Europäische Union

2003/5/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (COMP/33.133 — B: Natriumkarbonat — Solvay, CFK) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3794) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32003D0005 2003/5/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (COMP/33.133 — B: Natriumkarbonat — Solvay, CFK) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3794) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 010 vom 15/01/2003 S. 0001 - 0009 Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (COMP/33.133 - B: Natriumkarbonat - Solvay, CFK) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3794) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/5/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1216/1999(2), insbesondere auf die Artikel 3 und 15, im Hinblick auf den Beschluss der Kommission vom 19. Februar 1990, von Amts wegen ein Verfahren nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 einzuleiten, nach der gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 in Verbindung mit der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17(3) an die betreffenden Unternehmen ergangenen Aufforderung, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: TEIL I SACHVERHALT A. Zusammenfassung der Zuwiderhandlung 1. Nachprüfungen (1) Die vorliegende Entscheidung ist das Ergebnis von Untersuchungen, die die Kommission im März 1989 nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 bei den Herstellern von kalzinierter Soda in der Gemeinschaft durchgeführt hat. Bei diesen Nachprüfungen und den anschließenden Ermittlungen nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 ist die Kommission auf Unterlagen gestoßen, aus denen (unter anderem) hervorgeht, dass folgende Unternehmen gegen Artikel 85 EWG-Vertrag (nunmehr Artikel 81 EG-Vertrag) verstoßen haben: - Solvay et Cie SA, jetzt Solvay SA, Brüssel (Solvay), - Chemische Fabrik Kalk, Köln (CFK). 2. Der Verstoß gegen Artikel 81 EWG-Vertrag seitens Solvay und CFK (2) Ab einem unbekannten Zeitpunkt, vermutlich im Jahr 1987 bis zumindest 1989 haben sich Solvay und CFK an einer im Widerspruch zu Artikel 81 EWG-Vertrag stehenden Vereinbarung bzw. aufeinander abgestimmten Verhaltensweise beteiligt, aufgrund der Solvay in den Jahren 1987, 1988 und 1989 CFK eine Mindestabsatzmenge garantierte, die nach einer Formel auf der Grundlage des Jahresabsatzes von CFK in der Bundesrepublik Deutschland von 179 kt im Jahr 1986 berechnet wurde, und an CFK einen Ausgleich für etwaige Fehlmengen geboten, indem es von CFK die Mengen aufkaufte, die erforderlich waren, um deren Verkäufe auf die garantierte Mindestabsatzmenge zu bringen. B. Der Sodamarkt 1. Das Erzeugnis (3) Das von diesem Verfahren erfasste Erzeugnis ist kalzinierte Soda (Natriumkarbonat), ein alkalischer chemischer Grundstoff, der hauptsächlich für die Glasherstellung verwendet wird. Es ist der wichtigste Ausgangsstoff für Natriumoxid, das als Flussmittel in der Glasschmelze verwendet wird. Ferner wird es in der chemischen Industrie für die Herstellung von Waschmitteln und in der Metallbearbeitung verwendet. (4) In Europa wird kalzinierte Soda aus Salz und Kalkstein in dem von Solvay im Jahr 1865 erfundenen "Ammoniumsoda-Verfahren" hergestellt. Bei dem Solvay-Verfahren entsteht zunächst leichte Soda, die in einer weiteren Bearbeitungsstufe zu schwerer Soda verdichtet