Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2021/236 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251 festgelegter technischer Standards hinsichtlich des Zeitplans für die Anwendbarkeit bestimmter Risikomanagementverfahren für die Zwecke des Austauschs von Sicherheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021R0236. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021056DE.01000101.doc.html text/html
- 32021R0236-03dfae3c0b463bd69e30.zip application/zip
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