Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 97

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Avis juridique important | 11985I097 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 97 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0055 ++++ Artikel 97 ( 1 ) Bis zum Ablauf der in Artikel 94 genannten Kontrollregelung schiebt das Königreich Spanien die Anwendung der vertragsmässigen oder autonomen Präferenzregelungen auf , die in der Gemeinschaft gegenüber dritten Ländern auf dem Sektor Olivenöl , Ölsaaten und ölhaltige Früchte sowie deren Folgeerzeugnisse angewandt werden . ( 2 ) Ab 1 . Januar 1991 wendet das Königreich Spanien einen Zollsatz an , durch den der Abstand zwischen dem am 31 . Dezember 1990 tatsächlich angewandten Zollsatz und dem Präferenzzollsatz wie folgt verringert wird : - Am 1 . Januar 1991 wird der Abstand auf 83,3 v . H . des Anfangsabstands verringert ; - am 1 . Januar 1992 wird der Abstand auf 66,6 v . H . des Anfangsabstands verringert ; - am 1 . Januar 1993 wird der Abstand auf 49,9 v . H . des Anfangsabstands verringert ; - am 1 . Januar 1994 wird der Abstand auf 33,2 v . H . des Anfangsabstands verringert ; - am 1 . Januar 1995 wird der Abstand auf 16,5 v . H . des Anfangsabstands verringert . Ab 1 . Januar 1996 wendet das Königreich Spanien die Präferenzzollsätze in vollem Umfang an .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.