Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1989 der Kommission vom 6. November 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der Aktualisierung 2020 der in den technischen Regulierungsstandards für das einheitliche elektronische Berichtsformat festgelegten Taxonomie (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1989. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gen Der Betrag der Verbindlichkeiten (Vermögenswerte) aus Versicherungsverträgen. [Siehe: Vermögenswerte; Schulden; Versicherungsverträge [member]] Angaben: IFRS 17 99 b — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceContractsLiabilityAssetAtDateOfChangeContractsWithDirectParticipationFeaturesForWhichEntityChangedBasisOfDisaggregationOfInsuranceFinanceIncomeExpensesBetweenProfitOrLossAndOtherComprehensiveIncome X instant, credit Verbindlichkeiten (Vermögenswerte) aus Versicherungsverträgen zum Zeitpunkt der Änderung, Verträge mit direkter Überschussbeteiligung, für die das Unternehmen die Grundlage für die Aufgliederung der versicherungstechnischen Finanzerträge (Finanzaufwendungen) zwischen dem Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis geändert hat Der Betrag der Verbindlichkeiten (Vermögenswerte) aus Versicherungsverträgen zum Zeitpunkt der Änderung der Grundlage für die Aufgliederung der versicherungstechnischen Finanzerträge (Finanzaufwendungen) zwischen dem Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis für Verträge mit direkter Überschussbeteiligung, auf die die Änderung angewandt wurde. [Siehe: Verbindlichkeiten (Vermögenswerte) aus Versicherungsverträgen Angaben: IFRS 17 113 c — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceContractsMember member Arten von Versicherungsverträgen [member] Dieses Element steht für Verträge, unter denen eine Partei (der Versicherer) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) übernimmt, indem er zusagt, den Versicherungsnehmer zu entschädigen, wenn ein ungewisses zukünftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Arten von Versicherungsverträgen‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. Übliche Praxis: Angaben nach IFRS 4 — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full InsuranceContractsMember2017 member Versicherungsverträge [member] Dieses Element steht für Verträge, unter denen eine Partei (der Emittent) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) übernimmt, indem er zusagt, den Versicherungsnehmer zu entschädigen, wenn ein ungewisses zukünftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft. Alle Verweise in IFRS 17 auf Versicherungsverträge finden auch Anwendung auf: a) gehaltene Rückversicherungsverträge, mit Ausnahme von i) Verweisen auf begebene Versicherungsverträge; und ii) wie in den Paragraphen 60–70 von IFRS 17 beschriebene Versicherungsverträge; b) Kapitalanlageverträge, die eine ermessensabhängige Überschussbeteiligung enthalten, wenn das Unternehmen auch Versicherungsverträge ausgibt, mit Ausnahme des Verweises auf Versicherungsverträge nach Paragraph 3(c) von IFRS 17 und in Paragraph 71 von IFRS 17 beschriebene Versicherungsverträge. Ein Kapitalanlagevertrag, der eine ermessensabhängige Überschussbeteiligung enthält, ist ein Finanzinstrument, welches einem bestimmten Anleger vertraglich das Recht einräumt, ergänzend zu einem nicht ermessensabhängigen Betrag vom Verpflichteten zusätzliche Beträge zu erhalten: a) die wahrscheinlich einen signifikanten Anteil an den gesamten vertraglichen Leistungen ausmachen; b) deren Fälligkeit oder Betrag vertraglich im Ermessen des Verpflichteten liegen; und c) die vertraglich beruhen auf: i) den Renditen eines bestimmten Bestands an Verträgen oder eines bestimmten Typs von Verträgen; ii) den realisierten und/oder nicht realisierten Kapitalerträgen eines bestimmten Portfolios von Vermögenswerten, die vom Verpflichteten gehalten werden; oder iii) dem Gewinn oder Verlust des Unternehmens oder des Fonds, das bzw. der den Vertrag ausgibt. Dieses Element steht auch für den Standardwert der Achse ‚Versicherungsverträge‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. Angaben: IFRS 17 100 c — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 101 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 106 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 107 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 109 — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceContractsOtherThanThoseToWhichPremiumAllocationApproachHasBeenAppliedMember member Versicherungsverträge, auf die nicht der Premium Allocation Approach angewandt wurde [member] Dieses Element steht für Versicherungsverträge, auf die nicht der Premium Allocation Approach angewandt wurde. Der Premium Allocation Approach ist ein Ansatz, der in den Paragraphen 53 und 69 von IFRS 