Europäische Union

2001/432/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.1813 — Industri Kapital (Nordkem)/Dyno) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1988)

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Avis juridique important | 32001D0432 2001/432/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.1813 — Industri Kapital (Nordkem)/Dyno) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1988) Amtsblatt Nr. L 154 vom 09/06/2001 S. 0041 - 0060 Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.1813 - Industri Kapital (Nordkem)/Dyno) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1988) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/432/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 3. August 1999 zur Einleitung des Verfahrens in dieser Sache, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äußern, gestützt auf die Stellungnahme des beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 24. Januar 2000 wurde bei der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") ein Zusammenschlussvorhaben angemeldet, bei dem die Unternehmensgruppe Industri Kapital ("Industri Kapital") im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über das norwegische Unternehmen Dyno ASA ("Dyno") übernimmt. (2) Nach Prüfung der Anmeldung stellte die Kommission mit Entscheidung vom 25. Februar 2000 fest, dass das angemeldete Vorhaben unter die Fusionskontrollverordnung fällt und erhebliche Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestehen. Die Kommission beschloss daher die Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens. I. DIE BETEILIGTEN UNTERNEHMEN (3) Industri Kapital verwaltet und kontrolliert eine Reihe von privaten Vermögensfonds, die ihrerseits zahlreiche Unternehmen kontrollieren, darunter das Chemieunternehmen Neste Chemicals Oy ("Neste"), und Arca, einen Hersteller von Materialhandhabungssystemen. (4) Dyno ist die Muttergesellschaft einer Gruppe von Unternehmen, die in der Sprengstoff-, Chemie- und Kunststoffverpackungsindustrie tätig sind. Die wichtigsten Geschäftsbereiche der Unternehmensgruppe sind Chemikalien und Sprengstoffe. Im Chemiesektor können die Aktivitäten der Unternehmensgruppe unterteilt werden in Industrieharze, Holz- und Spezialklebstoffe, Papierbeschichtungen, Harzbeschichtungen, Ölfeldchemikalien, Methanol, Kunststoffe und Spezialpolymere. Dyno übt zusammen mit CVC die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmensgruppe Polimoon ("Polimoon") aus, die u. a. auf Materialhandhabungssysteme und Kunststoffverpackungen spezialisiert ist. II. DAS VORHABEN (5) Die Industri Kapital 1997 Fund ("IK 97") und Industri Kapital 2000 Fund ("IK 2000") werden über die norwegische Holdinggesellschaft Nordkern AS sämtliche Anteilsrechte an Dyno erwerben. Das Sprengstoffgeschäft von Dyno soll der Holdinggesellschaft "NewCo Explosives" übertragen werden, die von IK 97 und IK 2000 gemeinsam kontrolliert werden wird. Die Anteilsrechte an Dyno, d. h. am verbleibenden Chemiegeschäft, werden über Nordkern AS und Nordkemi in den Händen der beiden Fondsgesellschaften liegen. Über ihre jeweiligen Investmentmanager werden IK 97 und IK 2000 sowohl Nordkemi als auch NewCo Explosives gemeinsam kontrollieren. (6) Ziel des Zusammenschlusses ist die Schaffung eines starken nordischen Anbieters von Spezialchemikalien und Sprengstoffen. Bei den Spezialchemikalien sind vor allem Synergien bei Harzen, Holz, Spezialklebstoffen und Papierbeschichtungen geplant, um das Unternehmen einem den Vorstandsmitgliedern vorgelegten Papier zufolge zum Weltmarktführer zu machen. Industrieharze machen [< 60](4) % der Tätigkeit des neuen Unternehmens aus. (7) Am 30. November 1999 hatte Industri Kapital Neste von der Fortum Corporation übernommen. Neste ist der weltweit größte Harzproduzent und sowohl in Europa als auch in Nordamerika stark vertreten. Nach den Absatzzahlen von 1998 produzierte Neste weltweit insgesamt 1,98 Mrd. t Harz. An zweiter Stelle lag die Borden Chemical UK Ltd. ("Borden") mit 1,95 Mrd. t, gefolgt von Georgia Pacific mit 1,5 Mrd. t.; Dyno ist bei Harzen zur Zeit die Nummer vier und vor allem in Europa und Asien stark vertreten. 