KVAV
§ 2Rechnungsgrundlagen
Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung
- 1.
- der Rechnungszins,
- 2.
- die Ausscheideordnung,
- 3.
- die Kopfschäden,
- 4.
- der Sicherheitszuschlag,
- 5.
- die sonstigen Zuschläge und
- 6.
- die Übertrittswahrscheinlichkeiten zur Berechnung des Übertragungswertes nach § 14.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 9 G v. 19.12.2018 I 2672
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR078000016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 93ce391653bc9c55e72ea003603f1e95da35103c450b8acdf9268ba79db70c4b