17 beschrieben wird und die Bewertung der Verbindlichkeiten für die verbleibende Deckung einer Gruppe von Versicherungsverträgen vereinfacht. Angaben: IFRS 17 101 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 106 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 107 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 109 — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceContractsThatAreAssets X instant, debit Versicherungsverträge, bei denen es sich um Vermögenswerte handelt Der Betrag der Versicherungsverträge, bei denen es sich um Vermögenswerte handelt. [Siehe: Vermögenswerte; Versicherungsverträge [member]] Angaben: IFRS 17 99 b — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceContractsThatAreLiabilities X instant, credit Versicherungsverträge, bei denen es sich um Verbindlichkeiten handelt. Der Betrag der Versicherungsverträge, bei denen es sich um Verbindlichkeiten handelt. [Siehe: Schulden; Versicherungsverträge [member]] Angaben: IFRS 17 99 b — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceContractsToWhichPremiumAllocationApproachHasBeenAppliedMember member Versicherungsverträge, auf die der Premium Allocation Approach angewandt wurde [member] Dieses Element steht für Versicherungsverträge, auf die der Premium Allocation Approach angewandt wurde. Der Premium Allocation Approach ist ein Ansatz, der in den Paragraphen 53 und 69 von IFRS 17 beschrieben wird und die Bewertung der Verbindlichkeiten für die verbleibende Deckung einer Gruppe von Versicherungsverträgen vereinfacht. Angaben: IFRS 17 100 c — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceExpense X duration, debit Versicherungsaufwendungen Der Betrag der Aufwendungen, die sich aus erworbenen Versicherungen ergeben. Übliche Praxis: IAS 1 112 c ifrs-full InsuranceFinanceIncomeExpenses X duration, credit Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen) Der Betrag, der die Änderung des Buchwerts der Gruppe von Versicherungsverträgen abbildet, die sich ergibt aus: a) den Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes und den Veränderungen des Zeitwerts des Geldes; und b) den Auswirkungen des finanziellen Risikos und den Veränderungen des finanziellen Risikos; aber c) ausgenommen derartige Veränderungen für Gruppen von Versicherungsverträgen mit direkter Überschussbeteiligung, die die vertragliche Servicemarge anpassen würden, dies jedoch nicht tun, wenn Paragraph 45(b)(ii), 45(b)(iii), 45(c)(ii) oder 45(c)(iii) von IFRS 17 Anwendung findet. Angaben: IFRS 17 110 — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceFinanceIncomeExpensesFromInsuranceContractsIssuedExcludedFromProfitOrLossAbstract   Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus begebenen Versicherungsverträgen, die bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts nicht berücksichtigt werden [abstract]     ifrs-full InsuranceFinanceIncomeExpensesFromInsuranceContractsIssuedExcludedFromProfitOrLossThatWillBeReclassifiedToProfitOrLossBeforeTax X duration, credit Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus begebenen Versicherungsverträgen, die bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts nicht berücksichtigt werden und in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, vor Steuern Der Betrag der versicherungstechnischen Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus begebenen Versicherungsverträgen, der bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts nicht berücksichtigt wird, im sonstigen Ergebnis erfasst wird und anschließend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, vor Steuern. [Siehe: Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen); Begebene Versicherungsverträge [member]] Angaben: IAS 1 91 b — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 80 b — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 90 — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceFinanceIncomeExpensesFromInsuranceContractsIssuedExcludedFromProfitOrLossThatWillBeReclassifiedToProfitOrLossNetOfTax X duration, credit Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus begebenen Versicherungsverträgen, die bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts nicht berücksichtigt werden und in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, nach Steuern Der Betrag der versicherungstechnischen Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus begebenen Versicherungsverträgen, der bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts nicht berücksichtigt wird, im sonstigen Ergebnis erfasst wird und anschließend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, nach Steuern. [Siehe: Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen); Begebene Versicherungsverträge [member]] Angaben: IAS 1 91 a — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 