1998 produzierte Dyno [ca. 1 Mrd. t](5) Harze. (8) Nach Auskunft von Industri Kapital kommen die größten Formaldehydharz-Abnehmer von Neste und Dyno aus der Holzindustrie, d. h. es handelt sich um Hersteller von Sperrholzplatten, Faserplatten mittlerer Dichte ("MDF") und Spanplatten ("OSB" u. a.). III. ZUSAMMENSCHLUSS (9) Bei IK 97 und IK 2000 handelt es sich um sogenannte private Kapitalfonds, die als solche keine Rechtspersönlichkeit besitzen, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Anlageverwaltungsunternehmen (IK 97 Ltd und IK 2000 Ltd) und den Anlegern beruhen. IK 97 Ltd und IK 2000 Ltd sind Gesellschaften nach dem Recht der Insel Jersey. Die Anlageverwaltungsunternehmen üben die Stimmrechte in den Beteiligungsgesellschaften aus. Die Anleger verfügen nicht über Stimmrechte. (10) IK 97 Ltd und IK 2000 Ltd gehören zur Gänze der Industri Kapital Europa BV, einer Tochtergesellschaft der Industri Kapital NV. In der Anmeldung hat Industri Kapital angegeben, dass im Rahmen von "Verpflichtungserklärungen" gegenüber bestimmten Anlegern in IK 1997 eine Reihe von Anlegern im Vorstand der IK 97 Ltd Vertretungsrecht haben. Außerdem sei die Zulassung von IK 97 Ltd als Anlageverwaltungsgesellschaft nach dem Recht von Jersey an die Voraussetzung gebunden, dass die Anleger, für die IK 97 Ltd tätig ist, im Vorstand von IK 97 Ltd über die Mehrheit verfügen. Deswegen bilden nach Auffassung von Industri Kapital IK 97 Ltd und Industri Kapital Europa BV getrennte wirtschaftliche Einheiten. (11) In Antwort auf ein förmliches Auskunftsverlangen hat Industri Kapital jedoch bestätigt, dass die "Verpflichtungserklärungen" mündlich erfolgten, in keinerlei Aufzeichnungen oder Protokollen von Industri Kapital im Zusammenhang mit den Anlässen, bei denen diese Erklärungen erfolgt sein sollen, erwähnt werden, und dass diese daher in den Augen von Industri Kapital nicht rechtsverbindlich sind. Außerdem hat Industri Kapital bestätigt, dass entgegen zuvor gemachten Auskünften nach dem Gesetz von Jersey eine Vertretung der Anleger im Vorstand der Anlageverwaltungsgesellschaft nicht vorgeschrieben ist. Gemäß der Zulassung von IK 97 Ltd hat das Unternehmen der zuständigen Behörde lediglich Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes mitzuteilen; dieser kann somit durch ihren einzigen Aktionär, die Industri Kapital Europa BV, bestimmt werden. (12) Aus diesen Gründen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Dyno letztendlich von der Industri Kapital NV kontrolliert wird. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (13) Der gemeinsame gemeinschaftsweite Umsatz von Industri Kapital und Dyno übertrifft 5 Mrd. EUR (Industri Kapital 6,475 Mrd. EUR, Dyno 1,2 Mrd. EUR). Beide erreichen einen gemeinschaftsweiten Umsatz von über 250 Mio. EUR (Industri Kapital 4,427 Mrd. EUR, Dyno 250 Mio. EUR), erzielen aber nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Das angemeldete Vorhaben ist daher von gemeinschaftsweiter Bedeutung und stellt darüber hinaus einen Kooperationsfall im Sinne von Artikel 57 EWR-Abkommen und Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Protokolls 24 zu diesem Abkommen dar, so dass es von der Kommission gemäß Artikel 58 EWR-Abkommen in Zusammenarbeit mit der EFTA-Überwachungsbehörde zu prüfen ist. V. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG (14) Bei dem Zusammenschluss wird es zu horizontalen Überschneidungen von Dyno und Neste sowie zwischen den von Industri Kapital kontrollierten Unternehmen Arca und Polimoon bei Systemen zur Handhabung von Kunststoffmaterialien kommen. A. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE 1. Formaldehydharze (15) Sowohl Dyno als auch Neste produzieren Formaldehydharze, und zwar mehr oder weniger für die gleichen Anwendungen vor allem in der holzverarbeitenden Industrie. (16) Nach Angaben von Industri Kapital können Harnstoff Formaldehydharze ("UF/(M)UF") und Phenol-Formaldehydharze ("PF/P(R)F") in verschiedenen Zusammensetzungen mit unterschiedlichen Merkmalen wie Wasser- und/oder Hitzebeständigkeit und Härte ausgeliefert werden. Für hitze-, licht-, feuchtigkeits- und wasserresistente Anwendungen oder Anwendungen, die eine besonders hohe Härte erfordern, werden Harnstoff-Formaldehydharze mit Melamin kombiniert. Phenol-Formaldehydharze werden zur Stärkung der Haftfähigkeit z. B. in zusammengeleimten Baumstämmen mit Resorzin vermischt. Harnstoff-Formaldehydharze sind farblos, Phenol-Formaldehydharze haben eine rötliche Färbung. (17) Nach Angaben von Industri Kapital werden Harnstoff-Formaldehydharze vor allem als Bindemittel für Leime in unterschiedlichen Holzplattenanwendungen verwendet, z. B. bei Spanplatten, MDF, OSB und Sperrholzplatten. Auch Phenol-Formaldehydharze werden in beträchtlichem Ausmaß in Holzplattenanwendungen genutzt. Laut Industri Kapital werden beide Sorten außerdem für das Zusammenleimen von Holzstämmen, für Furnier, Parkettfußböden, Papierbeschichtung und -imprägnierung, als Isoliermaterial und in Schmelzprozessen verwendet. Industri Kapital gibt zwar an, dass Harnstoff-Formaldehydharze und Phenol-Formaldehydharze von der Nachfrageseite her betrachtet bis zu einem gewissen Ausmaß für die gleichen Anwendungen genutzt werden können, ordnet sie aber dennoch aus Kostengründen und wegen der üblichen Geschäftspraktiken gesonderten Märkten zu. In diesem Zusammenhang hat Industri Kapital Unterlagen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass Phenol-Formaldehydharze 60-70 % teurer sind als Harnstoff-Formaldehydharze. (18) Ferner gibt Industri Kapital an, dass nicht auf Formaldehyd basierende Harze wie Iso-Zyanat ("P-MDI") und Polyvinylacetat ("PVAc") in einigen Anwendungen als Ersatzprodukte für Formaldehydharze geeignet sind; dabei würde P-MDI oftmals als Ersatzstoff für wasserresistente Holzplatten genutzt und PVAc bei "nicht strukturellen" Holzanwendungen z. B. in Schreinereien. (19) Schließlich argumentiert Industri Kapital, dass auf der Angebotsseite die meisten Produzenten von Formaldehydharzen sowohl UF/(M)UF- als auch Phenol-Formaldehydharze herstellen. Die grundlegenden Produktionsprinzipien, die grundlegende Technologie und das Know-how seien für sämtliche Formaldehydharze unabhängig von den verschiedenen Anwendungen gleich. Außerdem könnten die Produktionsanlagen leicht und ohne nennenswerte Kosten von UF/(M)UF-Harzen auf Phenol-Formaldehydharze umgestellt werden. a) Nachfrageseite (20) Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass Harnstoff-Formaldehydharze und Phenol-Formaldehydharze aus Nachfragesicht nicht dem gleichen Produktmarkt zugehörig sind. Abnehmer, die in der Herstellung von Holzplatten, harzbeschichteten Papieren, Isolierstoffen oder in der Gießereiindustrie tätig sind, haben angegeben, dass die beiden Harze aus technischen Gründen nur begrenzt untereinander substituierbar sind. Diese technischen Gründe beziehen sich sowohl auf die jeweiligen Produkteigenschaften als auch auf die technischen Verfahren. Im Verhältnis zu Phenol-Formaldehydharzen haben Harnstoff-Formaldehydharze eine geringere Färbung, härten schneller aus und bieten eine größere Härte und Lichtbogenfestigkeit. Sie sind allerdings weniger haltbar, brechen leicht sowohl in heißem als auch in kaltem Wasser und sind gegenüber zahlreichen Chemikalien weniger resistent. Die erheblichen Preisunterschiede - Phenol-Formaldehydharze sind deutlich teurer - schließen eine Substituierbarkeit völlig aus. (21) Die Sperrholzhersteller haben u. a. angegeben, dass