Europäische Union

2012/542/EU: Beschluss der Kommission vom 21. März 2012 über die Maßnahme SA.31479 (2011/C) (ex 2011/N), die das Vereinigte Königreich zugunsten der Royal Mail Group durchführen will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 1834) Text von Bedeutung für den EWR

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12.10.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 279/40 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. März 2012 über die Maßnahme SA.31479 (2011/C) (ex 2011/N), die das Vereinigte Königreich zugunsten der Royal Mail Group durchführen will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 1834) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/542/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 10. Juni 2011 meldete das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (nachfolgend „Vereinigtes Königreich“) nach informellem Vorabkontakt (Voranmeldung) ein Maßnahmenpaket (siehe Abschnitt 2.3) zugunsten der Royal Mail Group (RMG) an. (2) Mit Schreiben vom 29. Juli 2011 setzte die Kommission das Vereinigte Königreich über ihre Entscheidung in Kenntnis, wegen der angemeldeten Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten. (3) Die Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des Verfahrens (nachfolgend „Eröffnungsentscheidung“) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (4) Mit Schreiben vom 9. August 2011 ersuchte das Vereinigte Königreich um eine Verlängerung der Frist zur Übermittlung seiner Stellungnahmen bis zum 14. September 2011. Mit Schreiben vom 11. August 2011 gab die Kommission diesem Ersuchen statt. Mit Schreiben vom 8. September 2011 legte das Vereinigte Königreich seine Stellungnahmen vor. (5) Bei der Kommission gingen Stellungnahmen von folgenden Beteiligten ein: — 5. Oktober 2011 UK Mail — 6. Oktober 2011 Communication Workers Union — 6. Oktober 2011 UPS — 7. Oktober 2011 Deutsche Post — 7. Oktober 2011 DX Group — 7. Oktober 2011 Mail Competition Forum — 7. Oktober 2011 TNT — 7. Oktober 2011 Free Fair Post Initiative — 9. Oktober 2011 Secured Mail (6) Diese Stellungnahmen von Beteiligten wurden dem Vereinigten Königreich am 12. Oktober 2011 zugeleitet. Das Vereinigte Königreich hat seine Kommentare zu diesen Stellungnahmen per Schreiben übermittelt, das am 16. November 2011 eingegangen ist. (7) Am 22. August 2011 ersuchte die Kommission das Vereinigte Königreich um weitere Auskünfte, die mit Schreiben vom 14. September 2011 vorgelegt wurden. (8) Am 20. September 2011 fand eine Sitzung statt, an der die Behörden des Vereinigten Königreichs, die RMG und ihre Bankenvertreter teilnahmen. Letztere machten genauere Angaben zu dem angemeldeten Umstrukturierungsplan. (9) Weitere Sitzungen, an denen die Kommission und die Behörden des Vereinigten Königreichs teilnahmen, um über die Angelegenheit zu beraten, fanden am 12. Oktober 2011, am 10. und 23. November 2011 sowie am 12. Januar 2012 statt. Weitere Informationen übermittelte das Vereinigte Königreich per E-Mail bzw. per Schreiben vom 30. September 2011, vom 20. Oktober 2011, vom 7, 11, 18, 20, 28. und 30. November 2011, vom 6. Dezember 2011 und vom 14. Februar 2012. (10) Am 17. Februar 2012 übermittelten die Behörden des Vereinigten Königreichs ihre letzten aktualisierten Angaben zur Anmeldung und Erläuterung des Umstrukturierungsplans. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN 2.1.   