie (Bremisches Corona-Sonderzahlungsgesetz - BremCoronaSZG)
Quellenkennung: 178720. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:29.03.2022 Inkrafttreten29.11.2021 Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 200 Zitiervorschlag: "Bremisches Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung im Jahr 2021 aus Anlass der Covid-19-Pandemie (Bremisches Corona-Sonderzahlungsgesetz - BremCoronaSZG) vom 29. März 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 200)"
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