werden kann. Zwischen leichter und schwerer Soda besteht chemisch kein Unterschied; für die Glasherstellung wird jedoch der schweren Form der Vorzug gegeben. (5) In den Vereinigten Staaten wird sogenannte "natürliche" Soda in Erzlagerstätten vor allem in Wyoming abgebaut. Diese natürliche Soda wird nach dem Abbau gereinigt und in Raffinerien kalziniert. Natürliche Soda kommt nur in der schweren Form vor. Weitere Natursodalagerstätten sind in Afrika und Australien zu finden. (6) In den Vereinigten Staaten wird (nach der Schließung der letzten Syntheseanlage im Jahr 1986) ausschließlich natürliche Soda erzeugt, während in Europa die gesamte Erzeugung auf dem Syntheseweg erfolgt. Wegen des geringeren Salzgehalts ist natürliche Soda aus den Vereinigten Staaten für die Glasherstellung besonders geeignet, und einige Glashersteller, die vorwiegend künstliche Soda kaufen, würden diese gerne mit amerikanischer Natursoda mischen, um den erforderlichen Dichtegrad zu erreichen. 2. Die Hersteller (7) Die sechs Hersteller von künstlicher Soda in der Gemeinschaft waren im Untersuchungszeitraum: - Solvay, - Imperial Chemical Industries (ICI), - Rhône-Poulenc, - Akzo, - Matthes & Weber (M & W), - Chemische Fabrik Kalk, Köln (CFK). (8) Solvay ist weltweit und in der Gemeinschaft der größte Sodahersteller. Solvay hatte Fabriken in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Portugal und war mit einem Anteil von etwa 60 % der unangefochtene Marktführer auf dem westeuropäischen Markt. (9) Die Geschäftstätigkeiten von Solvay in Österreich, Belgien und Luxemburg, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und der Schweiz unterstanden jeweils einer "Landesdirektion" ("Direction nationale", "DN"), die Überwachung und Koordinierung wurden vom Hauptsitz in Brüssel wahrgenommen. (10) ICI Soda Ash Products wurde seit 1987 als eigener Bereich innerhalb der Chemicals and Polymers Division von ICI betrieben. Vor 1987 gehörte ICI Soda Ash Products zur Mond Division von ICI. (11) ICI war der zweitgrößte Sodahersteller der Gemeinschaft. ICI besaß zwei Produktionsanlagen in Northwich, Cheshire, beschränkte ihren Absatz jedoch fast ausschließlich auf das Vereinigte Königreich und Irland und hielt im Vereinigten Königreich einen Marktanteil von über 90 %. 3. Der Weltmarkt (12) Die weltweite Nachfrage nach Soda nahm - bei erheblichen regionalen Abweichungen - in den achtziger Jahren jährlich um etwa 1 % zu. In den entwickelten Ländern blieb die Nachfrage von 1980 bis 1987 überwiegend unverändert, hat jedoch danach erheblich zugenommen. Mehr als 50 % der weltweit hergestellten Soda wurden von der Glasindustrie abgenommen. (13) 1989 betrug die Produktionskapazität für (natürliche und synthetische) Soda weltweit etwa 36 Mio. Tonnen pro Jahr, der Anteil der Gemeinschaft belief sich auf etwa 7,2 Mio. Tonnen. Die Kapazität von Solvay und ICI in der Gemeinschaft betrug 4,3 bzw. 1 Mio. Tonnen. (Die praktische oder tatsächliche Kapazität betrug rund 85 bis 90 % der nominalen Kapazität.) 