Europäische Union

2002/90/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Malta

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Avis juridique important | 32002D0090 2002/90/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Malta Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0064 - 0071 Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Malta (2002/90/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates vom 13. März 2000 über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta(1), auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 622/98(2), der zufolge der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen beschließt. (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Assoziierungsabkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (4) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Maltas auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit. (5) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Malta sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten. (6) Malta sollte sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Malta sind gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Assoziierungsabkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2000. Im Namen des Rates Der Präsident J. Piqué i Camps (1) ABl. L 68 vom 16.3.2000, S. 3. (2) Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften (ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1). ANHANG 1. Einleitung Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Dezember 1997 in Luxemburg beschlossen, die Beitrittspartnerschaft als einheitlichen Rahmen für alle Formen der Unterstützung der Kandidatenländer zum Kern der intensivierten Heranführungsstrategie zu machen. Dieses Instrument gestattet der Gemeinschaft, ihre Hilfe gezielt an den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Kandidatenländer auszurichten und sie mit Blick auf den Beitritt bei der Bewältigung ihrer spezifischen Probleme zu unterstützen. Für Malta wurde erstmals im März 2000 eine Beitrittspartnerschaft beschlossen. Die vorliegende überarbeitete Fassung der Beitrittspartnerschaft beruht auf einem von der Kommission nach Konsultationen mit Malta erarbeiteten Vorschlag und stützt sich auf die Ergebnisse des Regelmäßigen Berichts 2001 der Kommission über die Fortschritte Maltas auf dem Wege zum Beitritt. 2. Ziele Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem Regelmäßigen Bericht des Jahres 2001 über die Fortschritte Maltas auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Malta für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung Maltas bei seiner Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Dazu zählen u.a. das von Malta vorgelegte aktualisierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, das Finanzaufsichtsverfahren für die Zeit bis zum Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Vorbereitung des Beitritts, der für die Zeit bis zum Beitritt geschlossene Pakt gegen die organisierte Kriminalität, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese in ihrer Art unterschiedlichen Instrumente werden nach ihren eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt und sind im Sinne der Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt förderwürdig. Obwohl nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, stehen sie ihren Prioritäten nach mit ihr in Einklang. 3. Grundsätze Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten; - Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen. Der Europäische Rat von 1995 in Madrid wies ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit nach erfolgter Erweiterung ein harmonisches Funktionieren der Politik der Gemeinschaft gewährleistet ist, und 1997 in Luxemburg betonte er, dass die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber als solche nicht ausreichend ist, und dass vor allem eine effektive Anwendung gewährleistet sein muss. Auf seiner Tagung in Feira im Jahre 2000 und in Göteborg im Jahre 2001 bekräftigte der Europäische Rat, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Kandidatenländer in der Lage sind, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und justiziellen Strukturen auszubauen und zu reformieren. 4. Prioritäten und Zwischenziele Die Regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen trotz aller bereits erzielten Fortschritte die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Malta vorangetrieben werden können. Als Prioritäten sind in der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaft Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Malta in der Lage ist, sie in den kommenden zwei Jahren (2002-2003) zu erreichen bzw. sich ihnen weitgehend anzunähern. Dabei sind Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend kenntlich gemacht. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele werden im Jahresbericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft formuliert. Malta hat im September 2000 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Der dabei für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele zugrunde gelegte Zeitplan stützt sich auf die Beitrittspartnerschaft von 1999. Ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen. In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Malta seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Malta wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Malta seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich Rechtsangleichung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist: Es muss auch gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im weiteren genannten Bereichen muss eine überzeugende und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein. Aufgrund der Analyse des Regelmäßigen Kommissionsberichts 2001 wurden für Malta folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Jahresberichts aufgelistet(1). Wirtschaftliche Kriterien - Fortsetzung der Bemühungen um die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen (Haushaltsdefizit und Verschuldung) - unter Berücksichtigung der Reform der Sozialversicherung - zur Gewährleistung einer mittelfristigen Nachhaltigkeit - Umstrukturierung mit Verlust arbeitender öffentlicher Unternehmen, Abbau der Preiskontrollen und Verbesserung der Mechanismen zur Preisanpassung, beschleunigte Durchführung des Privatisierungsprogramms - Fortsetzung der Bemühungen um Umstrukturierung und Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Verabschiedung und Beginn der Durchführung eines Plans zum Abbau der noch bestehenden Abgaben auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und einer Politik zur Umstrukturierung des Landwirtschafts- und Nahrungsmittelsektors Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Freier Warenverkehr - Abschluss der Umsetzung und Durchführung aller Rechtsvorschriften des Neuen Ansatzes und der herkömmlichen Sektoren im Rahmen des Besitzstandes in den Bereichen Nahrungsmittel und Arzneimittel (Erneuerung bestehender Zulassungen für das Inverkehrbringen) - Schaffung einer Basisinfrastruktur im Messwesen; Stärkung der horizontalen Verwaltungsinfrastruktur und der Verwaltungskapazitäten in den von produktspezifischen Rechtsvorschriften erfassten Sektoren; Stärkung des nationalen Zulassungssystems; Entwicklung einer Marktaufsichtsstrategie - Vollständige Angleichung der Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen an den Besitzstand in der Weise, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften auch für lokale Gebietskörperschaften und andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts Geltung erlangen sowie Angleichung der Vergabeverfahren; Anpassung des Rechtsmittelsystems an die Anforderungen der einschlägigen Richtlinien - Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikeln 28, 29 und 30 des Vertrags befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich Freizügigkeit - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen und Befähigungsnachweisen, Stärkung der Verwaltungsstrukturen und weitere Anstrengungen zur Einführung von Bildungs- und Schulungsprogrammen - In Bezug auf Berufsabschlüsse, die vor dem Beitritt erlangt wurden, sollte Malta vorrangig dafür sorgen, dass die Betreffenden vom Zeitpunkt des Beitritts an die in den einschlägigen Richtlinien festgelegten Anforderungen erfuellen - Stärkung der Verwaltungsstrukturen zur Koordinierung der Sozialversicherung Freier Dienstleistungsverkehr - Vollständige Angleichung der bankrechtlichen Vorschriften über Einlagensicherung, Zahlungssysteme und Wertpapiere an den Besitzstand - Stärkung der Aufsicht im Bereich der Finanzdienstleistungen - Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften über den Datenschutz und Einrichtung einer unabhängigen Datenschutzbehörde gemäß den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften Freier Kapitalverkehr - Einhaltung der Empfehlungen der Internationalen Aktionsgruppe Finanzen - Abschluss der Durchführung des Drei-Stufen-Plans zur Aufhebung noch bestehender Einschränkungen für Kapitalzu- und -abfluesse zwecks vollständiger Liberalisierung des Kapitalverkehrs - Einrichtung einer Ermittlungsbehörde zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, einschließlich der Geldwäsche - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen die Geldwäsche Gesellschaftsrecht - Verabschiedung der Rechtsvorschriften über Ergänzende Schutzzertifikate und zur Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über Muster und zum Schutz biotechnischer Erfindungen - Stärkung der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten entsprechend dem Besitzstand, insbesondere Stärkung der für die Durchsetzung