Hintergrund: Liberalisierung des britischen Postsektors (11) Das Vereinigte Königreich sieht die angemeldeten Maßnahmen vor dem Hintergrund seiner allgemeinen Maßnahmen zur Regelung der Postdienste und weist auf die strategische Bedeutung der RMG hin, die zur ständigen Erbringung von Universalpostdienstleistungen verpflichtet ist. (12) Das britische Postgesetz, der Postal Services Act 2011 (3) (nachfolgend „Postgesetz von 2011“), der am 13. Juni 2011 die Königliche Zustimmung erhielt, regelt die staatliche Postpolitik des Vereinigten Königreichs. Mit diesem Gesetz wurden die Empfehlungen des unabhängigen Gutachtens von Richard Hooper (nachfolgend „Hooper-Bericht“ (4)) umgesetzt. Das Postgesetz: i) sieht die Möglichkeit privatwirtschaftlicher Investitionen in die RMG in Form von neuen Geschäftsbereichen und frischem Kapital vor; ii) ermöglicht die Übertragung der aufgelaufenen Rentenverbindlichkeiten auf den Staat, so dass dem Unternehmen nur noch eine kleinere, vollständig finanzierte Pensionskasse bleibt (Entlastung vom Rentendefizit); iii) sieht vor, dass die Post Office Limited (POL), das Tochterunternehmen für das Massengeschäft, nicht verkauft wird, sondern in staatlicher Hand bleibt; iv) ebnet den Weg zur Modernisierung des Postsektors; v) sieht die Ausgabe von Belegschaftsaktien vor, die mindestens 10 % der Anteile an der RMG ausmachen sollen, nachdem der Staat seine gesamten RMG-Aktien veräußert hat. 2.2.   Begünstigte der Maßnahmen 2.2.1.   Struktur der Royal Mail Group (13) Die RMG ist durch die Royal Mail Holdings plc (RMH) zu 100 % in staatlicher Hand. Die RMG ist der größte Postdienstleister im Vereinigten Königreich. Bis zur vollständigen Liberalisierung der Postmärkte im Vereinigten Königreich Ende 2005 hatte sie ein gesetzliches Monopol für bestimmte Basisdienste der Briefzustellung inne. Mit ihren Postdiensten „Royal Mail“ und „Parcelforce Worldwide“ besorgt die RMG das Einsammeln und Sortieren, den Transport und die Zustellung von Postsendungen (Briefe, Pakete und Päckchen). (14) Das Postfilialnetz wird von der POL betrieben, die noch vollständig im Besitz der RMG (und damit des britischen Staates) ist. RMG und POL sind rechtlich eigenständig, gehören aber demselben Konzern an. Aufgrund der Empfehlungen des Hooper-Berichts wird vorgeschlagen, dass die POL nach der Reform vollständig in öffentlicher Hand bleiben und innerhalb der Royal Mail Holding zu einer Schwestergesellschaft der RMG werden soll. (15) Zu den anderen Tochtergesellschaften der RMG zählt insbesondere die General Logistics System BV (GLS), der größte europäische Anbieter von Paketdienstleistungen, Logistik und Expressdiensten für ganz Europa. Das GLS-Netz umfasst Tochterunternehmen und Netzwerkpartner in 36 europäischen Staaten. Abbildung 1:   Die Organisationsstruktur der RMG Royal Mail Holdings Plc (RMH) Royal Mail Group Ltd (RMG) Post Office Ltd (POL) Other subsidiaries (GLS etc.) 2.2.2.   Royal Mail Group (RMG) (16) Die RMG hat aufgrund des Postgesetzes von 2000 seit dem 23. März 2001 eine Lizenz für den Briefdienst im Vereinigten Königreich. Mit dieser Lizenz verbunden ist die Verpflichtung zur Erbringung der Universaldienstleistungen. Mit diesen Regelungen wurde die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (5) (nachfolgend „Postdiensterichtlinie“) umgesetzt. Die RMG als Lizenzinhaberin soll mit allen interessierten Betreibern geschäftliche Vereinbarungen über den Zugang zu ihrem nationalen Netz schließen. Neuen Betreibern wird durch solche Nutzungsvereinbarungen mit der RMG der Zugang zum Markt ermöglicht. (17) Die RMG ist die einzige Lizenzinhaberin auf dem britischen Postmarkt und als solche zur Erbringung von Universaldienstleistungen verpflichtet. Die Universaldienstleistungen umfassen vor allem: i) die werktägliche Zustellung von Postsendungen (Briefe, Pakete und Päckchen) bis 20 kg in die Wohnung oder die Räumlichkeiten jeder natürlichen oder anderen Person im Vereinigten Königreich (Briefzustellung von Montag bis Samstag ist vorgeschrieben); ii) werktäglich mindestens eine Einsammlung an jedem Zugangspunkt sowie die Beförderung, Annahme, Einsammlung, Sortierung und Zustellung von Postpaketen zu erschwinglichen Preisen nach einem Einheitstarif; iii) das Angebot eingeschriebener Postsendungen zu Preisen nach einem Einheitstarif. (18) Die Lizenz der RMG sieht Preisbindungen für die Bereitstellung regulierter Dienste vor. Die derzeitige Preisbindung wurde im April 2006 für einen Zeitraum von