1989 gab es in der Gemeinschaft einen Sodaverbrauch von rund 5,5 Mio. Tonnen pro Jahr, im Wert von etwa 900 Mio. ECU. (14) Die sechs amerikanischen Hersteller von natürlicher Soda hatten bei einer Inlandsnachfrage von rund 6,5 Mio. Tonnen eine nominale Kapazität von 9,5 Mio. Tonnen pro Jahr. Die Sodaproduktion betrug 1989 in den Vereinigten Staaten beinahe 9 Mio. Tonnen. Die Hersteller in den Vereinigten Staaten belieferten ihren gesamten inländischen Markt und führten ihren Produktionsüberhang aus. Künstliche Soda weist wesentlich höhere Produktionskosten als das natürliche Erzeugnis auf; dieses ist jedoch angesichts der Entfernung der Abbaustätten von den wichtigsten Märkten mit erheblichen Vertriebskosten belastet. (15) Die europäischen Hersteller betrachteten die amerikanischen Hersteller von schwerer Soda als die hauptsächlichen Wettbewerber auf ihren inländischen Märkten. Mit den Ende der achtziger Jahre geltenden Wechselkursen konnten die amerikanischen Hersteller in Europa ohne Dumping zu deutlich unter den Preisen des lokalen Marktes liegenden Preisen verkaufen. (16) Die osteuropäischen Hersteller produzierten jährlich rund 9 Mio. Tonnen Soda, was rund 30 % der Weltsodakapazität entsprach. Die Sowjetunion war Nettoimporteur und nahm fast die Hälfte der osteuropäischen Produktion ab. Die osteuropäischen Länder führten fast ausschließlich leichte Soda aus. Trotz der bestehenden Antidumpingzölle wurden in die Gemeinschaft weiterhin erhebliche Mengen leichter Soda aus den RGW-Ländern eingeführt. (17) In den achtziger Jahren kam es zu einer spürbaren Zunahme der Nachfrage, so dass die Sodaproduktion auf dem Weltmarkt vollständig abgesetzt werden konnte. Die Produktionsanlagen wurden 1990 mit voller Kapazität gefahren. Die chinesische Erzeugung sollte um rund 500 kt pro Jahr zunehmen, und Botsuana (für Südafrika) steigerte seine Produktion ebenfalls rund um 300 kt pro Jahr, was zu einer Verlagerung der Einfuhren zu Lasten anderer Produktionsgebiete führen musste. 4. Die Gemeinschaft (18) Mit fast 60 % des gesamten Gemeinschaftsmarktes und des Absatzes in allen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands, war Solvay der Hauptproduzent. Nach drei Jahren gleichbleibender Nachfrage Mitte der achtziger Jahre konnte der Absatz von Soda in Westeuropa 1987 kräftig gesteigert werden. 1988 und 1989 waren die Kapazitäten aller Hersteller voll ausgelastet. (19) Ende der achtziger Jahre stand der westeuropäische Sodamarkt immer noch im Zeichen einer Aufteilung nach den nationalen Grenzen. Die Hersteller konzentrierten in der Regel ihren Absatz auf diejenigen Mitgliedstaaten, in denen sie über Produktionsanlagen verfügten, obwohl die kleineren Hersteller - CFK, M & W und Akzo - seit etwa 1981 oder 1982 den Absatz außerhalb ihrer "Heimatmärkte" gesteigert haben. (20) Zwischen Solvay und ICI bestand kein Wettbewerb, da beide Unternehmen ihren Absatz in der Gemeinschaft auf ihre angestammten "Einfluss-Sphären" - westeuropäischer Kontinent einerseits und das Vereinigte Königreich andererseits - beschränkten. Sowohl ICI als auch Solvay tätigten umfangreiche Ausfuhren nach Übersee aus ihrer EG-Produktion; ein erheblicher Anteil der Ausfuhren von ICI bestand aus Soda, die von Solvay für ICI geliefert wurde. (21) In den Mitgliedstaaten, in denen Solvay der einzige Hersteller war (Italien, Portugal und Spanien), verfügte das Unternehmen praktisch über ein hundertprozentiges Monopol. (22) In Belgien hielt Solvay einen Marktanteil von mehr als 80 %, in Frankreich von 55 % und in Deutschland von 52 %. ICI hielt einen Anteil von mehr als 90 % im Vereinigten Königreich, wo die Vereinigten Staaten und Polen die einzigen Versorgungsalternativen boten. (23) Auf der Nachfrageseite waren die Glashersteller