GenTBetV
Verordnung über die Beteiligung des Rates, der Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen sowie im Verfahren bei nachträglichen Maßnahmen nach dem Gentechnikgesetz
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 23.3.2006 I 65
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR073400995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): baa2b62d2e8cbebb9148826c304710d7a6746fe61ec204493a39c56058c25f9d