vier Jahren festgelegt und dann bis März 2012 verlängert. (19) Die RMG soll Kunden und anderen Postunternehmen ohne Benachteiligung Zugang zu ihrem nationalen Netz gewähren. In der Praxis sind die meisten Wettbewerber der RMG über den für Dritte möglichen Zugang zum nachgelagerten RMG-Netz (z. B. Endsortierung der Postsendungen und Zustellung bis zum Endkunden) in den Markt gelangt. (20) Der Wettbewerb im nachgelagerten Zugang bedeutet, dass die anderen Betreiber die Postsendungen über ihr eigenes Netz einsammeln und aufbereiten und sie dann an die Sortierzentren der RMG übergeben, wo sie in das RMG-Netz zur Endsortierung und Zustellung an die Endkunden übernommen werden. Aufgrund gleichwertiger Vereinbarungen über den direkten Kundenzugang können Massenversender ihre vorsortierten Sendungen zum weiteren Versand bei den Postzentren der RMG einliefern. (21) Der Wettbewerb im Briefdienst des Vereinigten Königreichs ist durch den Zugang zum RMG-Netz in den nachgelagerten Bereichen entstanden. Es ist kein End-to-End-Wettbewerb zwischen der RMG und neuen Anbietern. Seit der Marktöffnung 2006 hat die Menge an Briefsendungen, die andere britische Postbetreiber an das nachgelagerte RMG-Netz übergeben, durchschnittlich um mehr als 1 000 Mio. Stück pro Jahr zugenommen. Diese Sendungen machen inzwischen mehr als 45 % der Inlandspost im Vereinigten Königreich aus. Die RMG rechnet damit, dass sie in den kommenden Jahren weitere Marktanteile an ihre Wettbewerber verlieren wird. In einigen Massenmärkten könnten Wettbewerber einen Marktanteil von […] (*1) erreichen. 2.2.3.   Post Office Limited (POL) (22) Die POL, das für das Massengeschäft zuständige Tochterunternehmen der RMG, betreibt ein Netz von etwa 11 500 Postfilialen. Knapp 400 dieser Filialen sind im unmittelbaren Besitz der POL und werden von ihr verwaltet. Alle anderen werden privatwirtschaftlich von Filialleitern oder Franchisepartnern betrieben. Die POL soll ein Netz unterhalten, das bestimmte Erreichbarkeitskriterien für die Bevölkerung des Vereinigten Königreichs erfüllt (u. a. soll für 99 % der Bevölkerung in einem Umkreis von 3 Meilen (4,8 km) eine Poststelle zur Verfügung stehen). (23) Die POL hat keine eigenen Angestellten, da ihr gesamtes Personal (außer den Selbständigen) von der RMG überlassen wird. Etwa 9 000 Beschäftigte der RMG arbeiten ausschließlich für die POL. (24) Die POL stellt die Postschalterdienste für die RMG und wird dafür von der RMG im Back-Office-Bereich unterstützt. Außerdem werden verschiedene Dienste (Kraftfahrzeugdienste, Gebäudebewachung usw.), deren Kosten die RMG trägt, von RMG und POL gemeinsam genutzt. Die Bereitstellung dieser Dienste wird durch einen Dienstleistungsvertrag zwischen RMG und POL geregelt, der durch eine Reihe neuer Dienstleistungsverträge abgelöst werden soll, wenn die POL zu einem Schwesterunternehmen der RMG wird. (25) Zusätzlich zu ihren bereitgestellten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) ist die POL über ihr Netzwerk und über Direktverkaufskanäle im Internet auch kommerziell tätig (u. a. Verkauf von Telefonie und Versicherungsprodukten). (26) Am 23. März 2011 genehmigte die Kommission eine staatliche Beihilfe in Höhe von 180 Mio. GBP zur Finanzierung des Postfilialnetzes der POL über ein Jahr ab 1. April 2011 (6). Für den gleichen Zeitraum genehmigte die Kommission außerdem die Fortsetzung bestehender Kreditfazilitäten zur Finanzierung der Gelddienste am Postschalter. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union vereinbar ist, da die Nettokosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die der POL übertragen wurden, nicht überkompensiert werden. (27) Am 24. Januar 2012 meldete das Vereinigte Königreich ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von der POL angebotenen DAWI an, die den 2011 genehmigten Maßnahmen weitgehend entsprechen. 2.2.4.   