die wichtigsten Abnehmer in der Gemeinschaft. Rund 65-70 % des Ausstoßes der westeuropäischen Hersteller wurde für die Herstellung von Flachglas und Hohlglas (Behälterglas) verwendet. Soda war mit rund 60 % der gesamten Rohstoffkosten einer der wichtigsten Kostenbestandteile in der Glasherstellung. Die meisten Glashersteller betreiben Kontinuum-Anlagen und waren auf eine gesicherte Sodaversorgung angewiesen. In den meisten Fällen hatten sie für den überwiegenden Teil ihres Bedarfs relativ langfristige Verträge mit einem Hauptlieferanten sowie Lieferverträge mit einem Zweitlieferanten. Nach der in den achtziger Jahren vollzogenen europaweiten Konsolidierung der Glasindustrie sind die großen Hersteller nunmehr europaweit tätig und produzieren in verschiedenen Mitgliedstaaten. Rund 20 % des Sodaverbrauchs entfielen auf die chemische Industrie und rund 5 % auf die Metallbearbeitung. 5. Der amerikanische Markt für Natursoda (24) Seit der Entwicklung der Förderung von natürlicher Soda in den sechziger Jahren wies der Markt der Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf die Inlandsnachfrage bedeutende Überkapazitäten auf; Ende der achtziger Jahre belief sich der für den Export verfügbare Überschuss auf rund 2,5 Mio. Tonnen pro Jahr. (25) Angesichts dieses Überangebots und des Vorhandenseins einer Reihe von Herstellern mit vergleichbaren Kosten war der amerikanische Markt durch scharfen Preiswettbewerb gekennzeichnet. Soda wurde in den USA mit erheblichen Abschlägen vom "Listenpreis" (93 USD je Short Ton fob Wyoming) verkauft, so dass der Nettopreis ab Werk Ende 1989 bei etwa 73 USD je Short Ton lag, wozu die Kosten für den Transport zu den Industriezentren an der Ostküste hinzu gezählt werden müssen. Die meisten Hersteller erhöhten die Listenpreise mit Wirkung am 1. Juli 1990 auf 98 USD je Short Ton und der tatsächliche Preis stieg auf etwa 85 USD. (26) Der Exportdruck veranlasste die amerikanischen Hersteller, sich um einen Zugang zu den Märkten in Europa und in anderen Teilen der Welt zu bemühen. Natürliche Soda trat gegen Ende der siebziger Jahre in der Gemeinschaft, insbesondere im Vereinigten Königreich, auf. 1982 wurden aus den USA rund 100000 Tonnen in die Gemeinschaft, davon fast 80000 Tonnen in das Vereinigte Königreich, eingeführt. 1982 haben die europäischen Hersteller erfolgreich Antidumpingmaßnahmen gegen die Einfuhr amerikanischer schwerer Soda erwirkt (seit Oktober 1982 galten ebenfalls Antidumpingzölle gegen die Einfuhren von leichter Soda - aber nicht gegen die Einfuhren von schwerer Soda - aus den osteuropäischen Ländern). (27) Die Ende der achtziger Jahre als Schutz vor der Einfuhr schwerer Soda aus den USA geltenden Maßnahmen sahen Folgendes vor: a) für die beiden damals auf dem Markt präsenten Hersteller Allied (jetzt General Chemical) und Texas Gulf Mindestpreisverpflichtungen in Höhe von 112,26 GBP je Tonne ab Werk gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2253/84 der Kommission(4); b) für die damals auf dem Markt nicht präsenten Hersteller Tenneco, KMG, FMC und Stauffer einen endgültigen Antidumpingzoll in Höhe von 67,49 ECU/Tonne gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3337/84 des Rates(5). (28) Die vereinbarten Preisverpflichtungen sahen eine Umrechnung in andere Währungen zu den damals geltenden Wechselkursen vor; durch die seit 1984 eingetretenen Paritätsänderungen