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HypÜberlG

Gesetz betreffend die Überleitung von Hypotheken des früheren Rechtes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004290906

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c480a7f11e93127687f74823fc82cc8f31df13fe14bcab2f1ac686cc3548c0c9

XML-Quelle beim Herausgeber

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