80 b — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 90 — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceFinanceIncomeExpensesFromInsuranceContractsIssuedRecognisedInProfitOrLoss X duration, credit Erfolgswirksam erfasste Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus begebenen Versicherungsverträgen Der Betrag erfolgswirksam erfasster versicherungstechnischer Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus begebenen Versicherungsverträgen. [Siehe: Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen); Begebene Versicherungsverträge [member]] Angaben: IAS 1 82 bb — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 80 b — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceRevenue X duration, credit Versicherungstechnischer Umsatz Der Betrag der aus dem Gruppen von begebenen Versicherungsverträgen resultierenden Erlöse. Die versicherungstechnischen Erlöse müssen die Bereitstellung der Deckung und anderer Leistungen einer Gruppe von Versicherungsverträgen zu einem Betrag widerspiegeln, der den Entgelten Rechnung trägt, die das Unternehmen im Gegenzug für diese Leistungen erwartet. [Siehe: Begebene Versicherungsverträge [member] Erlöse] Angaben: IAS 1 82 a ii — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 80 a — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 106 — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceRevenueAbstract   Versicherungstechnischer Umsatz [abstract]     ifrs-full InsuranceRevenueAllocationOfPortionOfPremiumsThatRelateToRecoveryOfInsuranceAcquisitionCashFlows X duration, credit Versicherungstechnischer Umsatz, Zuordnung des Anteils der Prämien, der sich auf die Rückgewinnung der Zahlungen für Abschlusskosten bezieht Der Betrag des in der Periode erfassten versicherungstechnischen Umsatzes, der im Zusammenhang mit der Zuordnung des Anteils der Prämien steht, der sich auf die Rückgewinnung der Zahlungen für Abschlusskosten bezieht. [Siehe: Versicherungstechnischer Umsatz; Zunahme (Abnahme) durch Abschlusskosten, Verbindlichkeit (Vermögenswert) aus Versicherungsverträgen] Angaben: IFRS 17 106 b — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceRevenueAmountsRelatingToChangesInLiabilityForRemainingCoverage X duration, credit Versicherungstechnischer Umsatz, Beträge im Zusammenhang mit Änderungen der Verbindlichkeiten für die verbleibende Deckung Der Betrag des in der Periode erfassten versicherungstechnischen Umsatzes im Zusammenhang mit Änderungen der Verbindlichkeiten für die verbleibende Deckung. [Siehe: Versicherungstechnischer Umsatz; Nettoverbindlichkeiten oder -vermögenswerte für die verbleibende Deckung, ausgenommen Verlustkomponenten [member]] Angaben: IFRS 17 106 a — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceRevenueAmountsRelatingToChangesInLiabilityForRemainingCoverageAbstract   Versicherungstechnischer Umsatz, Beträge im Zusammenhang mit Änderungen der Verbindlichkeiten für die verbleibende Deckung [abstract]     ifrs-full InsuranceRevenueChangeInRiskAdjustmentForNonfinancialRisk X duration, credit Versicherungstechnischer Umsatz, Änderung der Risikoanpassung für nicht-finanzielle Risiken Der Betrag des in der Periode erfassten versicherungstechnischen Umsatzes im Zusammenhang mit der Änderung der Risikoanpassung für nicht-finanzielle Risiken, wie in Paragraph B124(b) von IFRS 17 beschrieben. [Siehe: Versicherungstechnischer Umsatz; Risikoanpassung für nicht-finanzielle Risiken [member]] Angaben: IFRS 17 106 a ii — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceRevenueContractualServiceMarginRecognisedInProfitOrLossBecauseOfTransferOfServices X duration, credit Versicherungstechnischer Umsatz, erfolgswirksame Erfassung der vertraglichen Servicemarge aufgrund einer Übertragung von Dienstleistungen Der Betrag des in der Periode erfassten versicherungstechnischen Umsatzes im Zusammenhang mit der aufgrund einer Übertragung von Dienstleistungen in der Periode erfolgswirksam erfassten vertraglichen Servicemarge, wie in Paragraph B124(c) von IFRS 17 spezifiziert. [Siehe: Versicherungstechnischer Umsatz; Vertragliche Servicemarge [member]] Angaben: IFRS 17 106 a iii — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceRevenueInsuranceServiceExpensesIncurredDuringPeriodMeasuredAtAmountsExpectedAtBeginningOfPeriod X duration, credit Versicherungstechnischer Umsatz, während der Periode entstandene versicherungstechnische Dienstleistungsaufwendungen, bewertet zu den zu Periodenbeginn erwarteten Beträgen Der Betrag des in der Periode erfassten versicherungstechnischen Umsatzes im Zusammenhang mit den in der Periode entstandenen versicherungstechnischen Dienstleistungsaufwendungen, zu den zu Periodenbeginn erwarteten Beträgen, wie in Paragraph B124(c) von IFRS 17 spezifiziert. [Siehe: Versicherungstechnischer