Europäische Union

Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-07-30

Quellenkennung: 32020D1999. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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(2)   Der Rat setzt die betreffende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung von den Beschlüssen nach Absatz 1 und den Gründen für die Aufnahme in die Liste entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung in Kenntnis und gibt dieser natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme. (3)   Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat die in Absatz 1 genannten Beschlüsse und unterrichtet die betreffende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend. Artikel 6 (1)   Der Anhang enthält die Gründe für die Aufnahme der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne der Artikel 2 und 3 in die Liste. (2)   Der Anhang enthält die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. Im Falle von natürlichen Personen können diese Angaben Namen und Aliasnamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, falls bekannt die Anschrift, sowie Funktion oder Beruf umfassen. Bei juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, die Registriernummer und den Geschäftssitz umfassen. Artikel 7 (1)   Der Rat und der Hohe Vertreter verarbeiten personenbezogene Daten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss zu erfüllen, insbesondere a)  im Fall des Rates für die Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen des Anhangs, b)  im Fall des Hohen Vertreters für die Ausarbeitung von Änderungen des Anhangs. (2)   Der Rat und der Hohe Vertreter dürfen einschlägige Daten, die Straftaten der in der Liste geführten natürlichen Personen sowie strafrechtliche Verurteilungen oder Sicherungsmaßregeln im Zusammenhang mit diesen Personen betreffen, gegebenenfalls nur in dem Umfang verarbeiten, in dem dies für die Ausarbeitung des Anhangs erforderlich ist. (3)   Für die Zwecke dieses Beschlusses werden der Rat und der Hohe Vertreter jeweils zu „Verantwortlichen“ im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) bestimmt, um sicherzustellen, dass die betreffenden natürlichen Personen ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben können. Artikel 8 Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise betroffen ist, einschließlich Schadensersatzansprüchen und sonstigen derartigen Ansprüchen, wie Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder Gegengarantie, insbesondere einer finanziellen Garantie oder finanziellen Gegengarantie, in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, wenn sie geltend gemacht werden von a)  benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, b)  natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die über eine der unter Buchstabe a genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder in deren Namen handeln. Artikel 9 Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vergleichbar sind. ▼M12 Artikel 10 ▼M20 (1)   Dieser Beschluss gilt bis zum 8. Dezember 2026 und wird fortlaufend überprüft. ►M26  —————8. Dezember 2025————— ◄ ▼M15 (2)   Die in Artikel 4 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 3 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft. ▼B Artikel 11 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ANHANG Liste der in den Artikeln 2 und 3 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen A.  Natürliche Personen ▼M15 ▼M1   ►M2  Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) ◄ ►M2  Namen ◄ Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste ▼M20 1. Alexander (Alexandr) Petrovich KALASHNIKOV Aлександр Петрович КАЛАШНИКОВ (russische Schreibweise) Position(en): Ehemaliger Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN) Geburtsdatum: 27.1.1964 Geburtsort: Tatarsk, Region/Oblast Nowosibirsk, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Personalausweis-Nr.: 771670606787 Alexander Kalashnikov war vom 8. Oktober 2019 bis zum 25. November 2021 Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN). In dieser Funktion beaufsichtigte er sämtliche Tätigkeiten des FSIN. In seiner Eigenschaft als Direktor des FSIN war er