lag der Mindestpreis für Deutschland, Frankreich und andere Märkte erheblich über dem Marktpreis, so dass außerhalb des Vereinigten Königreichs im Rahmen der Mindestpreisverpflichtung Verkäufe kommerziell unmöglich waren. (29) Texas Gulf zog sich im Jahr 1985 nach Mengeneinbußen als Folge der Einleitung von Antidumpingmaßnahmen vom Markt des Vereinigten Königreichs zurück, so dass 1990 von den amerikanischen Herstellern nur noch General Chemical den Markt des Vereinigten Königreichs - mit jährlich nur rund 30000 Tonnen - belieferte. (30) Ab 1987 hatte General Chemical auch Frankreich "anvisiert", was insbesondere Solvay und Rhône-Poulenc beeinträchtigte, die sich diesen Markt teilten. Geringe Sodamengen wurden auch von Texas Gulf in Belgien abgesetzt. In beiden Fällen konnten die Antidumpingzölle durch Inanspruchnahme der Sonderregelung des aktiven Veredelungsverkehrs umgangen werden. (31) Mehrere große Sodaabnehmer im Glassektor der Gemeinschaft hatten ihre Ansicht bekundet, einen wesentlichen Teil ihres Bedarfs nicht mehr von Gemeinschaftsherstellern, sondern aus den Vereinigten Staaten zu beziehen. Bis 1990 wurden jedoch von den amerikanischen Herstellern lediglich insgesamt 40000 Tonnen - fast ausschließlich im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs - an den westeuropäischen Kontinent (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands) geliefert. (32) Die in der Verordnung (EWG) Nr. 3337/84 vorgesehenen Antidumpingmaßnahmen sind im November 1989 ausgelaufen. Eine Überprüfung der Maßnahmen war 1988 von verschiedenen US-Herstellern und von Vertretern der Glasindustrie der Gemeinschaft verlangt worden. Diese Überprüfung wurde am 7. September 1990 abgeschlossen; dabei wurden keine neuen Schutzmaßnahmen verhängt (Entscheidung 90/507/EWG der Kommission(6)). (33) Im Jahr 1982 bildeten einige amerikanische Hersteller mit Zustimmung des amerikanischen Department of Commerce eine Ausfuhrvereinigung gemäß dem "Webb-Pommerence Act" aus dem Jahr 1918. Anfänglich waren die Bemühungen dieser Vereinigung lediglich auf Japan gerichtet, und nur drei Hersteller beteiligten sich an der Vereinigung. Im Dezember 1983 schlossen sich alle sechs Hersteller von Natursoda zu der American Natural Soda Ash Corporation ("ANSAC") zusammen. (34) ANSAC hatte die Aufgabe, die Vermarktung und den Vertrieb von Soda außerhalb des amerikanischen Marktes durchzuführen. Dieser Absatz belief sich auf rund 250 Mio. USD pro Jahr. Um ihre Tätigkeit auf dem westeuropäischen Markt ausweiten und dort die Produktion der einzelnen Hersteller zentral absetzen zu können, hat ANSAC ihre Vereinbarungen bei der Kommission im Hinblick auf ein Negativattest bzw. eine Freistellung nach Artikel 81 Absatz 3 EWG-Vertrag angemeldet. (35) Der Antrag von ANSAC war Gegenstand der Entscheidung 91/301/EWG der Kommission(7), nach der eine Freistellung abgelehnt wurde. C. Der Verstoß gegen Artikel 81 durch Solvay und CFK 1. Einleitung (36) CFK ist eine Tochtergesellschaft von Kali & Salz AG (BASF-Gruppe) und zählt zu den drei Herstellern von synthetischer kalzinierter Soda in Deutschland. Ihre Produktionskapazität belief sich auf rund 260 kt und ihr Marktanteil in Deutschland betrug etwa 15 %. (37) Solvay war der bei weitem größte Anbieter auf dem deutschen Markt mit einem Anteil von über 50 %. Während des entscheidenden Zeitraums wurde das Sodageschäft von Solvay