Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/2062 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 10. September 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1880 (EUMAM Mozambique/1/2026)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2062 11.9.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/2062 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 10. September 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1880 (EUMAM Mozambique/1/2026) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2021/1143 des Rates vom 12. Juli 2021 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1143 nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die politische Kontrolle und strategische Leitung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) wahr und ist ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags zu fassen, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte. (2) Das PSK hat am 4. September 2025 den Beschluss (GASP) 2025/1880 (2) angenommen, mit dem Flottillenadmiral César Manuel PIRES CORREIA zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUMAM Mozambique mit Wirkung vom 10. September 2025 ernannt wurde. (3) Am 16. Juli 2026 haben die portugiesischen Militärbehörden vorgeschlagen, Oberst Sérgio LINO de ALMEIDA ESTRELA als Nachfolger von Flottillenadmiral César Manuel PIRES CORREIA zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUMAM Mozambique zu ernennen (im Folgenden „vorgeschlagene Ernennung“). Die portugiesischen Militärbehörden haben darauf hingewiesen, dass Oberst Sérgio LINO de ALMEIDA ESTRELA vor seiner Ernennung zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte zum Brigadegeneral befördert werden würde. (4) Am 27. Juli 2026 hat der Befehlshaber der EU-Mission der EUMAM Mozambique die vorgeschlagene Ernennung unterstützt. (5) Am 29. Juli 2026 hat der EU-Militärausschuss empfohlen, Oberst Sérgio LINO de ALMEIDA ESTRELA mit Wirkung vom 14. September 2026 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUMAM Mozambique zu ernennen. (6) Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Oberst Sérgio LINO de ALMEIDA ESTRELA zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUMAM Mozambique angenommen werden. (7) Der Beschluss (GASP) 2025/1880 sollte aufgehoben werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Brigadegeneral Sérgio LINO de ALMEIDA ESTRELA wird mit Wirkung vom 14. September 2026 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) ernannt. Artikel 2 Der Beschluss (GASP) 2025/1880 wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am 14. September 2026 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 10. September 2026. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende L. MANDEL VENSILD (1)   ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 93, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1143/oj. (2)  Beschluss (GASP) 2025/1880 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2181 (EUMAM Mozambique/1/2025) (ABl. L, 2025/1880, 15.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1880/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2062/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.