Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 135

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Avis juridique important | 11979H135 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 135 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0048 +++++ ARTIKEL 135 ( 1 ) DER GERICHTSHOF WIRD UNMITTELBAR NACH DEM BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND DURCH DIE ERNENNUNG EINES NEUEN RICHTERS ERGÄNZT . ( 2 ) DIE AMTSZEIT DIESES RICHTERS ENDET AM 6 . OKTOBER 1985 . ( 3 ) DER GERICHTSHOF NIMMT DIE INFOLGE DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND ERFORDERLICHEN ANPASSUNGEN SEINER VERFAHRENSORDNUNG VOR . DIE ANGEPASSTE VERFAHRENSORDNUNG BEDARF DER EINSTIMMIGEN GENEHMIGUNG DES RATES . ( 4 ) BEI DER ENTSCHEIDUNG DER AM 1 . JANUAR 1981 ANHÄNGIGEN RECHTSSACHEN , IN DENEN DAS MÜNDLICHE VERFAHREN VOR DIESEM ZEITPUNKT ERÖFFNET WURDE , TAGEN DER GERICHTSHOF BEI VOLLSITZUNGEN UND DIE KAMMERN IN DER ZUSAMMENSETZUNG , DIE SIE VOR DEM BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND HATTEN ; SIE WENDEN DABEI DIE AM 31 . DEZEMBER 1980 GELTENDE VERFAHRENSORDNUNG AN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.