Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1303 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Kriterien, die die ESMA bei der Feststellung, ob eine in einem Drittstaat niedergelassene zentrale Gegenpartei für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten Systemrelevanz hat oder wahrscheinlich erlangen wird, berücksichtigen sollte (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32020R1303. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2020305DE.01000701.doc.html text/html
- 32020R1303-b635ef2e09caf95204ff.zip application/zip
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