beide Produkte für ihre Zwecke nicht substituierbar sind, da die Harnstoff Formaldehydharze nicht wetterfest und damit für die wichtigsten Anwendungen im Bau- und Transportgewerbe ungeeignet sind. Die Feuchtigkeitsresistenz eines Leims auf Harnstoff Formaldehydharz-Basis kann zwar durch Hinzufügung von Melamin verbessert werden, aber der Klebstoff wird damit nicht wetterfest. (22) Außerdem hat die Untersuchung ergeben, dass Harze, die für einen bestimmten Industriezweig entwickelt wurden, nur in sehr begrenztem Umfang durch in anderen Industriezweigen verwendete Harze ersetzt werden können, da sie nach Auskunft der Abnehmer auf jede Endanwendung spezifisch zugeschnitten werden und sich nach Feststoffgehalt, Polymerisationsgrad und Zusätzen unterscheiden. Diese Faktoren wiederum hätten Auswirkungen auf die Reaktionseigenschaften, die Zähfluessigkeit, die Kaltvorpressungseigenschaften und die Oberflächenaktivität des Klebstoffs zusammen mit dem verwendeten Härtersystem. (23) Ferner sind Formaldehydharze generell nicht durch auf anderen Grundstoffen basierende Harze ersetzbar. Eine Substituierung würde nach Auskunft der Abnehmer die Produktqualität beeinträchtigen und Änderungen im Produktionsverfahren wie den Aufbau neuer Produktionsanlagen erforderlich machen. Die Abnehmer, die auf den Fragebogen der Kommission geantwortet haben, waren der Auffassung, dass eine Ersetzung von Formaldehydharzen durch PVAc beispielsweise nicht realistisch sei, da der PVAc-Preis um das fünffache über dem für Phenol-Formaldehydharze liegt. Außerdem handelt es sich bei PVAc und PMD-I um gefährliche Stoffe, deren Nutzung in einer Reihe von Mitgliedstaaten an Vorschriften gebunden ist. Die Nutzung von PVAc und PMD-I wird durch Faktoren wie Kosten, Ausrüstung, Verfahren und gesundheitliche Erwägungen deutlich eingeschränkt, so dass sie als echte Ersatzprodukte nicht in Frage kommen. b) Angebotsseitige Erwägungen (24) Die Untersuchung hat die Angaben von Industri Kapital bestätigt, dass Herstellungsprozess und Anlagen für beide Harzsorten größtenteils identisch sind. Sämtliche Formaldehydharze werden durch Mischung mehrerer Reagenzien gewonnen. Die gewünschte molekulare Zusammensetzung des Harzes wird durch die Feineinstellung verschiedener Parameter wie Temperatur und pH-Wert erreicht. Die Moleküle der Reagenzien werden aneinandergekettet, d. h. polymerisiert, während die Zähfluessigkeit der fluessigen Mischung steigt. Sobald der gewünschte Zustand erreicht ist, wird der verbleibende Wasseranteil in einigen Fällen durch Verdunstungsprozesse weiter verringert. (25) Harnstoff-Formaldehydharze werden durch eine kontrollierte Reaktion von Formaldehyd mit Harnstoff produziert, Phenol-Formaldehydharze hingegen durch Kondensierung von Phenol oder eines Ersatzstoffes mit Formaldehyd. Der Produktionsprozess ist relativ unkompliziert, die Polymerisationstechnik allgemein bekannt und seit vielen Jahren etabliert. (26) Dennoch hat die Untersuchung ergeben, dass die Umstellung von einer Harzsorte auf die andere generell zeit- und kostenaufwendig ist, wenn der Hersteller lediglich eine Sorte Formaldehydharz produziert. Mit Blick auf die Umstellung von Harnstoff Formaldehydharzen auf Phenol-Formaldehydharze hat Industri Kapital angegeben, dass Reaktionen von Formaldehyd und Phenol hohe Mengen überschüssiger Hitze freisetzen. Deswegen und wegen der toxischen Beschaffenheit von Phenol müssen entsprechende Kühl- und Sicherheitssysteme eingebaut werden. Konkurrenten haben die exothermische Beschaffenheit von Phenol-Formaldehydharzen und die Notwendigkeit zusätzlicher Hitzepuffer bestätigt. Die Untersuchung der Kommission hat überdies ergeben, dass Phenol-Formaldehydharze generell in Reaktoren geringerer Kapazitäten hergestellt werden als Harnstoff-Formaldehydharze. Außerdem sind für die Produktion phenolhaltiger Produkte grundsätzlich besondere Umweltschutz-Genehmigungen