Zum Gesetzesinhalt

FDNormV

§ 1Normen

Verordnung zur Anwendung von Normen für voll digitale Fernsehdienste

(1) Für Übertragungssysteme für voll digitale Fernsehdienste müssen nachstehende Normen des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen ETSI angewendet werden:
a)
Terrestrische Übertragungssysteme:
DIN ETS 300744 "Digitaler Fernsehrundfunk (DVB); Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation für das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T)"
b)
Satelliten-Übertragungssysteme:
DIN ETS 300421 "Digitale Rundfunk-Systeme für Fernsehen, Ton und Datendienste; Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation für Dienste über Satellit bei 11/12 GHz"
c)
Kabel-Übertragungssysteme:
DIN ETS 300429 "Digitale Rundfunk-Systeme für Fernsehen, Ton und Datendienste; Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation bei Kabelsystemen"
(2) Für die unter Absatz 1 genannten Normen gilt die jeweilige aktuelle Fassung unter der Voraussetzung, daß die Abwärtskompatibilität gewährleistet ist. Dies schließt das Überführen der Normen von DIN ETS nach DIN EN ein.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008500999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ef873a7613638f4701914b98608783a4a2006fe505c70f9d192b441f05aa3a44

XML-Quelle beim Herausgeber