Europäische Union

2007/374/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 2007 über die staatliche Beihilfe C 52/2005 (ex NN 88/2005, ex CP 101/2004), die die Italienische Republik mit ihrem Zuschuss zur Anschaffung von Digitaldecodern gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6634) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0374. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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. Ausführliche Beschreibung der geplanten oder bereits getroffenen Maßnahmen, um die Beihilfe sofort und tatsächlich zurückzufordern. Bitte auch die alternativen Maßnahmen angeben, die nach nationalem Recht für die Rückforderung vorgesehen sind. Gegebenenfalls ist auch die Rechtsgrundlage der getroffenen/geplanten Maßnahmen anzugeben. 2.2. Frist für die vollständige Rückforderung. 3.   Rückforderung bereits abgeschlossen 3.1. Angaben zu den Beihilfebeträgen, die von den Begünstigten bereits zurückgefordert wurden: Datum (3) Erstatteter Betrag Währung Name des Beihilfeempfängers                         3.2. Angaben, die belegen, dass die Rückzahlung der in der Tabelle unter Ziffer 3.1 angegebenen Beihilfebeträge bereits erfolgt ist. (1)  Zeitpunkt, zu dem die Beihilfe dem Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (wenn die Maßnahme aus mehrfachen Zahlungen und/oder Erstattungen besteht, unterschiedliche Zeilen verwenden). (2)  Betrag, der dem Begünstigten zur Verfügung gestellten Beihilfe (Bruttosubventionsäquivalent, in Preisen von…). (3)  Zeitpunkt der Rückerstattung der Beihilfe.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.