FDZGesV
§ 23Evaluation und Weiterentwicklung
Verordnung zur Regelung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit
- 1.
- die Datenqualität,
- 2.
- Erfahrungen mit der Art und mit dem Umfang der übermittelten Daten,
- 3.
- Erfahrungen mit der Pseudonymisierung der Daten der elektronischen Patientenakten,
- 4.
- die Zusammenarbeit mit der Datensammelstelle und der Vertrauensstelle,
- 5.
- Erfahrungen mit den Kosten und Gebühren,
- 6.
- die Antragsbearbeitung sowie
- 7.
- die Datenbereitstellung, einschließlich einer Statistik über die nachgefragten Datensätze.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR01B0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d94fc9f80935d349622cb43ba6f864090e88c1ee50093919b3f0e69d97adc8c1