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Beschluss (GASP) 2016/478 des Rates vom 31. März 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2016-04-01

Quellenkennung: 32016D0478. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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2016D0478 — DE — 01.04.2016 — 000.002 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (GASP) 2016/478 DES RATES vom 31. März 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 085 vom 1.4.2016, S. 48) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 098 vom 14.4.2016, S.  6 (2016/478) ►C2 Berichtigung, ABl. L 243 vom 10.9.2016, S.  16 (2016/478) ▼B BESCHLUSS (GASP) 2016/478 DES RATES vom 31. März 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert: 1. Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Listen in den Anhängen II und IV aufgenommen. 2. In Artikel 17 werden die folgenden Absätze angefügt: „(3)  Die in Artikel 8 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 16, 17 und 18 in Anhang II bis zum 2. Oktober 2016. (4)  Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. Oktober 2016.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ANHANG „ANHANG II Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2 A.   PERSONEN   Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste 16. SALEH ISSA GWAIDER, Agila Geburtsdatum: 1944 (nicht bestätigt) Agila Saleh ist seit dem 5. August 2014 Präsident des Abgeordnetenrates im Repräsentantenhaus. Am 17. Dezember 2015 sprach sich Saleh gegen das am 17. Dezember 2015 unterzeichnete libysche politische Abkommen aus. Als Präsident des Abgeordnetenrates hat Saleh den politischen Übergang in Libyen behindert und untergraben, indem er sich unter anderem weigerte, am 23. Februar 2016 im Repräsentantenhaus eine Abstimmung über die Regierung der nationalen Einheit (GNA) abzuhalten. Am 23. Februar 2016 beschloss Saleh, einen Ausschuss einzuberufen, der voraussichtlich mit anderen Mitgliedern des gegen das libysche politische Abkommen eingestellten ‚innerlibyschen Prozesses‘ (‚Libyan-Libyan Process‘) zusammentreffen wird. ►C2  1.4.2016 ◄ 17. GHWELL, Khalifa alias AL GHWEIL, Khalifa AL-GHAWAIL, Khalifa Geburtsdatum: 1964 Misratah Khalifa Ghwell ist der sogenannte ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (GNC, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen. Am 7. Juli 2015 bekundete Khalifa Ghwell der Standhaftigkeitsfront (Alsomood), einer neuen militärischen Streitmacht von 7 Brigaden, seine Unterstützung, um die Bildung einer Einheitsregierung in Tripolis zu verhindern, indem er gemeinsam mit dem Präsidenten des GNC, Nuri Abu Sahmain, an den Feierlichkeiten zur Gründung der Front teilnahm. Als ‚Ministerpräsident‘ des GNC spielte Ghwell eine zentrale Rolle bei der Behinderung der Einsetzung der im Rahmen des libyschen politischen Abkommens vereinbarten GNA. Am 15. Januar 2016 ordnete Ghwell in seiner Eigenschaft als ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des GNC in Tripolis an, dass alle Angehörigen des vom designierten Ministerpräsidenten der Regierung der nationalen Einheit eingesetzten neuen Sicherheitsteams, die sich nach Tripolis begeben, festzunehmen sind. ►C2  1.4.2016 ◄ 18. ABU SAHMAIN, Nuri alias BOSAMIN, Nori BO SAMIN, Nuri ►C1   BADI, Salahdin  ◄ Geburtsdatum: 16.5.1956 Zouara/Zuwara (Libyen) Nuri Abu Sahmain ist der sogenannte ‚Präsident‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (GNC, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen. Als ‚Präsident‘ des GNC spielte Nuri Abu Sahmain eine zentrale Rolle bei der Behinderung und Untergrabung des libyschen politischen Abkommens und der Einsetzung der Regierung der nationalen Einheit (GNA). Am 15. Dezember 2015 rief Sahmain dazu auf, die Annahme des libyschen politischen Abkommens, die auf einer Tagung am 17. Dezember erfolgen sollte, zu verschieben. Am 16. Dezember 2015 gab Sahmain eine Erklärung ab, wonach der GNC keinem seiner Mitglieder gestattet, an der Tagung teilzunehmen oder das libysche politische Abkommen zu unterzeichnen. Am 1. Januar 2016 lehnte Sahmain in Gesprächen mit dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen das libysche politische Abkommen ab.