Der Fährführer darf das Betreten, Befahren oder Verlassen der Fähre erst zulassen, nachdem die Fähre ordnungsgemäß an der Anlegestelle festgemacht ist und nachdem er sich davon überzeugt hat, daß das Betreten, Befahren oder Verlassen der Fähre ohne Gefahr möglich ist. Er kann die Reihenfolge des Zu- und Abgangs regeln. Kann der Fährführer selbst seinen Verpflichtungen nach Satz 1 nicht nachkommen, hat er dafür Sorge zu tragen, dass das Betreten, Befahren oder Verlassen der Fähre erst zugelassen wird, nachdem die Fähre ordnungsgemäß an der Anlegestelle festgemacht ist und das gefahrlose Betreten, Befahren oder Verlassen der Fähre sichergestellt wurde.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 § 5 V v. 21.9.2018 I 1398
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.