Europäische Union

Beschluss des Rates vom 16. November 2007 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2011

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D1124(03). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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24.11.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 282/15 BESCHLUSS DES RATES vom 16. November 2007 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2011 (2007/C 282/11) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (1), insbesondere Artikel 14, nach Kenntnisnahme des Berichts der Jury vom September 2007, der der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG vorgelegt wurde, in der Erwägung, dass die in Artikel 14 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind, gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 23. Oktober 2007 — BESCHLIESST: Artikel 1 Turku und Tallinn werden gemäß Artikel 14 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG zu „Kulturhauptstädten Europas 2011“ erklärt. Artikel 2 Die ernannten Städte treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Durchführung des Artikels 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG zu gewährleisten. Geschehen zu Brüssel am 16. November 2007. Im Namen des Rates Die Präsidentin I. PIRES DE LIMA (1)  ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.