Europäische Union

1999/393/EG: Beschluâ des Rates vom 22. Juli 1997 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über den Handel mit Textilwaren

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Avis juridique important | 31999D0393 1999/393/EG: Beschluâ des Rates vom 22. Juli 1997 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über den Handel mit Textilwaren Amtsblatt Nr. L 152 vom 18/06/1999 S. 0001 - 0056 BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 1997 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über den Handel mit Textilwaren (1999/393/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über den Handel mit Textilwaren ausgehandelt. Gemäß dem Beschluß 96/410/EG(1) ist das Abkommen bis zu seinem förmlichen Abschluß seit dem 1. Januar 1996 vorläufig angewendet worden. Das Abkommen sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über den Handel mit Textilwaren wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 22. Juli 1997. Im Namen des Rates Der Präsident J. POOS (1) ABl. L 169 vom 8.7.1996, S. 39.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.