Finanzielle Schwierigkeiten (28) Das Vereinigte Königreich betrachtet die RMG als ein Unternehmen in Schwierigkeiten, da sie mit schweren Finanzproblemen zu kämpfen hat (sofern nichts anderes angegeben ist, beziehen sich die angegebenen Finanzdaten auf die konsolidierten Ergebnisse der RMG mit allen Tochterunternehmen): i) ihre Bilanzsituation, insbesondere das hohe Rentendefizit; ii) die voraussichtlichen Defizite im Cashflow; iii) die Tatsache, dass sie ohne die angemeldeten Maßnahmen nicht in der Lage sein wird, ihre Schulden zu tilgen, wenn diese fällig werden; iv) die rückläufigen Einnahmen der RMG aus dem Briefgeschäft: zwischen den Geschäftsjahren 2008/2009 und 2010/2011 gingen die externen Einnahmen um 3,1 % und die im Inland zugestellten Sendungen um 11,7 % zurück. (29) Aus der Bilanz der RMG geht hervor, dass das Unternehmen am Ende des Geschäftsjahres 2010/2011 schwere Finanzprobleme hatte. Sowohl das Betriebskapital als auch das Nettobetriebsvermögen waren negativ. (30) Nach den Prognosen des Vereinigten Königreichs wird die RMG Liquiditätsprobleme haben […], d. h. sie wird nicht über ausreichende Mittel verfügen, um ihre laufenden Geschäfte zu bezahlen, falls die angemeldeten Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Folglich wird sie nicht mehr in der Lage sein, ihre Kreditfazilitäten zu tilgen, wenn sie […] fällig werden. (31) Aus diesen Gründen wird die RMG große Probleme haben, ihren Zahlungsverpflichtungen bis […] nachzukommen, und folglich nicht in der Lage sein, ein Umstrukturierungsprogramm durchzuführen und aus eigener Kraft wieder rentabel zu werden. Dadurch bleibt das Unternehmen auf staatliche Hilfe angewiesen, wenn es wieder rentabel werden und seine öffentlichen Dienstleistungen ohne Unterbrechung anbieten soll. 2.3.   Untersuchte Maßnahmen 2.3.1.   Entlastung vom Rentendefizit (32) Das Postgesetz von 2011 sieht vor, dass das Vereinigte Königreich einige der im Rahmen des Pensionsplans der Royal Mail (Royal Mail Pension Plan, RMPP) aufgelaufenen Verbindlichkeiten übernimmt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme wird die RMG von der Verpflichtung entbunden, das Defizit auszugleichen, das im Rahmen dieses Pensionsplans entstanden ist. Sie wird dadurch finanziell erheblich entlastet. (33) Dem Vereinigten Königreich zufolge stehen Umfang und Instabilität des RMPP in keinem Verhältnis zu den laufenden Geschäften der RMG. Sie hätten sich als große Belastung erwiesen, die die RMG daran hinderten, aus eigener Kraft auf dem liberalisierten Postmarkt des Vereinigten Königreichs wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Vereinigte Königreich geht davon aus, dass durch die Übernahme bestimmter Verbindlichkeiten aus dem RMPP ein Beitrag zur Wiedererlangung der Rentabilität der RMG geleistet wird und das Unternehmen als einziger Anbieter von Universaldiensten im Vereinigten Königreich die Möglichkeit haben wird, sich durch Modernisierung auf das liberalisierte wirtschaftliche Umfeld einzustellen. Folglich werde die Entlastung vom Rentendefizit eines der größten Hindernisse für privatwirtschaftliche Investitionen in die RMG beseitigen. (34) Außer dem RMPP finanziert die RMG zurzeit drei weitere Pensionssysteme: den Royal Mail Senior Executives Pension Plan (RMSEPP), den Royal Mail Retirement Savings Plan (RMRSP) und den Royal Mail Defined Contribution Pension Plan (RMDCPP). Die angemeldete Maßnahme betrifft nur den RMPP. Die Mitglieder des RMSEPP, des RMRSP und des RMDCPP sind davon nicht betroffen. Der RMPP (35) Der RMPP ist eine betriebliche Pensionskasse für Beschäftigte der RMG einschließlich der Mitarbeiter, die ausschließlich für die POL tätig sind (7). Es handelt sich um eine privatwirtschaftliche Pensionskasse, die dem normalen britischen Rentenrecht unterliegt, das auf Unternehmen der Privatwirtschaft Anwendung findet. Am 31. März 2011 hatte der RMPP etwa 436 000 Mitglieder, davon etwa 130 000 berufstätige Mitarbeiter, die Rentenansprüche ansparten (aktive Mitglieder), etwa 118 000 ehemalige