Zum Gesetzesinhalt

2. FlugLSV

§ 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR299200009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 983548dcfc87ef879d96d6d8c501468bf38eb15d264166e80e59f231fdf82be5

XML-Quelle beim Herausgeber