für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen. Während Alexej Nawalny sich nach einer Vergiftung durch einen toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe (von September 2020 bis Januar 2021) in Deutschland erholte, hat der FSIN am 28. Dezember 2020 gefordert, dass dieser unverzüglich vor einem Bewährungshelfer erscheint, anderenfalls drohe ihm eine Haftstrafe wegen Verletzung einer Bewährungsstrafe nach einer Verurteilung wegen Betrugs. Diese Verurteilung wegen Betrugs wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2018 für willkürlich und unfair erklärt. Am 17. Januar 2021 nahmen auf Anordnung von Alexander Kalashnikov Angehörige des FSIN Alexej Nawalny bei dessen Ankunft auf dem Moskauer Flughafen fest. Die Festnahme von Alexej Nawalny wird mit einem Urteil des Stadtgerichts Chimki begründet, das wiederum auf Ersuchen des FSIN ergangen ist. Bereits Ende Dezember 2020 forderte der FSIN, dass die Bewährungsstrafe Alexej Nawalnys durch ein Gericht in eine Haftstrafe umgewandelt wird. Am 17. Februar 2021 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regierung der Russischen Föderation an, Alexej Nawalny freizulassen. 2.3.2021 2. Alexander (Alexandr) Ivanovich BASTRYKIN Алексaндр Ивaнович БАСТРЫКИН Position(en): Leiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation Geburtsdatum: 27.8.1953 Geburtsort: Pskow, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Personalausweis-Nr.: 782618375392 Alexander Bastrykin hat seit Januar 2011 (und kommissarisch von Oktober bis Dezember 2010) die Funktion des Leiters des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation (im Folgenden „Komitee“) inne. In dieser Funktion beaufsichtigt er sämtliche Tätigkeiten des Komitees. Offiziell hat den Vorsitz des Komitees der russische Präsident inne. In seiner Eigenschaft als Leiter des Komitees ist Alexander Bastrykin für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen. Alexander Bastrykin ist für breit angelegte und systematische Kampagnen des Komitees zur Unterdrückung der russischen Opposition verantwortlich, die sich gegen deren Mitglieder richten und bei denen gegen diese ermittelt wird. Am 29. Dezember 2020 hat das Komitee Ermittlungen gegen den Oppositionsführer Alexej Nawalny eingeleitet und ihn der Unterschlagung großer Summen beschuldigt. Alexej Nawalny und andere hatten in den 2000er-Jahren Artikel darüber veröffentlicht, dass Alexander Bastrykin Eigentümer des tschechischen Immobilienunternehmens LAW Bohemia ist. 2022 klagte das Ermittlungskomitee, dessen Leiter Alexander Bastrykin bis heute ist, 92 ukrainische Soldaten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an. 2.3.2021 ▼M1 3. Igor Viktorovich KRASNOV ►M15   (*1)  ◄ Игорь Викторович КРАСНОВ Position(en): Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation Geburtsdatum: 24.12.1975 Geburtsort: Archangelsk, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Igor Krasnov ist seit dem 22. Januar 2020 Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation und ist der ehemalige stellvertretende Leiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation. In seiner Funktion als Generalstaatsanwalt beaufsichtigt er die Staatsanwaltschaften in der Russischen Föderation, die Sonderstaatsanwaltschaften und die militärische Staatsanwaltschaft. In seiner Eigenschaft als Generalstaatsanwalt ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen von Demonstranten, sowie für die weit verbreitete und systematische Unterdrückung des Rechts auf friedliche Versammlung und der Vereinigungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Vor den Protesten vom 23. Januar 2021 warnte die Generalstaatsanwaltschaft, dass Personen, die an diesen Protesten teilnehmen, zur Verantwortung gezogen würden. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft gefordert, dass der Föderale Dienst für die Überwachung des Bereichs Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation (Roskomnadzor) den Zugang zu den Websites und den Konten der Opposition in sozialen Netzen, die Informationen über die geplanten Versammlungen von Alexej Nawalnys Unterstützern enthalten, einschränkt. Am 29. Januar 2021 forderte die Generalstaatsanwaltschaft erneut von Roskomnadzor, den Zugang zu den Websites und den Konten der Opposition in sozialen Netzen einzuschränken — dieses Mal im Vorfeld der Proteste der Nawalny-Anhänger vom 30 und 31. Januar 2021. Es wurden Warnungen an Internetfirmen (Facebook, TikTok, Twitter, Google, Mail.ru-Gruppe) versandt. