Europäische Union

Beschluß Nr. 76 vom 22. Februar 1973 über die Verwendung der Vordrucke E 402, E 403 und E 404

Amtliche Ursprungsfassung

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Avis juridique important | 31973Y0919(04) Beschluß Nr. 76 vom 22. Februar 1973 über die Verwendung der Vordrucke E 402, E 403 und E 404 Amtsblatt Nr. C 075 vom 19/09/1973 S. 0006 - 0006 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0009 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0009 ++++ BESCHLUSS Nr . 76 vom 22 . Februar 1973 über die Verwendung der Vordrucke E 402 , E 403 und E 404 DIE VERWALTUNGSKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER BESCHLIESST auf Grund des Artikels 81 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 , nach dem sie alle Verwaltungsfragen zu behandeln hat , die sich aus den Verordnungen ( EWG ) Nr . 1408/71 und Nr . 574/72 ergeben . in der Erwägung , daß der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . 45 vom 16 . Juli 1960 veröffentlichte Beschluß Nr . 20 durch das Inkrafttreten der Verordnungen ( EWG ) Nr . 1408/71 und Nr . 574/72 des Rates hinfällig geworden ist , auf Grund der genannten Verordnungen jedoch ein neuer Beschluß gefasst werden muß . in der Erwägung , daß bestimmt werden muß , in welchen Zeitabständen die Bescheinigung über die Fortsetzung der Schul - oder Hochschulausbildung ( Vordruck E 402 ) , die Bescheinigung der betrieblichen Ausbildung ( Vordruck E 403 ) und die ärztliche Bescheinigung ( Vordruck E 404 ) für die Weitergewährung des Kindergeldes in den in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegten Fällen zu erneuern sind und der Arzt bezeichnet werden muß , der zur Ausstellung der genannten ärztlichen Bescheinigung befugt ist . FOLGENDES : 1 . Die Bescheinigung über den regelmässigen Schulbesuch ( Vordruck E 402 ) darf nur einmal vierteljährlich angefordert werden ; den Trägern steht es jedoch frei , diese Bescheinigung nur einmal jährlich anzufordern . 2 . Die Bescheinigung über die betriebliche Ausbildung ( Vordruck E 403 ) darf nur einmal vierteljährlich angefordert werden ; den Trägern steht es frei , diese Bescheinigung nur einmal jährlich oder halbjährlich anzufordern . 3 . Die ärztliche Bescheinigung ( Vordruck E 404 ) , die für erwerbsunfähige Kinder vorzulegen ist , muß mindestens einmal * hrlich erneuert werden . 4 . Für die Ausstellung der in Absatz 3 genannten ärztlichen Bescheinigung bezeichnet die Verbindungsstelle , sofern ihr kein eigener Arzt zur Verfügung steht , einen Arzt , der auch der behandelnde Arzt sein kann . 5 . Dieser Beschluß ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichen . Er gilt in den ursprünglichen sechs Mitgliedstaaten ab 1 . Oktober 1972 und in den drei neuen Mitgliedstaaten gemäß Beitrittsvertrag ab 1 . April 1973 . Der Vorsitzende der Verwaltungskommission J . DONIS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.