auf diesem Markt über die Tochtergesellschaft Deutsche Solvay Werke (DSW) geführt. Bis 1985 war in diesem Sektor noch eine weitere Solvay-Gesellschaft, die Kali Chemie (KC), tätig, die dann jedoch geschäftlich Bestandteil von DSW wurde. (38) Im November 1989 kündigte Solvay Pläne zum Umbau seiner Tätigkeiten in Deutschland durch die Gründung einer Holdinggesellschaft Solvay Deutschland GmbH an. Diese zu 100 % im Besitz von Solvay befindliche Holding sollte Kali Chemie kontrollieren und 59,7 % der Anteile an den deutschen Solvay-Werken halten. Diese Vereinbarungen berühren nicht die Verantwortung von Solvay für den Vertragsverstoß. (39) Im Jahr 1985 hat DSW offensichtlich versucht, die Stellung von CFK auf dem deutschen Markt zu schwächen, indem sie CFK deren Geschäftsanteile bei bestimmten Großkunden abnehmen wollte. CFK glich diesen Verlust jedoch dadurch aus, dass sie ihrerseits Geschäftsanteile von Matthes & Weber, dem anderen deutschen Sodahersteller, abnahm. (40) Im Verlauf des Jahres 1986 stellte Solvay fest, dass CFK ihre Preise herabsetzte, um Marktanteile zu halten bzw. zurückzugewinnen. Anlässlich eines Telefongesprächs zwischen DSW und dem Solvay-Hauptsitz Brüssel am 24. Oktober 1986 wurden die Möglichkeiten eines "Waffenstillstands" zwischen Solvay und CFK erörtert. Nach den Aussagen von DSW wäre ein "Waffenstillstand" mit CFK nur möglich gewesen, wenn für das Jahr 1987 Preiserhöhungen in Aussicht genommen worden wären. Solvay Brüssel vertrat die Auffassung, dass nach einem versuchsweisen "Waffenstillstand" CFK eine Preiserhöhung eventuell im zweiten Quartal 1987 vorgeschlagen werden könnte. (41) Sowohl Solvay als auch CFK haben die Existenz eines vereinbarten "Waffenstillstands" entschieden von sich gewiesen (Antworten nach Artikel 11). Diese Aussage ist jedoch im Licht der Unterlagen zu beurteilen, auf die in den nachstehenden Absätzen Bezug genommen wird. 2. Die "Garantievereinbarung" (42) Aus einer von DSW im März 1988 vorgenommenen Bewertung des Sodamarktes geht hervor, dass sich die Schwierigkeiten von CFK mittlerweile "beruhigt" hatten. Aus den von der Kommission gefundenen Unterlagen geht hervor, dass eine Vereinbarung zwischen Solvay und CFK getroffen worden war, mit der CFK und Solvay eine Jahresmindestabsatzmenge auf dem deutschen Markt "garantiert" wurde. Danach würde Solvay die Fehlmengen aufkaufen, falls die Verkäufe von CFK in Deutschland die garantierte Mindestabsatzmenge nicht erreichen sollten. (43) Ursprünglich war die Garantiemenge für CFK auf 179 kt - wahrscheinlich in Anlehnung an die Verkaufszahlen von CFK in der Bundesrepublik im Jahr 1986 - festgesetzt. Damals sahen die Parteien nicht voraus, dass ein echtes Wachstum auf dem deutschen Sodamarkt, auf dem 1986 und 1987 jeweils insgesamt rund 1080 kt abgesetzt wurden, stattfinden könnte. (44) Sowohl 1987 als auch 1988 konnte CFK eine Menge absetzen, die etwas über der garantierten Mindestabsatzmenge von 179 kt lag (nämlich 183 bzw. 180 kt), nachdem die Nachfrage auf dem deutschen Markt über die Erwartungen hinaus zu wachsen begonnen hatte und Ende 1988 deutlich geworden war, dass die Gesamtverkäufe auf dem deutschen Markt in diesem Jahr rund 1170 kt - rund 8,3 % mehr als im Vorjahr - erreichen würden. (45) Als Folge der wachsenden Nachfrage forderte CFK daraufhin für 1988 und 1989 eine Mindestabsatzmenge von 194 kt. CFK forderte mithin einen