erforderlich. Mit Blick auf die Umstellung von einer Produktion von Phenol-Formaldehydharzen auf Harnstoff-Formaldehydharze hat Industri Kapital argumentiert, dass ein Reaktor zur PF/P(R)F-Produktion abgesehen vom Einbau eines neuen Ladesystems für Trockenprodukte keinerlei Änderungen für die Produktion von Harnstoff-Formaldehydharzen bedürfe, da Harn und Melamin Trockenprodukte sind, und Phenol nach Angaben der Parteien fluessig ist. Eine solche Investition sei in wenigen Monaten ohne großen Kostenaufwand durchführbar. (27) Zwar mag es zutreffen, dass die Umstellung von der Phenol-Formaldehydharz-Produktion auf die Produktion von Harnstoff-Formaldehydharzen leichter zu bewerkstelligen ist als umgekehrt, in beiden Fällen aber ist eine solche Umstellung ohne Verzögerungen und zusätzliche Kosten nicht möglich. Im Hinblick auf die Frage, ob ein Hersteller auf der gleichen Produktionsanlage alternierend beide Harzsorten produzieren könnte, haben Wettbewerber angegeben, dass ein Produktionsein- und -ausstieg bei Harzen für unterschiedliche Endanwendungen möglich sein mag, eine Umstellung aber besondere technische Anlagen erfordert. Dabei seien Problemen wie Kreuzkontamination, Temperaturkontrolle, Reaktorreinigung und Lagerung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Nach Angaben von Industri Kapital gibt es zwar inzwischen Mehrzweckreaktoren, die eine Umstellung von einer Harzsorte auf die andere möglich machen, aber fast alle Konkurrenten, die der Kommission geantwortet haben, verfügen für jede Harzsorte über separate Produktionsanlagen. (28) Wettbewerber der Parteien stellen nach eigenen Angaben Harze für verschiedene Endanwendungen her, und Zusammensetzung und Kondensation eines jeden Harztyps unterscheiden sich je nach Endanwendung und verwendeter Methode. Eine Umstellung von einer Harzsorte zur anderen ist jedoch nicht besonders schwierig, solange beide Harzsorten zur gleichen Harzfamilie (entweder UF/(M)UF oder PF/P(R)F) gehören. (29) P-MDI- und PVAc-Harze können, wie die Untersuchung der Kommission ergeben hat, nicht in Produktionsanlagen hergestellt werden, die für Formaldehydharze konzipiert wurden. Die Produktion von z. B. P-MDI-Harzen ist sowohl komplex als auch gefährlich, die einschlägige Verfahrenstechnik patentrechtlich geschützt, und überdies sind einige der wichtigsten Rohmaterialien nicht allgemein erhältlich. c) Schlussfolgerung (30) Aus diesen Gründen kommt die Kommission in dieser Entscheidung zu der Schlussfolgerung, dass Harnstoff Formaldehydharze und Phenol-Formaldehydharze aus Nachfragesicht separate Produktmärkte darstellen. Außerdem gelangt die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass das Ausmaß der Substituierbarkeit auf der Angebotsseite nicht ausreicht, um die Zuordnung von Harnstoff-Formaldehydharzen und Phenol-Formaldehydharzen zum gleichen Produktmarkt aus Angebotssicht zu rechtfertigen. Da sich die Tätigkeiten von Dyno und Neste vor allem bei Harzen für die holzverarbeitende Industrie überschneiden, kann die Frage nach einer weiteren Unterteilung in noch enger definierte Produktmärkte in dieser Entscheidung offen gelassen werden; der Zusammenschluss würde in seiner angemeldeten Form in beiden Fällen zur Gründung einer beherrschenden Stellung führen. 2. Formaldehyd (31) Bei Formaldehyd handelt es sich um ein aus Methanol gewonnenes farbloses Gasgemisch, das in Wasser aufgelöst wird (Formalin). Es wird vor allem zur Produktion von UF/(M)UF- und Phenol-Formaldehydharzen, Kunststoffen und Spezialchemikalien verwendet, z. B. als Konservierungsmittel in Lacken und Beschichtungen. (32) Sowohl Dyno als auch Neste stellen Formaldehyd vor allem zur Weiterverwendung in ihrer konzerneigenen Harzproduktion her. Etwa [< 30](6) % des Ausstoßes von Neste und [< 15](7) % des Ausstoßes von Dyno werden an Unternehmen außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe verkauft. (33) Nach Auffassung von Industri Kapital bildet Formaldehyd einen gesonderten Produktmarkt, da es für Formaldehyd sowohl als chemischen Funktionsbaustein als auch in preislicher Hinsicht keine realistischen Alternativen gibt. Dies wurde durch die Untersuchung der Kommission bestätigt. Schlussfolgerung (34) Aus diesen Gründen gelangt die Kommission in dieser Entscheidung zu der Schlussfolgerung, dass Formaldehyd einen gesonderten relevanten Produktmarkt darstellt. 