Europäische Union

2008/211/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/55/EG

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19.3.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 80/18 BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/55/EG (2008/211/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1) in der geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Darin ist auch bestimmt, dass die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft wird. (3) Der Rat hat am 30. Januar 2006 die zweite Europäische Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina beschlossen (2). (4) Die Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007“ sieht vor, dass die Partnerschaften Ende 2007 aktualisiert werden. (5) Am 17. Juli 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (3) angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer erneuert wurde. (6) Es ist daher angezeigt, eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft anzunehmen, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für künftige Maßnahmen gesetzt werden. (7) Zur Vorbereitung der weiteren Integration in die Europäische Union sollten die zuständigen Behörden Bosnien und Herzegowinas einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen für die Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erarbeiten. (8) Der Beschluss 2006/55/EG sollte daher aufgehoben werden — BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina sind im Anhang festgelegt. Artikel 2 Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft. Artikel 3 Der Beschluss 2006/55/EG wird aufgehoben. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008. Im Namen des Rates Der Präsident D. RUPEL (1)   ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7). (2)  Beschluss 2006/55/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/515/EG (ABl. L 35 vom 7.2.2006, S. 19). (3)   ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82. ANHANG EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT MIT BOSNIEN UND HERZEGOWINA 2007 1.   EINLEITUNG Der Europäische Rat hat die Einführung der Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. Mit diesem Vorschlag für eine überarbeitete Partnerschaft soll die zweite Partnerschaft anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über Bosnien und Herzegowina aktualisiert werden. In dem Vorschlag werden neue Handlungsprioritäten festgelegt, weiterhin gültige werden übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von Bosnien und Herzegowina wird erwartet, dass es einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft ausarbeitet. Die Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes. 2.   GRUNDSÄTZE Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die Prioritäten, die für Bosnien und Herzegowina ermittelt wurden, betreffen die Fähigkeit des Landes, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden. 3.   PRIORITÄTEN Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Bosnien und Herzegowina auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung. Was die Festsetzung neuer Prioritäten betrifft, so kommen mit Sicherheit weitere Aufgaben auf Bosnien und Herzegowina zu, die im Rahmen einer zukünftigen Partnerschaft, auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte des Landes, zu Prioritäten erklärt werden können. Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn aufgelistet sind. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider. 3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN Hauptprioritäten — Annahme und Beginn der Umsetzung von Rechtsvorschriften für die Polizeireform auf Ebene des Gesamtstaats und der Entitäten im Einklang mit den drei EU-Grundsätzen. — Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), einschließlich der Übernahme einer proaktiven Rolle bei der Festnahme aller auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten. — Annahme der erforderlichen Rechtsvorschriften für den öffentlichen Rundfunk auf der Ebene der Föderation Bosnien und Herzegowina. Umsetzung der Reform des öffentlichen Rundfunks. — Umsetzung der Strategie 2006 für die Reform der öffentlichen Verwaltung und Gewährleistung, dass alle Ministerien und Einrichtungen auf Staatsebene angemessen finanziert, handlungsfähig und zweckmäßig ausgestattet sind, vor allem in Bezug auf Gebäude und Personal. — Stärkung der Verwaltungskapazität zur Vorbereitung der Erfüllung der im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) und im Interimsabkommen (IA) verankerten Verpflichtungen. — Weiterverfolgung der Bemühungen um Aussöhnung zwischen den Einwohnern der Länder in der Region und Verstärkung der Bemühungen um eine endgültige Lösung der noch offenen bilateralen Angelegenheiten, insbesondere der Grenzfragen. — Wesentliche Fortschritte bei der Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums in Bosnien und Herzegowina, in dem der freie Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit gewährleistet sind. — Abbau starrer Strukturen, die den Arbeitsmarkt beeinträchtigen, insbesondere in den Bereichen Arbeitsbesteuerung, Höhe der Sozialtransfers und Lohngestaltungsmechanismen, um die Partizipations- und die Beschäftigungsrate zu erhöhen. — Maßnahmen zur Schaffung funktionsfähigerer und nachhaltiger institutioneller Strukturen sowie für eine bessere Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, was gegebenenfalls auch die Vereinbarung und Annahme von Änderungen der Verfassung des Landes erfordert. Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Verfassung/Staatsführung — Weitere Maßnahmen zur Ausstattung des Parlaments von Bosnien und Herzegowina mit ausreichenden technischen Mitteln und Personal. — Gewährleistung einer strukturierten und institutionalisierten Koordinierung zwischen Gesamtstaat und Entitäten durch Schaffung funktionierender Mechanismen für die Abstimmung auf politischer, legislativer und technischer Ebene. — Angemessene Folgemaßnahmen zu den Berichten der obersten Rechnungskontrollbehörden von Bosnien und Herzegowina und Maßnahmen gegen diejenigen, die für Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind. Parlament/Wahlen — Änderung des Wahlrechts für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina und der Abgeordneten der Völkerkammer im Hinblick auf die Erfüllung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der aus dem Beitritt zum Europarat erwachsenden Verpflichtungen. Öffentliche Verwaltung — Ausstattung des Büros des Koordinators für die öffentliche Verwaltung mit den für dessen Arbeit erforderlichen personellen und materiellen Mitteln. — Weitere Verbesserung der Einstellungsverfahren auf der Grundlage objektiver und leistungsorientierter Kriterien zur Gewährleistung von Transparenz und der zügigen Ernennung hinreichend qualifizierter Beamter. — Harmonisierung der Rechtsvorschriften für den öffentlichen Dienst zur Schaffung eines rechenschaftspflichtigen, effizienten öffentlichen Dienstes auf der Grundlage professioneller Kriterien für die Laufbahnentwicklung. — Vollendung der Zusammenlegung der gesamtstaatlichen Ombudsstelle mit den entsprechenden Stellen auf Ebene der Entitäten und Gewährleistung einer für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Ombudsstelle erforderlichen Mittelausstattung. Justizsystem — Weitere Stärkung der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens sowie Verbesserung seiner Effektivität, u. a. durch Verringerung des Rückstands bei der Bearbeitung der vor Gericht anhängigen Fälle. — Annahme und Beginn der Umsetzung einer Strategie für die Entwicklung des Justizwesens. — Gewährleistung einer angemessenen Schulung des Justizpersonals, vor allem in Bezug auf Menschenrechtsbestimmungen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Korruptionsbekämpfung — Annahme und Umsetzung eines ausführlichen Aktionsplans gegen Korruption auf der Grundlage der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung. — Umsetzung der Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) sowie der Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften gegen Korruption. — Konsequente Verfolgung von Korruptionsfällen und Vertretung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. — Ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes über Interessenkonflikte. Menschenrechte und Schutz von Minderheiten — Streichung der Bestimmungen über die Todesstrafe aus der Verfassung der Republika Srpska. — Bessere Umsetzung der von Bosnien und Herzegowina ratifizierten internationalen Übereinkünfte, auch in Bezug auf die Berichterstattungspflicht. — Besserer Zugang zur Justiz. — Ausbau des Schutzes der Rechte von Frauen und Kindern. — Vereinbarung einer umfassenden Reform des Strafvollzugs und Bau eines Bundesgefängnisses. — Weitere Verbesserung des Rechtsrahmens für den Minderheitenschutz, damit alle Anforderungen des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten erfüllt sind, und Gewährleistung, dass dieser Rechtsrahmen in ganz Bosnien and Herzegowina angewendet wird. — Gewährleistung, dass der bosnisch-herzegowinische Rat für nationale Minderheiten und dessen entsprechende Stellen auf Ebene der Entitäten ordnungsgemäß funktionieren. — Ausarbeitung und Umsetzung aller sektoralen Aktionspläne der nationalen Strategie für die Roma als Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Armut und für die soziale Eingliederung. — Weitere Vermeidung der Heimunterbringung, Förderung gemeindenaher Dienste und Hilfe für Betreuungsbedürftige auch im Bereich der geistigen Gesundheit. Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen — Beitrag zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, Aussöhnung und guten nachbarschaftlichen Beziehungen, u. a. durch Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen und die wirksame Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA). — Verbesserung der Zusammenarbeit mit Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Menschenhandel und Schmuggel, justizielle Zusammenarbeit und Grenzschutz. — Beitrag zur Lösung der noch offenen Grenzprobleme mit Nachbarländern. — Gewährleistung einer angemessenen finanziellen Ausstattung und der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Rückkehrfonds für Flüchtlinge; Beitrag zur vollständigen Umsetzung der Erklärung von Sarajewo; Abschluss des Prozesses der Rückführung