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HGBEG

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004370897

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 62f7e65747efc0f5b34567a099679da12e153d35458d22be70acb4dd8b1823a2

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Fünfundvierzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für JahresfinanzberichteArt 84Sechsundvierzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum FondsstandortgesetzArt 85Siebenundvierzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum FinanzmarktintegritätsstärkungsgesetzArt 86Achtundvierzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen DienstArt 87Neunundvierzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsrichtlinieArt 88Fünfzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum PersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzArt 89Einundfünfzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des PflichtversicherungsgesetzesArt 90Zweiundfünfzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-UmsetzungsgesetzArt 91Dreiundfünfzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum WachstumschancengesetzArt 92Vierundfünfzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher VorschriftenArt 93Fünfundfünfzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen RechtsverkehrsArt 94Sechsundfünfzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Vierten BürokratieentlastungsgesetzArt 95