Mitarbeiter, die vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Unternehmen ausgeschieden waren und noch keine Rentenleistungen erhielten (suspendierte Mitglieder), und etwa 188 000 Rentenempfänger. (36) Der RMPP unterliegt dem Third Principal Trust Deed and Rules vom 21. Dezember 2009 in einer später geänderten Fassung (nachfolgend „Treuhandvertrag“). Hauptarbeitgeber für die Mitglieder dieser Pensionskasse ist die RMG, Treuhänder ist das Unternehmen Royal Mail Pensions Trustees Limited (nachfolgend „Treuhänder“). Zusätzlich zum Treuhandvertrag werden die im Rahmen des RMPP bestehenden Verpflichtungen des Treuhänders und der RMG durch die vom Ministerium für Arbeit und Renten eingeführten gesetzlichen Vorschriften für Betriebsrentensysteme geregelt; das sind insbesondere der Pension Schemes Act 1993, der Pensions Act 1995 und der Pensions Act 2004. Der RMPP untersteht der Zuständigkeit des britischen Rentenregulierers. (37) Der RMPP ist ein leistungsorientiertes System, d. h. seine Leistungen werden im Hinblick auf eine Rente in einer bestimmten Höhe bei regulärem Renteneintrittsalter abhängig vom Jahresgehalt des Mitglieds und der Dauer der Beschäftigung bei dem betreffenden Arbeitgeber festgelegt. Damit unterscheidet er sich von beitragsorientierten Systemen, bei denen nur die Höhe der vom Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu entrichtenden Beiträge festgelegt ist. Die Beiträge werden angelegt. Wenn ein Mitglied in den Ruhestand geht, steht ihm aus dem aufgelaufenen Betrag ein lebenslanges Einkommen zu. (38) Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene leistungsorientierte Systeme; das eine geht vom Endgehalt und das andere vom Durchschnittseinkommen während des gesamten Berufslebens aus. Bei der Endgehaltsregelung errechnet sich die Rente als Anteil oder Prozentsatz des letzten rentenrelevanten Einkommens des Beschäftigten für jedes Jahr seiner rentenrelevanten Berufstätigkeit. Bei der Durchschnittsgehaltsregelung errechnet sich die Rente nach einem Prozentsatz des Durchschnittsgehalts des Arbeitnehmers über die gesamte Zeit seiner rentenrelevanten Berufstätigkeit (üblicherweise unter Einrechnung der Inflation) für jedes Jahr der rentenrelevanten Berufstätigkeit. (39) Bis April 2008 wurden die von den Mitgliedern des RMPP erworbenen Leistungen auf der Grundlage des Endgehalts berechnet. Im April 2008 führte die RMG eine Rentenreform durch, bei der die RMPP-Regelungen geändert wurden. Das betraf u. a. die seit dem 1. April 2008 durch Berufstätigkeit erworbenen Leistungen, die seitdem auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts während der gesamten Berufstätigkeit und nicht mehr nach dem Endgehalt ermittelt werden (die bis zu diesem Datum erworbenen Leistungsansprüche bleiben jedoch an das Gehalt eines Mitglieds zum Zeitpunkt seines Ausscheidens geknüpft). Zu den weiteren am 1. April 2008 durchgeführten Reformen gehörte, dass das Renteneintrittsalter für die Berufstätigkeit ab 1. April 2010 auf 65 Jahre angehoben wurde (vor diesem Stichtag erworbene Leistungsansprüche können weiterhin mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden, ohne dass Rentenkürzungen vorgenommen werden) und dass der RMPP mit Wirkung vom 1. April 2008 keine neuen Mitglieder mehr aufnahm. Der RMPP wurde durch ein beitragsorientiertes System für neue Mitglieder ab 1. April 2008 ersetzt, den RMDCPP. Frühere Maßnahmen zur Finanzierung des Rentendefizits des RMPP (40) Dem Vereinigten Königreich zufolge hatte die RMG nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Änderungen am RMPP vorzunehmen, bedingt durch das allgemeine britische Rentenrecht und die spezielle Ausgestaltung des RMPP. (41) Nach britischem Recht hat die RMG kein Einspruchsrecht in Bezug auf ihren Beitragssatz zum RMPP. Der Beitragssatz wird normalerweise zwischen dem finanzierenden Arbeitgeber und dem Treuhänder einer Pensionskasse vereinbart, doch wenn innerhalb von 15 