“ ►C2  1.4.2016 ◄ „ANHANG IV Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2 A.   PERSONEN   Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste 21. SALEH ISSA GWAIDER, Agila Geburtsdatum: 1944 (nicht bestätigt) Agila Saleh ist seit dem 5. August 2014 Präsident des Abgeordnetenrates im Repräsentantenhaus. Am 17. Dezember 2015 sprach sich Saleh gegen das am 17. Dezember 2015 unterzeichnete libysche politische Abkommen aus. Als Präsident des Abgeordnetenrates hat Saleh den politischen Übergang in Libyen behindert und untergraben, indem er sich unter anderem weigerte, am 23. Februar 2016 im Repräsentantenhaus eine Abstimmung über die Regierung der nationalen Einheit abzuhalten. Am 23. Februar 2016 beschloss Saleh, einen Ausschuss einzuberufen, der voraussichtlich mit anderen Mitgliedern des gegen das libysche politische Abkommen eingestellten ‚innerlibyschen Prozesses‘ (‚Libyan-Libyan Process‘) zusammentreffen wird. ►C2  1.4.2016 ◄ 22. GHWELL, Khalifa alias AL GHWEIL, Khalifa AL-GHAWAIL, Khalifa Geburtsdatum: 1964 Misratah Khalifa Ghwell ist der sogenannte ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (GNC, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen. Am 7. Juli 2015 bekundete Khalifa Ghwell der Standhaftigkeitsfront (Alsomood), einer neuen militärischen Streitmacht von 7 Brigaden, seine Unterstützung, um die Bildung einer Einheitsregierung in Tripolis zu verhindern, indem er gemeinsam mit dem ‚Präsidenten‘ des GNC, Nuri Abu Sahmain, an den Feierlichkeiten zur Gründung der Front teilnahm. Als ‚Ministerpräsident‘ des GNC spielte Ghwell eine zentrale Rolle bei der Behinderung der Einsetzung der im Rahmen des libyschen politischen Abkommens vereinbarten Regierung der nationalen Einheit (GNA). Am 15. Januar 2016 ordnete Ghwell in seiner Eigenschaft als ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des GNC in Tripolis an, dass alle Angehörigen des vom designierten Ministerpräsidenten der Regierung der nationalen Einheit eingesetzten neuen Sicherheitsteams, die sich nach Tripolis begeben, festzunehmen sind. ►C2  1.4.2016 ◄ 23. ABU SAHMAIN, Nuri alias BOSAMIN, Nori BO SAMIN, Nuri ►C1   BADI, Salahdin  ◄ Geburtsdatum: 16.5.1956 Zouara/Zuwara (Libyen) Nuri Abu Sahmain ist der sogenannte ‚Präsident‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (GNC, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen. Als ‚Präsident‘ des GNC spielte Nuri Abu Sahmain eine zentrale Rolle bei der Behinderung und Untergrabung des libyschen politischen Abkommens und der Einsetzung der Regierung der nationalen Einheit (GNA). Am 15. Dezember 2015 rief Sahmain dazu auf, die Annahme des libyschen politischen Abkommens, die auf einer Tagung am 17. Dezember erfolgen sollte, zu verschieben. Am 16. Dezember 2015 gab Sahmain eine Erklärung ab, wonach der GNC keinem seiner Mitglieder gestattet, an der Tagung teilzunehmen oder das libysche politische Abkommen zu unterzeichnen. Am 1. Januar 2016 lehnte Sahmain in Gesprächen mit dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen das libysche politische Abkommen ab.“ ►C2  1.4.2016 ◄

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.