zuständigen Polizei- und Zollbehörden und Verbesserung der Zusammenarbeit dieser Behörden; Schulung von Richtern und Staatsanwälten in Bezug auf die Rechtsvorschriften über die geistigen Eigentumsrechte; vermehrte Anstrengungen zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen - Stärkung der Verwaltungskapazität der für gewerbliches Eigentum zuständigen Behörde Wettbewerbspolitik - Vollständige Angleichung des Kartellrechts und der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen an den Besitzstand; Abschluss der Bestandsaufnahme und jährliche Berichte über staatliche Beihilfen; Herstellung der Vereinbarkeit des Systems der staatlichen Beihilfen, insbesondere für den Schiffbau, mit den Gemeinschaftsvorschriften - Stärkung der Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörden im Hinblick auf die uneingeschränkte Durchsetzung des Kartellrechts und der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen; intensivere Schulung der Justizbehörden in Kartellrecht und Vorschriften über staatliche Beihilfen; verbesserte Aufklärung der Marktbeteiligten und Beihilfegeber über die einschlägigen Vorschriften Landwirtschaft - Besonders dringender Handlungsbedarf: Aufbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen für Gestaltung, Durchführung, Management, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der aus Gemeinschaftsmitteln finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums - Ausbau der Kapazitäten der Landwirtschaftsbehörden und Abschluss der Vorbereitungen zur Durchsetzung und praktischen Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere in Bezug auf das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Zahlstelle, sowie zur Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit - Besonders dringender Handlungsbedarf: Fortsetzung der Angleichung der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften an den Besitzstand und Verbesserung der Aufsicht insbesondere an den künftigen Außengrenzen - Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Untersuchungen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien, gehören Fischerei - Abschluss der Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere für die Bereiche Marktpolitik, Ressourcenbewirtschaftung, Inspektion und Kontrolle an den Besitzstand - Abschluss der Arbeiten am Register für Fischereifahrzeuge entsprechend den Gemeinschaftsanforderungen und Ausarbeitung eines Plans zur Verwaltung der Flottenkapazität entsprechend den verfügbaren Fischbeständen Verkehrspolitik - Fortsetzung der Angleichung der Rechtsvorschriften über den Straßenverkehr (insbesondere Zugang zum Beruf, Steuerharmonisierung und Gefahrguttransporte) und den Luftverkehr an den Besitzstand - Besonders dringender Handlungsbedarf: Abschluss der Angleichung der Rechtsvorschriften über den Seeverkehr an den Besitzstand und entsprechende Anwendung - unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen -, insbesondere Durchsetzung der Sicherheitsnormen für die Seeschifffahrt, und weitere Stärkung der Verwaltungskapazität der für den Seeverkehr zuständigen Behörde zwecks Steigerung der Flaggenstaatleistungsfähigkeit für die maltesische Handelsflotte Steuern - Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand, insbesondere in Bezug auf die MWSt und die Mist-Übergangsregelung; besonders dringender Handlungsbedarf: Angleichung der MWSt-Sätze - Überprüfung der vorhandenen Rechtsvorschriften zur Gewährleistung ihrer Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung - Fortsetzung der Bemühungen um Stärkung der Verwaltungskapazität und Kontrolle auch im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit und der Amtshilfe - Entwicklung von EDV-Systemen für den elektronischen Austausch von Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten - Wie vorgesehen, vollständige Beseitigung der bestehenden Sonderzölle auf bestimmte importierte Waren Statistik - Weitere Verbesserung der Qualität der Statistik und der von ihr erfassten Bereiche; Bereitstellung angemessener Mittel zur weiteren Stärkung der Statistikkapazitäten Sozialpolitik und Beschäftigung - Abschluss der Angleichung an die Gemeinschaftsvorschriften und korrekte Durchführung derselben, insbesondere auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Mann und Frau; Stärkung der Strukturen zur Verwaltung und Durchsetzung der einschlägigen Vorschriften, auch im Bereich der Gewerbeaufsicht, und Schaffung einer nationalen Garantieeinrichtung für Arbeitnehmer für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Verabschiedung von Antidiskriminierungsvorschriften und Erstellung eines Zeitplans für deren Durchführung - Abschluss der Umsetzung und Durchführung der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Gesundheitswesen; Anpassung der nationalen Strukturen für die Überwachung und Kontrolle ansteckender