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte darüber hinaus an, dass Teilnehmer dieser Demonstrationen strafrechtlich verfolgt würden. Die Generalstaatsanwaltschaft unterstützte die Forderung des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN), die Bewährungsstrafe gegen Alexej Nawalny infolge eines Falles mutmaßlichen Betrugs in eine Haftstrafe umzuwandeln. Obwohl seine Verurteilung in diesem Fall vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2018 für willkürlich und unfair erklärt worden war, wurde Alexej Nawalny bei seiner Ankunft am Flughafen Moskau am 17. Januar 2021 verhaftet. 2. März 2021 ▼M20 4. Viktor Vasilievich (Vasilyevich) ZOLOTOV Виктор Васильевич ЗОЛОТОВ Position(en): Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) Geburtsdatum: 27.1.1954 Geburtsort: Sassowo, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Personalausweis-Nr.: 770600283509 Viktor Zolotov ist seit dem 5. April 2016 Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) und somit Oberbefehlshaber der Nationalgarde der Russischen Föderation und Befehlshaber von OMON, der mobilen Sondereinheit von Rosgwardija. In dieser Funktion beaufsichtigt er sämtliche Tätigkeiten der Einsatzkräfte von Rosgwardija und OMON. In seiner Eigenschaft als Direktor von Rosgwardija ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen sowie systematischer und weit verbreiteter Verletzungen des Rechts auf friedliche Versammlung und der Vereinigungsfreiheit, insbesondere durch die brutale Unterdrückung von Protesten und Demonstrationen. Rosgwardija wurde eingesetzt, um die Demonstrationen zur Unterstützung von Nawalny, die am 23. Januar und 21. April 2021 stattfanden, zu unterdrücken, und es wurde berichtet, dass viele der Offiziere von OMON und der Nationalgarde brutal und gewalttätig gegen die Protestierenden vorgingen. Die Sicherheitskräfte gingen gezielt und aggressiv gegen Dutzende von Journalisten vor, so auch gegen die Korrespondentin Kristina Safronowa vom Nachrichtenportal Meduza, die von einem OMON-Offizier geschlagen wurde, und die Journalistin Jelisaweta Kirpanowa von der Zeitung Nowaja Gaseta, die nach einem Schlag mit einem Polizeiknüppel eine blutende Kopfwunde davontrug. Während der Proteste vom 23. Januar 2021 nahmen die Sicherheitskräfte willkürlich mehr als 300 Minderjährige fest. 2.3.2021 ▼M26 5. ZHU Hailun 朱海仑 (chinesische Schreibweise) Position(en): Seit Mai 2021 pensioniert Mitglied des 13. Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China (für die Legislaturperiode 2018-2023), Vertreter des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region — XUAR); Mitglied des Ausschusses des Nationalen Volkskongresses für Überwachungs- und Justizielle Angelegenheiten (seit dem 19. März 2018). Geburtsdatum: Januar 1958 Geburtsort: Lianshui, Jiangsu (China) Staatsangehörigkeit: chinesisch Geschlecht: männlich Verbundene Organisationen: Zentrale Kommission für Politik und Recht des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (XUAR); 13. Volkskongress des XUAR (eine lokale gesetzgebende Einrichtung) Ehemaliger Sekretär der Zentralen Kommission für Politik und Recht des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (XUAR) und ehemaliger stellvertretender Sekretär des Parteikomitees des XUAR (2016-2019). Ehemaliger stellvertretender Leiter des ständigen Ausschusses des 13. Volkskongresses des XUAR, einer regionalen gesetzgebenden Einrichtung (von 2019 bis zum 5. Februar 2021, er war jedoch bis mindestens März 2021 noch aktiv). Mitglied des 13. Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China (für die Legislaturperiode 2018-2023), Vertreter des XUAR. Seit dem 19. März 2018 Mitglied des Ausschusses des Nationalen Volkskongresses für Überwachungs- und Justizielle Angelegenheiten. Als Sekretär der Zentralen Kommission für Politik und Recht des XUAR (2016-2019) war Zhu Hailun für die Wahrung der internen Sicherheit und die Rechtsdurchsetzung im XUAR verantwortlich. Als solcher hatte er eine politische Schlüsselposition bei der Aufsicht und Umsetzung eines gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten, groß angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms inne. Zhu Hailun wird als „Architekt“ dieses Programms bezeichnet. Aus diesem Grund ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen in China verantwortlich, insbesondere für die willkürliche Masseninternierung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten. Als stellvertretender Leiter des ständigen Ausschusses des 13. Volkskongresses des XUAR (von 2019 bis zum 5. Februar 2021) hat Zhu Hailun weiterhin entscheidenden Einfluss im XUAR genommen, wo das gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichtete, groß angelegte Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramm weiterhin durchgeführt wird. 22.3.2021 6. WANG Junzheng (chinesische Schreibweise) Position(en): Mitglied des 20. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas (Dezember 2022 bis Dezember 2026); Abgeordneter des 14. Nationalen Volkskongresses (Februar 2023 bis Februar 2027); Parteisekretär der Kommunistischen Partei Chinas im Autonomen Gebiet Tibet; Direktor des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Autonomen Gebiets Tibet (seit Mai 2024); ehemaliger Parteisekretär des Xinjiang Produktions- und Aufbau-Korps (Xinjiang Production and Construction Corps — XPCC) und stellvertretender Sekretär des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang in China (Xinjiang Uyghur Autonomous Region — XUAR); Politkommissar des XPCC und Geschäftsführer der China Xinjian Group Geburtsdatum: Mai 1963 Geburtsort: Linyi, Shandong (China) Staatsangehörigkeit: chinesisch Geschlecht: männlich Anschrift: Lhasa, Tibet Verbundene Organisationen: (Xinjiang Produktions- und Aufbau-Korps (XPCC) Parteisekretär der Kommunistischen Partei Chinas im Autonomen Gebiet Tibet seit Oktober 2021. Mitglied des 20. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas (Dezember 2022 bis Dezember 2026). Abgeordneter des 14. Nationalen Volkskongresses (Februar 2023 bis Februar 2027). Ehemaliger Parteisekretär des Xinjiang Produktions- und Aufbau-Korps (XPCC) und stellvertretender Sekretär des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang in China (XUAR) von April 2020 bis Oktober 2021 sowie Politkommissar des XPCC von Mai 2020 bis Oktober 2021. Ehemaliger Sekretär der Zentralen Kommission für Politik und Recht des XUAR von Februar 2019 bis September 2020. Wang Junzheng hatte auch andere führende Positionen im XPCC inne. Das XPCC ist eine staatseigene wirtschaftliche und paramilitärische Organisation im XUAR, die als Verwaltungsbehörde fungiert und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in Xinjiang kontrolliert. Wang Junzheng war als Parteisekretär und Politkommissar des XPCC an der Aufsicht über alle durch das XPCC durchgeführten Maßnahmen beteiligt. In dieser Position war er für schwere Menschenrechtsverletzungen in China verantwortlich, insbesondere für die massenhafte willkürliche Internierung und erniedrigende Behandlung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten sowie systematische Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit dieser Menschen — beispielsweise im Zuge der Durchführung des gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten, groß angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms des XPCC. Er war ebenfalls dafür verantwortlich, dass das XPCC Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten systematisch als Zwangsarbeiter, insbesondere auf Baumwollfeldern, einsetzt. Wang Junzheng war als stellvertretender Sekretär des Parteikomitees des XUAR an der Aufsicht über alle in Xinjiang durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich, einschließlich des genannten, gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten Programms. Als Sekretär der Zentralen Kommission für Politik und Recht des XUAR von Februar 2019 bis September 2020 war Wang Junzheng für die Wahrung der internen Sicherheit und die Rechtsdurchsetzung im XUAR