3. Methanol (35) Methanol ist eine klare, farblose Flüssigkeit, die vor allem aus Erdgas gewonnen wird. Es wird in der Produktion von Formaldehyd, Essigsäure und zahlreichen anderen chemischen Zusatzstoffen verwendet, die als Grundlagen für eine große Zahl von Sekundärderivaten dienen. Die zweite Hauptanwendung von Methanol ist in der Brennstoffindustrie die Produktion von unverbleitem Benzin. Nach Auffassung von Industri Kapital bildet Methanol einen gesonderten relevanten Produktmarkt. (36) Sowohl Dyno als auch Neste erwerben ihr Methanol von Methanor, einem Gemeinschaftsunternehmen von Dyno, Akzo Nobel und DSM Melamine. Dyno hält 40 % der Anteile von Methanor, Akzo Nobel und DSM Melamine jeweils 30 %. Dyno und Neste verkaufen auch geringere Mengen Methanol an andere Unternehmen. Somit kommt es bei Methanol sowohl zu einer horizontalen als auch zu einer vertikalen Überschneidung von Dyno und Neste. Schlussfolgerung (37) Nach Auffassung der Kommission bildet Methanol einen gesonderten Produktmarkt(8). 4. Materialhandhabungssysteme (38) Sowohl Industri Kapital - über ihre Tochtergesellschaft Arca Systems AB ("Arca") - als auch Polimoon stellen Systeme zur Handhabung von Kunststoffmaterialien her. Für die Herstellung solcher Systeme können unterschiedliche Techniken wie Spritzgussverfahren, Blasverfahren und Rotationsverfahren genutzt werden. Bei den hergestellten Erzeugnissen handelt es sich in der Regel um Behälter (stapel-/verschachtelbare Container und Stapelcontainer) sowie Paletten, die für die Beförderung und Lagerung von Waren in der Industrie sowie im Groß- und Einzelhandel genutzt werden, und schließlich um Getränke-Tragen und -Kästen zur Beförderung und Lagerung von Flaschen sowie um andere Verpackungen für Flüssigkeiten. Materialhandhabungssysteme werden oft für Kreislaufsysteme konzipiert, bei denen die Transportverpackung zur Wiederverwendung vom Vertriebshändler oder dem Hersteller zurückgenommen wird. Materialhandhabungsprodukte werden sowohl als Standardprodukte als auch nach besonderen Kundenwünschen hergestellt. Während der Untersuchung hat Industri Kapital angegeben, dass zusammenfaltbare Stapelcontainer, Kunststoffpaletten und Behälter für Kleinkunststoffteile auch dem Markt der Materialhandhabungssysteme zuzurechnen sind. (39) In der Anmeldung hat Industri Kapital drei Bereiche angegeben, in denen es zwischen Arca und Polimoon zu Überschneidungen kommt: Stapelbehälter, stapel-/verschachtelbare Behälter und Getränke-Tragen. (40) Stapelbehälter werden vor allem im produzierenden Gewerbe für die Handhabung von Materialien und Einzelteilen im eigenen Werk verwendet. (41) Stapel-/verschachtelbare Behälter werden vor allem bei der Handhabung und Beförderung von Lebensmitteln verwendet und sind sowohl mit als auch ohne Deckel in verschiedenen Größen erhältlich. Arca stellt Behälter in der Größenordnung von 18 bis 87 Liter her, Polimoon lediglich Behälter mit einem Fassungsvermögen von 37 oder von 50 Litern. Stapel-/verschachtelbare Behälter werden ineinander verschachtelt, wenn sie leer sind. (42) Getränke-Tragen werden zur Auslieferung von Getränkeflaschen an den Einzelhandel verwendet, wo die Flaschen meistens in ihren Tragen angeboten werden. Es handelt sich um ein relativ neuartiges Erzeugnis, das seit kurzem die traditionellen Getränkekästen verdrängt. In diesen B

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.