Europäische Union

Beschluss des Rates vom 13. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2024/5523 17.9.2024 BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025 (C/2024/5523) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 3, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat am 12. Juli 2024 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025 (1) vorgelegt. (2) Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzulegen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/ 2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (2) und auf der Ausgabenseite mit der Verordnung (EU, Euratom) 2020/ 2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (3), geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 (4), im Einklang steht — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Rat hat den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025 am 13. September 2024 festgelegt. Der vollständige Text kann über die Website des Rates unter https://www.consilium.europa.eu/documents-publications/public-register/public-register-search/ eingesehen oder heruntergeladen werden. Geschehen zu Brüssel am 13. September 2024 Im Namen des Rates Die Präsidentin BÓKA J. (1)  Dok. COM(2024) 300 final. (2)   ABl. L 424 vom 15.12. 2020, S. 1. (3)   ABl. L 433 I vom 22.12. 2020, S. 11. (4)  Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/ 2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 2024/765, 29.2. 2024). ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5523/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.