Bremen

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

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Quellenkennung: 73812. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.02.2006 Inkrafttreten01.03.2006 Fundstelle Brem.GBl. 2006, S. 73 Gliederungsnummer:2040-h-3 Zitiervorschlag: "Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie (Brem.GBl. 2006, S. 73)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.02.2006 Inkrafttreten01.03.2006 Fundstelle Brem.GBl. 2006, S. 73 Gliederungsnummer:2040-h-3 Zitiervorschlag: "Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie (Brem.GBl. 2006, S. 73)" juris-Abkürzung: PolhDAusbAbkÄndAbk BR 2006 Ausfertigungsdatum: 23.02.2006 Gültig ab: 01.03.2006 Dokumenttyp: Abkommen Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2006, 73 Gliederungs-Nr: 2040-h-3 Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein, der Freistaat Thüringen schließen als Träger der Deutschen Hochschule der Polizei (im Folgenden "Träger" genannt) vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes Abkommen. Einzelansicht Seitenanfang Abschnitt I Die Polizei-Führungsakademie wird in die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) umgewandelt. Einzelansicht Seitenanfang Abschnitt II (Änderungsanweisungen zum Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28. April 1972.) Einzelansicht Seitenanfang Abschnitt III Die Frist des Artikels 7 Abs. 1 beginnt mit dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens erneut zu laufen. Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. März 2006 in Kraft. Die Zustimmungserklärungen sind gegenüber dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.