Umsatz; Versicherungstechnische Dienstleistungsaufwendungen aus begebenen Versicherungsverträgen] Angaben: IFRS 17 106 a i — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceRiskMember member Versicherungsrisiko [member] Dieses Element steht für andere als finanzielle Risiken, die vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen werden. [Siehe: Finanzielle Risiken [member]] Angaben: IFRS 17 124 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 125 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 127 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 128 a i — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceServiceExpensesFromInsuranceContractsIssued X duration, debit Versicherungstechnische Dienstleistungsaufwendungen aus begebenen Versicherungsverträgen Der Betrag der Aufwendungen bei einer Gruppe begebener Versicherungsverträge, einschließlich eingetretener Schäden (ohne Rückzahlung von Kapitalanlagekomponenten), andere angefallene versicherungstechnische Dienstleistungsaufwendungen, Abschreibung von Abschlusskosten, Änderungen im Zusammenhang mit erbrachten Diensten und Änderungen im Zusammenhang mit künftigen Diensten. [Siehe: Begebene Versicherungsverträge [member]] Angaben: IAS 1 82 ab — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 80 a — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceServiceResult X duration, credit Versicherungsdienstergebnis Der Betrag, der versicherungstechnische Umsätze und versicherungstechnische Dienstleistungsaufwendungen umfasst. [Siehe: Versicherungstechnischer Umsatz; Versicherungstechnische Dienstleistungsaufwendungen aus begebenen Versicherungsverträgen Erträge (Aufwendungen) aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen, außer Finanzerträge (Finanzaufwendungen)] Angaben: IFRS 17 80 a — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full InsuranceServiceResultAbstract   Versicherungsdienstergebnis [abstract]     ifrs-full IntangibleAssetFairValueUsedAsDeemedCost X instant, debit Beizulegender Zeitwert eines immateriellen Vermögenswertes, der als dessen Anschaffungskosten angesehen wird Der Betrag der immateriellen Vermögenswerte, für die der beizulegende Zeitwert in der IFRS-Eröffnungsbilanz als Ersatz für ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten verwendet wurde. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IFRS 1 30 ifrs-full IntangibleAssetsAcquiredByWayOfGovernmentGrant X instant, debit Durch Zuwendungen der öffentlichen Hand erworbene immaterielle Vermögenswerte Der Betrag immaterieller Vermögenswerte, die durch Zuwendungen der öffentlichen Hand erworben wurden. [Siehe: Zuwendungen der öffentlichen Hand; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 38 122 c ii ifrs-full IntangibleAssetsAcquiredByWayOfGovernmentGrantAtFairValue X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte, die mittels einer Zuwendung der öffentlichen Hand erworben wurden, zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt Der Betrag der zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzten immateriellen Vermögenswerte, die durch Zuwendungen der öffentlichen Hand erworben wurden. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Zuwendungen der öffentlichen Hand; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 38 122 c i ifrs-full IntangibleAssetsAndGoodwill X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Der Betrag der vom Unternehmen gehaltenen immateriellen Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts. [Siehe: Geschäfts- oder Firmenwert; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Übliche Praxis: IAS 1 55 ifrs-full IntangibleAssetsAndGoodwillAbstract   Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert [abstract]     ifrs-full IntangibleAssetsAndGoodwillMember member Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert [member] Dieses Element steht für immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Klassen von immateriellen Vermögenswerten und Geschäfts- oder Firmenwert‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Geschäfts- oder Firmenwert; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Übliche Praxis: IAS 38 118 ifrs-full IntangibleAssetsMaterialToEntity X instant, debit Für das Unternehmen wesentliche immaterielle Vermögenswerte Der Betrag der immateriellen Vermögenswerte, die für den Abschluss des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 38 122 b ifrs-full IntangibleAssetsMaterialToEntityAxis axis Für das Unternehmen wesentliche immaterielle Vermögenswerte [axis] Die Achse einer Tabelle definiert das Verhältnis zwischen den Elementen oder Kategorien eines Bereichs in der Tabelle und den Posten oder Konzepten, die die Tabelle ausfüllen. Angaben: IAS 38 122 b ifrs-full IntangibleAssetsMaterialToEntityMember member Für das Unternehmen wesentliche immaterielle Vermögenswerte [member] Dieses Element steht für immaterielle Vermögenswerte, die für das Unternehmen wesentlich sind. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Für das Unternehmen wesentliche immaterielle Vermögenswerte‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Für das Unternehmen wesentliche immaterielle Vermögenswerte] Angaben: IAS 38 122 b ifrs-full IntangibleAssetsOtherThanGoodwill X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert Der Betrag identifizierbarer nicht monetärer Vermögenswerte ohne physische Substanz. Dieser Betrag schließt den Geschäfts- oder Firmenwert nicht ein. [Siehe: Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 1 54 c, Angaben: IAS 38 118 e ifrs-full IntangibleAssetsOtherThanGoodwillAbstract   Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert [abstract]     ifrs-full IntangibleAssetsOtherThanGoodwillCarryingAmountAtCostOfRevaluedAssets X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, neu erfasste Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten Der Betrag immaterieller Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, der angesetzt worden wäre, wenn die neu erfassten immateriellen Vermögenswerte nach dem Anschaffungskostenmodell angesetzt worden wären. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 38 124 a iii ifrs-full IntangibleAssetsOtherThanGoodwillCarryingAmountOfRevaluedAssets X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, neu erfasste Vermögenswerte Der Betrag immaterieller Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, die zu neu erfassten Beträgen angesetzt werden. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 38 124 a ii ifrs-full IntangibleAssetsOtherThanGoodwillMember member Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert [member] Dieses Element steht für immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Klassen von immateriellen Vermögenswerten außer dem Geschäfts- oder Firmenwert‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Beispiel: IAS 36 127, Angaben: IAS 38 118, Beispiel: IFRS 16 53 ifrs-full IntangibleAssetsOtherThanGoodwillRevaluationSurplus X instant, credit Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, Neubewertungsrücklage Der Betrag der Neubewertungsrücklage in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert; Neubewertungsrücklage] Angaben: IAS 38 124 b ifrs-full IntangibleAssetsPledgedAsSecurityForLiabilities X instant, debit Als Sicherheit für Schulden übertragene immaterielle Vermögenswerte Der Betrag als Sicherheit für Schulden übertragener immaterieller Vermögenswerte. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 38 122 d ifrs-full IntangibleAssetsRelatingToInsuranceContractsAcquiredInBusinessCombinationsOrPortfolioTransfers X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte in Bezug auf Versicherungsverträge, die bei Unternehmenszusammenschlüssen oder durch Portfolioübertragung erworben wurden Der Betrag immaterieller Vermögenswerte in Bezug auf Versicherungsverträge, die bei Unternehmenszusammenschlüssen oder durch Portfolioübertragung erworben wurden. [Siehe: Unternehmenszusammenschlüsse [member]; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert; Arten von Versicherungsverträgen [member]] Beispiel: IFRS 4 IG23 b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021, Beispiel: IFRS 4 37 b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full IntangibleAssetsUnderDevelopment X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung Der Betrag immaterieller Vermögenswerte, der solche Vermögenswerte in Entwicklung darstellt. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Beispiel: IAS 38 119 g ifrs-full IntangibleAssetsUnderDevelopmentMember member Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung [member] Dieses Element steht für eine Klasse immaterieller Vermögenswerte, die solche Vermögenswerte in Entwicklung darstellt. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Beispiel: IAS 38 119 g ifrs-full IntangibleAssetsWhoseTitleIsRestricted X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte, mit denen ein beschränktes Eigentumsrecht verbunden ist Der Betrag immaterieller Vermögenswerte, mit denen ein beschränktes Eigentumsrecht verbunden ist. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 38 122 d ifrs-full IntangibleAssetsWithIndefiniteUsefulLife X instant, debit Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer Der Betrag immaterieller Vermögenswerte, die als mit unbegrenzter Nutzungsdauer angesehen werden. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 36 134 b, Angaben: IAS 36 135 b, Angaben: IAS 38 122 a ifrs-full IntangibleAssetsWithIndefiniteUsefulLifeAxis axis Immaterielle Vermög

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.