Bremen

Gesetz über die Nichtanpassung von Amts- und Versorgungsbezügen der Mitglieder des Senats in dem Jahr 1997

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Quellenkennung: 69679. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.02.1997 Inkrafttreten01.03.1997 Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 117 Gliederungsnummer:1101-a-3 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Nichtanpassung von Amts- und Versorgungsbezügen der Mitglieder des Senats in dem Jahr 1997 vom 28. Januar 1997 (Brem.GBl. 1997, S. 117)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.02.1997 Inkrafttreten01.03.1997 Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 117 Gliederungsnummer:1101-a-3 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Nichtanpassung von Amts- und Versorgungsbezügen der Mitglieder des Senats in dem Jahr 1997 vom 28. Januar 1997 (Brem.GBl. 1997, S. 117)" juris-Abkürzung: SenBezNAnpG BR Ausfertigungsdatum: 28.01.1997 Gültig ab: 01.03.1997 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1997, 117 Gliederungs-Nr: 1101-a-3 Gesetz über die Nichtanpassung von Amts- und Versorgungsbezügen der Mitglieder des Senats in dem Jahr 1997 Vom 28. Januar 1997 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 § 1 Für das Kalenderjahr 1997 nehmen die nach den Vorschriften des Senatsgesetzes sich ergebenden Amts- und Versorgungsbezüge nicht an allgemeinen Besoldungsanpassungen im Sinne des § 14 Bundesbesoldungsgesetzes teil. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 § 2 Dieses Gesetz tritt am 1. März 1997 in Kraft. Bremen, den 28. Januar 1997 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.