rückwirkenden "Ausgleich" für das Jahr 1988 in Höhe von 14 kt (194 - 180 kt), was unter Berücksichtigung des Kredits für 1987 einen Restbetrag von 11 kt ergab. Die im Januar 1990 revidierten internen Vorausschätzungen von CFK für 1989 bestätigen, dass CFK ihre ursprüngliche Planung geändert hatte, da sie mit "Koproduzenten"-Lieferungen in Höhe von 11 kt für 1989 rechnete. Solvay hatte in der Tat Ende Dezember 1988 2,5 kt aufgekauft, womit eine Restmenge von 8,5 kt blieb, die Solvay 1989 von CFK beziehen sollte. (46) Als Gegenvorschlag bot Solvay für 1988 eine maximale Kompensation von 4 kt anstelle von 8,5 kt; für 1989 wollte Solvay die Garantie lediglich um 5,3 % anstelle von 8,3 % erhöhen, um eine "neutrale Zone" von 3 % zu berücksichtigen. Die Garantiemenge für 1989 würde sich somit lediglich auf 190 kt anstelle der von CFK ursprünglich geforderten 194 kt belaufen. (47) Am 14. März 1989 fand eine Zusammenkunft mit maßgeblichen Vertretern von CFK und ihrer Muttergesellschaft Kali & Salz auf der einen Seite und DSW auf der anderen Seite statt. Hoechst bezeichnend ist, dass von dieser Sitzung kein offizieller Bericht erstellt wurde; weder bei CFK, noch bei Kali & Salz liegt irgendetwas über dieses Treffen vor. Aus einem kurzen handschriftlichen Vermerk, der bei DSW gefunden wurde, geht jedoch unzweifelhaft hervor, dass die Zusammenkunft einzig der Klärung der noch offenen Frage diente, ob die Kompensation rückwirkend anzuwenden wäre. Kein Streit bestand über das Grundprinzip: In der Aktennotiz von DSW heißt es: "Verständnis System: i. O. (= 'in Ordnung')". DSW schlug zwar einige Änderungen vor, schien aber mit der Art und Weise zufrieden zu sein, wie die Vereinbarung funktionierte ("laufen lassen und nach vorn orientieren"). Diese Notiz scheint darauf hinzudeuten, dass beide Seiten vereinbart hatten, dass Solvay für die kommenden acht Monate monatlich 1000 Tonnen von CFK abnehmen würde. (48) Der Ausgleichsmechanismus gelangte zur Anwendung, und Solvay kaufte von CFK in der ersten Hälfte 1989 die von CFK geforderten zusätzlichen 8,5 kt auf. 3. Gegenargumente (49) Sowohl Solvay als auch CFK haben jegliche geheime Abrede oder Absprache untereinander bestritten. Das bei DSW vorgefundene Belastungsmaterial bezieht sich nach der Darstellung von Solvay auf eine Regelung, die auf einer rein einseitigen Basis konzipiert wurde, als Solvay um das Jahr 1988 eine Übernahme der Geschäftstätigkeit von CFK erwog. Um den Fortbestand von CFK während der Verhandlungen sicherzustellen, habe Solvay (wiederum ohne jegliche Kontaktaufnahme mit CFK), die Menge berechnet, die CFK auf dem deutschen Markt absetzen müsste, um ihre Kapazität auf einem Niveau fahren zu können, das ihr Überleben garantieren würde (Solvay erklärt jedoch nicht, warum es einer Politik folgte, die zur Zahlung eines höheren Preises für die Geschäftstätigkeit von CFK führen würde, als dies sonst der Fall sein würde, noch, warum es, wenn es sich lediglich darum handelte, für eine optimale Produktionsauslastung zu sorgen, nötig war, sich speziell auf die Verkaufszahlen auf dem deutschen Markt zu beziehen). Diese "Überlebensmenge" wurde von Solvay für 1986 mit 179 kt veranschlagt. Die häufigen Hinweise in den Dokumenten auf eine "Forderung" oder ein "Verlangen" von CFK und die sehr detaillierten Berechnungen hierzu würden laut

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.