Monaten ab dem effektiven Bewertungsdatum keine Einigung erzielt wird, legt der Rentenregulierer die Beiträge fest. Der Regulierer wurde durch das Rentengesetz von 2004 mit Wirkung vom 6. April 2005 eingeführt. Er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Rentenvorschriften. Der Rentenregulierer hat u. a. klargestellt, dass Rentensysteme ein gewisses Maß an Zahlungsfähigkeit besitzen müssen und die Treuhänder dafür sorgen sollen, dass jedes Defizit gegenüber dem Finanzierungsziel technischer Rückstellungen vom finanzierenden Arbeitgeber ausgeglichen wird, so schnell dies vom Arbeitgeber in zumutbarer Weise zu leisten ist. (42) Vor diesem Hintergrund hat die RMG im Juni 2006 einer Absichtserklärung mit dem Treuhänder über die Finanzierung des RMPP-Defizits innerhalb eines Zeitraums vom 17 Jahren zugestimmt, zusätzlich zu den jährlichen Zahlungen, die der RMPP von der RMG zur Finanzierung der aufgelaufenen Leistungsansprüche erhält. Zu den Bedingungen gehörte die Einrichtung der Treuhandkonten zur Absicherung von insgesamt 1 Mrd. GBP zugunsten des RMPP. Dies war Gegenstand der Entscheidung der Kommission 2009/613/EG (8). (43) Am 30. Juni 2010 stimmte die RMG einem weiteren Sanierungsplan mit dem Treuhänder zu, um das RMPP-Defizit bis März 2047 zu finanzieren. Als jährliche Beiträge sind vorgesehen: i) 1. April 2009 bis 31. März 2047: jährliche Defizitzahlungen von 282 Mio. GBP pro Jahr, die der Inflation der Einzelhandelspreise entsprechend ansteigen; ii) 1. April 2013 bis 31. März 2023: zusätzliche Beiträge in Höhe von 4,0 % der Mitgliederbeiträge. (44) Die POL übernimmt einen Anteil von 7 % der Defizitzahlungen. Der Anteil errechnet sich auf der Grundlage der Zahl der Mitarbeiter, die der POL überlassen werden, bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten der RMG. Der jährliche Beitrag der POL zum Rentendefizit im Geschäftsjahr 2010/11 betrug 21 Mio. GBP. Entlastung vom Rentendefizit (45) Die Behörden des Vereinigten Königreichs schlagen vor, ein neues gesetzliches Rentensystem unter Zuständigkeit des Staates zu schaffen, das keine rechtliche Verbindung zur RMG oder zum RMPP hat. Ein Teil der aufgelaufenen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte des RMPP werden auf das neue System übertragen. Vorgesehen ist, dass die bis 31. März 2012 aufgelaufenen Rentenansprüche auf das System übertragen werden. Davon betroffen sind Ruhegeldempfänger, suspendierte Mitglieder und aktive Mitglieder des RMPP. (46) Grob geschätzt soll die neue Pensionskasse Verbindlichkeiten in Höhe von 32 200 Mio. GBP und entsprechende Vermögenswerte in Höhe von 27 700 Mio. GBP (nach aktuarieller Bewertung vom 31. März 2011) und somit ein Defizit von 4 500 Mio. GBP übernehmen. Nach der Entlastung vom Rentendefizit am 1. April 2012 wird die RMG nur noch die normalen Rentenbeiträge für alle RMPP-Mitglieder zahlen, die für die RMG arbeiten. Sie ist dann nur noch für neue, nach dem März 2012 erworbene Rentenansprüche verantwortlich (nachfolgend als „aktueller RMPP“ bezeichnet). (47) Der aktuelle RMPP wird unmittelbar nach der Entlastung vom Rentendefizit Verbindlichkeiten von etwa 2 100 Mio. GBP (9) und Vermögenswerte in entsprechender Höhe umfassen, die bei der RMG verbleiben. Die RMG wird den gesamten künftigen Schuldendienst einschließlich der Verbindlichkeiten für alle laufenden Verpflichtungen im Rahmen des RMPP tragen, um die Verbindung zum Endgehalt mit bestimmten Steigerungen (z. B. für Frühverrentung) in Bezug auf die alten Rentenansprüche beizubehalten. Das bedeutet, dass die RMG nach der Entlastung vom Rentendefizit weiter das Risiko tragen wird, dass die alten Verbindlichkeiten für suspendierte Mitglieder infolge von Gehaltssteigerungen, die über der Preisinflation liegen, anwachsen können, da die Rentenleistungen an die aktuelle Höhe des Endgehalts geknüpft werden müssen. Die RMG würde auch weiterhin für

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.