Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.01.2012 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 17. Januar 2012 Nachdem am 29. Dezember 2011 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 7 Absatz 2 am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Vorschriften nach § 14 Absatz 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.