von Flüchtlingen und deutliche Fortschritte bei der sozialen und wirtschaftlichen Eingliederung dieser Personen. Wirtschaftliche Kriterien — Stärkung der makroökonomischen Stabilität durch Verfolgung eines nachhaltigen finanzpolitischen Kurses und Anwendung aufsichtspolitischer Instrumente zur Wahrung der Finanzstabilität, vor allem in Anbetracht der rasanten Entwicklung der Finanzintermediation. — Beschleunigung des Privatisierungsprozesses mit dem Ziel, 5-10 % des öffentlichen Kapitals an den privaten Sektor zu übertragen, wobei der höhere Zielwert für die Föderation gilt. — Entwicklung von Mechanismen zur Finanzüberwachung auf der Grundlage von Finanzregeln und Maßnahmen der institutionellen Zusammenarbeit, die die Finanzdisziplin innerhalb der Entitäten sowie zwischen den Einrichtungen der Entitäten und denen des Gesamtstaats fördern; Gewährleistung eines angemessenen Umfelds für die institutionelle Zusammenarbeit im Rahmen eines ordnungsgemäß funktionierenden nationalen Finanzrats. — Abschließende Erfüllung inländischer Forderungen entsprechend der Rückzahlungskapazität des Haushalts und nachhaltiger Abbau der öffentlichen Verschuldung. — Verbesserung der Unternehmensführung (corporate governance) durch spürbare Fortschritte bei der Umstrukturierung und Abwicklung von Verluste schreibenden Staatsbetrieben. — Gewährleistung, dass die Handelsgerichte ordnungsgemäß funktionieren, und insbesondere Stärkung der Gerichtskapazitäten im Hinblick auf eine effizientere Bearbeitung von Konkursen/Abwicklungen. — Stärkung der Rechtssicherheit für lokale und ausländische Wirtschaftsteilnehmer und Verbesserung des Unternehmensumfelds. Europäische Standards Binnenmarkt Freier Warenverkehr — Verbesserung und Umsetzung des rechtlichen Rahmens für Normung, Messwesen, Produktakkreditierung und -zertifizierung im Einklang mit den Standards und bewährten Verfahren der EU; weitere Angleichung der technischen Vorschriften an den Besitzstand; Stärkung der Kapazitäten der Infrastruktur und Einrichtungen für die Qualitätssicherung und Schaffung der Rechtsgrundlage für Konformitätsbewertungsverfahren. — Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Normen (EN). — Einführung eines im Vorfeld der Verabschiedung greifenden internen Konsultations- und Notifzierungsmechanismus für neue technische Vorschriften, die Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Handel beinhalten. — Gewährleistung, dass die Marktüberwachungsbehörde uneingeschränkt funktioniert, und Fortsetzung der Maßnahmen zum Aufbau einer Marktüberwachungsstruktur, die den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich freier Warenverkehr genügt. — Annahme des Bundesgesetzes über pharmazeutische und medizinische Geräte und Aufbau einer staatlichen Arzneimittelbehörde. Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht — Übertragung der Bankenaufsicht (einschließlich untergeordneter Tätigkeiten) auf die gesamtstaatliche Ebene und Gewährleistung, dass diese Überwachungsbehörde im Einklang mit den Baseler Grundprinzipen für wirksame Bankenaufsicht effizient arbeitet. — Verabschiedung der Rechtsvorschriften über Schuldverhältnisse auf gesamtstaatlicher Ebene. — Gewährleistung, dass die Versicherungsbehörde von Bosnien und Herzegowina ordnungsgemäß funktioniert und somit das Bestehen eines einheitlichen Versicherungsbinnenmarkts garantiert ist. — Schaffung eines kohärenten Rechts- und Regulierungsrahmens für die Kapitalmärkte zur Gewährleistung eines einheitlichen Wirtschaftsraums und Aufbau adäquater Institutionen für die Koordinierung der Maßnahmen und Rechtsvorschriften für Kapitalmärkte. Freier Kapitalverkehr — Weitere Fortschritte bei der Beseitigung der Beschränkungen für Kapitalausfuhren. Zoll und Steuern — Weitere Angleichung der Zoll- und Steuervorschriften und -verfahren an den Besitzstand und Gewährleistung, dass der Zolltarif von Bosnien und Herzegowina rechtzeitig unter Zugrundelegung der jüngsten Fassung der Kombinierten Nomenklatur aktualisiert wird. — Gewährleistung, dass der rechtliche Rahmen für Freizonen mit den EU-Standards vereinbar ist und die angemessene Überwachung der Freizonen ermöglicht. — Gewährleistung, dass die Ursprungsregeln, einschließlich der Regeln über die diagonale Ursprungskumulierung, ordnungsgemäß angewendet werden. — Anwendung der Zollwertregeln entsprechend den internationalen Standards und Praktiken. — Abbau von Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle (Zollgebühren für die Bearbeitung von Zollanmeldungen). — Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität zur Anwendung des Zoll- und Steuerrechts sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung. — Vereinbarung einer dauerhaften Formel für die Aufteilung der Einnahmen aus indirekten Steuern zwischen Gesamtstaat, Entitäten und dem Brčko-Distrikt. — Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Berücksichtigung dieser Grundsätze bei neuen Steuermaßnahmen. Wettbewerb — Verbesserung des bestehenden Kartellrechts in Einklang mit den Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und Stärkung der Verwaltungskapazität des Wettbewerbsrats. — Vorantreiben der Vorbereitungen im Bereich staatliche Beihilfen, insbesondere durch Annahme der notwendigen Rechtsvorschriften, durch Einrichtung einer unabhängig operierenden Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen und durch Gewährleistung von Transparenz bei allen in Bosnien und Herzegowina gewährten Beihilfen. Öffentliches Auftragswesen — Gewährleistung, dass das einheitliche öffentliche Beschaffungssystem ordnungsgemäß funktioniert, und Umsetzung der Vorschriften und Verfahren für das öffentliche Auftragswesen. Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität. Schutz der Rechte des geistigen Eigentums — Herstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit des Instituts für geistiges Eigentum, damit es seine Aufgaben wirksam wahrnehmen kann, und Anwendung und Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens. — Ausarbeitung eines Aktionsplans für den Aufbau der notwendigen Kapazität für die Um- und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, mit besonderem Schwerpunkt auf spezifischen Ausbildungsmaßnahmen für die Vollzugsorgane, Richter, Staatsanwälte und Zollbeamten. — Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsorganen und allen relevanten Akteuren im Hinblick auf eine bessere Durchsetzung und erste Ausarbeitung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Beschäftigungs- und Sozialpolitik — Weiterentwicklung der Politik der sozialen Eingliederung und der sozialen Sicherung. — Schaffung von Mechanismen für den sozialen Dialog. — Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen. — Aufbau angemessener Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz. Bildung und Forschung — Anwendung des Bundesgesetzes über die Hochschulausbildung, das die Umsetzung der wichtigsten Aspekte des Bologna-Prozesses und des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens ermöglicht. — Überwindung der Fragmentierung des Bildungssystems und der Aufgabenüberschneidungen zwischen verschiedenen Organisationsebenen. Stärkung der Politikentwicklung und der strategischen Planung zur Verbesserung der Bildungsqualität. — Einleitung von Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Kinder in der Schule nach ethnischen Gesichtspunkten getrennt werden. — Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. — Konzipierung einer integrierten Forschungspolitik. WTO-Angelegenheiten — Fortführung der für die Einhaltung der WTO-Regeln und -Verpflichtungen notwendigen Reformen und weiteres Hinarbeiten auf den WTO-Beitritt. Politikbereiche Industrie und KMU — Schaffung eines kohärenten rechtlichen und institutionellen Rahmens für KMU im Hinblick auf die ordnungsgemäße Umsetzung der KMU-Charta. — Annahme des Vorschlags für eine landesweite KMU-Strategie und Schaffung der hierfür erforderlichen Mindestvoraussetzungen auf Ebene des Gesamtstaates zur Gewährleistung einer landesweiten kohärenten und koordinierten KMU-Politik, einschließlich einer nationalen KMU-Behörde und eines Forums für den Dialog mit den KMU und ihre Konsultation. — Ausarbeitung einer umfassenden Industriepolitik. Landwirtschaft und Fischerei — Annahme des Gesetzes über Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Entwicklung sowie Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens für die einheitliche Umsetzung der einschlägigen politischen Maßnahmen. Entwicklung einer umfassenden Landwirtschaftstrategie auf gesamtstaatlicher Ebene. — Stärkung der Verwaltungskapazität auf Ebene des Gesamtstaats im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Entwicklung im Hinblick auf eine wirksame landesweite Koordinierung der Marktpolitik und der Politik für den ländlichen Raum. Vorantreiben der Arbeiten zur Schaffung eines gesamtstaatlichen Ministeriums für Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Entwicklung mit ausreichenden Mitteln zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. — Annahme von Rechtsvorschriften im Einklang mit den europäischen Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit und Beginn ihrer Umsetzung. — Ausbau der Labor- und Inspektionskapazität in den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit, Einrichtung von Referenzlaboren und Entwicklung von Probenahmeverfahren gemäß den EU-Anforderungen. — Verbesserung des Systems für die Kennzeichnung von Rindern und die Registrierung ihrer Verbringung sowie Beginn der Einführung eines entsprechenden Systems für Schweine, Schafe und Ziegen. Umwelt — Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes als Rahmen für einen landesweit harmonisierten Umweltschutz. — Weitere Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung. — Ratifizierung der einschlägigen internationalen Übereinkommen, einschließlich der Übereinkommen von Aarhus und Espoo, und Beginn ihrer Umsetzung. — Aufbau einer gesamtstaatlichen Umweltschutzbehörde und Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit. — Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität der Umweltschutzeinrichtungen, insbesondere auf gesamtstaatlicher Ebene, und Verbesserung der Kommunikation und Koordinierung zwischen diesen Einrichtungen. Energie — Erfüllung der seit dem 1. Juli

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.