Zum Gesetzesinhalt

GAPKondG§27Abs4S2Bek

Bekanntmachung nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1850A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c435f095466e3c85f839b847946a7309d7d392dd2afb14b76f310ba862c2062c

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis