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EuGHG

Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Dieses G ist gem. § 2 iVm Bek. v. 19.4.1999 I 728 am 1.5.1999 in Kraft getreten.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203500998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51279d69a1cad5fd99a11512a9e367b5808e9a8592b3d9c2107352b4de51b827

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