verantwortlich. Als solcher hatte er eine politische Schlüsselposition bei der Aufsicht und Umsetzung des genannten Programms inne. 22.3.2021 7. WANG Mingshan (chinesische Schreibweise) Position(en): Abgeordneter des 14. Nationalen Volkskongresses (Februar 2023 bis Februar 2027); stellvertretender Direktor des ständigen Ausschusses des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region — XUAR) Geburtsdatum: Januar 1964 Geburtsort: Wuwei, Gansu (China) Staatsangehörigkeit: chinesisch Geschlecht: männlich Anschrift: Urumqi, Xinjiang Stellvertretender Direktor (seit Februar 2024) und ehemaliges Mitglied des ständigen Ausschusses des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (XUAR). Abgeordneter des 14. Nationalen Volkskongresses (Februar 2023 bis Februar 2027). Ehemaliger Direktor und stellvertretender Parteisekretär des Büros für Öffentliche Sicherheit von Xinjiang (Xinjiang Public Security Bureau — XPSB) von 2017 bis Januar 2021. Als stellvertretender Direktor und ehemaliger Sekretär der Zentralen Kommission für Politik und Recht des XUAR (von September 2020 bis Februar 2024) ist Wang Mingshan für die Wahrung der internen Sicherheit und die Rechtsdurchsetzung im XUAR verantwortlich. Damit bekleidet er eine politische Schlüsselposition, in der er für die Aufsicht über ein gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichtetes, groß angelegtes Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramm verantwortlich ist. Als ehemaliger Direktor und stellvertretender Parteisekretär des XPSB (von 2017 bis Januar 2021) bekleidete er eine Schlüsselposition im Sicherheitsapparat von Xinjiang und war direkt für die Umsetzung des genannten Programms zuständig. Insbesondere hat das XPSB die „integrierte Plattform für gemeinsame Operationen (Integrated Joint Operations Platform — IJOP)“ eingesetzt, ein Big-Data-Programm, das dafür genutzt wird, Millionen Uiguren in der Region Xinjiang zu verfolgen und die als „potenziell gefährlich“ erachteten Personen für die Verbringung in Internierungslager zu kennzeichnen. In seiner derzeitigen Position und aufgrund seiner früheren Funktionen ist Wang Mingshan für schwere Menschenrechtsverletzungen in China verantwortlich, insbesondere für die willkürliche Masseninternierung und die erniedrigende Behandlung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten sowie für systematische Verletzungen ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit. 22.3.2021 8. CHEN Mingguo (chinesische Schreibweise) Position(en): Stellvertretender Sekretär der Kommunistischen Partei Chinas und Mitglied des Ständigen Ausschusses des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region — XUAR) (seit Dezember 2024); Sekretär der Zentralen Kommission für Politik und Recht des XUAR (seit Februar 2024); Mitglied des Ständigen Ausschusses der Kommunistischen Partei Chinas des XUAR (seit Februar 2024) Geburtsdatum: Oktober 1966 Geburtsort: Yilong, Sichuan (China) Staatsangehörigkeit: chinesisch Geschlecht: männlich Anschrift: Urumqi, Xinjiang Verbundene Organisationen: Zentrale Kommission für Politik und Recht des XUAR Sekretär der Zentralen Kommission für Politik und Recht des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (XUAR) und Mitglied des Ständigen Ausschusses der Kommunistischen Partei Chinas des XUAR (seit Februar 2024). Seit Januar 2021 ehemaliger Direktor des Büros für öffentliche Sicherheit von Xinjiang (Xinjiang Public Security Bureau — XPSB) und stellvertretender Vorsitzender der Volksregierung des XUAR. Als Sekretär der Zentralen Kommission für Politik und Recht des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (XUAR), Mitglied des Ständigen Ausschusses der Kommunistischen Partei Chinas des XUAR und ehemaliger Direktor des XPSB hat Chen Mingguo eine Schlüsselposition im Sicherheitsapparat von Xinjiang inne und ist direkt an der Umsetzung eines gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten, groß angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms beteiligt. Insbesondere hat das XPSB die „integrierte Plattform für gemeinsame Operationen“ („Integrated Joint Operations Platform“ — I

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.