Krankheiten sowie der Gesundheitsaufsicht und -information an die Gemeinschaftsanforderungen - Weitere Unterstützung der Sozialpartner zur Stärkung ihrer Kapazitäten im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Gemeinschaft, auch in Bezug auf den Europäischen Sozialfonds, insbesondere im Zuge des autonomen bilateralen Dialogs der Sozialpartner - Vorbereitung einer nationalen Strategie und Erhebung von Daten im Hinblick auf die künftige Beteiligung an der Europäischen Strategie für den sozialen Zusammenhalt Energie - Abschluss der nationalen Energiestrategie entsprechend den Zielen der Energiepolitik der Gemeinschaft - Beschleunigung der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere Durchführung des Gesetzes über die für Ressourcen zuständige Behörde (Malta Resources Authority Act) und Umstrukturierung des Energieversorgers Enemalta, Beseitigung noch bestehender Preisverzerrungen, Stärkung der Regulierung - Stärkung der Rolle und der Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörde - Fortsetzung der Angleichung in Bezug auf die Ölvorräte; Fortschritte auch hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bei der tatsächlichen Bildung von Vorräten für 90 Tage - Beschleunigte Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen sowie Stärkung der in diesem Bereich tätigen Einrichtungen - Umsetzung der Empfehlungen des Ratsberichts über nukleare Sicherheit im Zusammenhang mit der Erweiterung unter Berücksichtigung der dort aufgeführten Prioritäten Telekommunikation und Informationstechnologien - Verabschiedung der Rechtsvorschriften über den Datenschutz im Telekommunikationssektor Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Besonders dringender Handlungsbedarf: Schaffung einer Organisation, die die wirksame Durchführung der Verordnungen über die Strukturfonds ermöglicht - Erstellung eines kohärenten Entwicklungsplans gemäß den Verordnungen über die Strukturfonds - Stärkung sämtlicher für Programmierung und Management der Strukturfonds notwendigen Strukturen und Aufbau von Überwachungs-, Genehmigungs- und Evaluierungsstrukturen; Gewährleistung einer wirksamen Koordination der Ministerien und von Fortschritten bei der Programmierung - Vorbereitung der Befolgung der spezifischen Bestimmungen über Finanzverwaltung und -kontrolle (auch Verfahren für die mehrjährige Finanzplanung) entsprechend den Verordnungen über Verwaltungs- und Kontrollsysteme für Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds - Weitere technische Vorbereitung von Vorhaben, die im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds unterstützt werden können (Vorhabenplanung) Umweltschutz - Vollständige Umsetzung des Besitzstands insbesondere in den Bereichen horizontales Umweltrecht, Abfallwirtschaft, Kontrolle der Verschmutzung durch Industriebetriebe und Naturschutz - Ausarbeitung von Plänen für die Durchführung des Besitzstands im Umweltbereich auf der Grundlage von Kostenrechnungen für die Übernahme des Besitzstands und realistisch veranschlagter öffentlicher und privater Finanzierungsquellen (auf Jahresbasis) samt Beginn der Durchführung; Fortsetzung und/oder Abschluss der Durchführung des Besitzstands insbesondere in Bezug auf die Rahmenrichtlinien über die Abfallwirtschaft (Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen), Verpackungen und Verpackungsmüll, Abfalldeponien, Risikomanagement in der Industrie und das Auslaufen der Verwendung von verbleitem Benzin - Besonders dringender Handlungsbedarf: Weitere Stärkung der Verwaltungs-, Überwachungs- und Durchsetzungskapazitäten; Schaffung der zuständigen Behörde gemäß dem neuen Umweltschutzgesetz - Fortsetzung der Berücksichtigung von Erfordernissen des Umweltschutzes bei Festlegung und Durchführung von Rechtsvorschriften in anderen Politikbereichen im Hinblick auf die Förderung einer anhaltenden Entwicklung Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Fortsetzung der Angleichung an den Besitzstand und Stärkung der für Marktaufsicht und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Behörden Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres - Angleichung der Datenschutzpraktiken; Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Bereich der personenbezogenen Daten - Erfuellung der Vorraussetzungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol - Fortsetzung der Vorbereitungen für die künftige Beteiligung am Schengener Informationssystem durch Entwicklung nationaler Datenbanken und Register - Weitere Verbesserung des Schutzes der Außengrenzen durch Verbesserung der technischen Ausstattung und angemessene Schulung des Personals - Fortführung der Bemühungen um die korrekte Durchführung des Flüchtlingsgesetzes und Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Migrationsrechts - Abschluss de

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.