Europäische Union

2008/211/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/55/EG

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32008D0211. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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2007 aus dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft erwachsenden Verpflichtungen in Bezug auf die vollständige Umsetzung des Besitzstands für den Gas- und Strombinnenmarkt und den grenzüberschreitenden Handel mit Strom. — Entwicklung und Annahme einer umfassenden Energiestrategie. Verkehr — Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes, einschließlich des Addendums zum südosteuropäischen Eisenbahnverkehrsraum; Koordinierung und Konsolidierung — auf Ebene des Gesamtstaats und der Entitäten — der Verkehrsinfrastrukturplanung im Hinblick auf eine schlüssige Prioritätenfestlegung bei Verkehrsprojekten im Rahmen des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes. — Angleichung an den Besitzstand im Bereich Straßenverkehr (technische Standards und Sicherheitsstandards, Sozialvorschriften und Marktzugang). — Uneingeschränkte Anwendung des gesamtstaatlichen Eisenbahngesetzes. Vorbereitung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen für einen offenen Zugang zur Infrastrukturnutzung. — Umsetzung der im Rahmen der ersten Übergangsphase des Übereinkommens über den Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Luftverkehr. Informationsgesellschaft und Medien — Verabschiedung des Gesetzes über die Agentur für die Informationsgesellschaft und Einrichtung dieser Agentur. — Um- und Durchsetzung der Verordnungen über Telekommunikation/elektronische Kommunikation im Hinblick auf einen vollständig liberalisierten und wettbewerbsorientierten Markt. Einführung der notwendigen wettbewerbssichernden Maßnahmen auf dem Markt. — Wahrung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für Kommunikation; Stärkung ihrer Verwaltungskapazität. Finanzkontrolle — Entwicklung und Annahme einer Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen. — Annahme und Umsetzung der Rechtsvorschriften für interne Kontrolle und Audits im öffentlichen Sektor. Statistik — Umsetzung der Vereinbarung zwischen den Entitäten über das Statistikwesen zur Verbesserung der Arbeit der zentralen statistischen Agentur in Bosnien und Herzegowina sowie Ausdehnung des Erfassungsbereichs und Verbesserung der Qualität von Statistiken, insbesondere auf Ebene des Gesamtstaats. — Verbesserung der Datenerhebung und -verarbeitung bei den Agrarstatistiken in Einklang mit den Standards und Methoden der EU. — Verbesserung von Qualität und Erfassungsbereich der Statistiken über den Staatshaushalt. — Schaffung des für die Durchführung der Volkszählung erforderlichen Rechtsrahmens; Vereinbarung eines Zieldatums für die Volkszählung und Beginn der Vorbereitungen für ihre Durchführung. Recht, Freiheit und Sicherheit Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration — Angemessene Personalausstattung der Migrations-Abteilung des Ministeriums für Sicherheit und angemessene Räumlichkeiten, materielle und personelle Ausstattung sowie Fortbildungsmaßnahmen für die Dienststelle für Ausländerangelegenheiten. — Annahme einer Migrationsstrategie für die gesamtstaatliche Ebene und des neuen Gesetzes über Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht von Ausländern. — Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EG und Bosnien und Herzegowina sowie Verhandlungen über entsprechende Rückübernahmeabkommen mit Ländern, aus denen die durchreisenden Migranten stammen. — Gewährleistung, dass die Aufnahmezentren den internationalen Standards entsprechen, und Übernahme der alleinigen Verantwortung für ihre Finanzierung und Verwaltung. — Annahme und Umsetzung der überarbeiteten nationalen Strategie für den integrierten Grenzschutz auf der Grundlage der einschlägigen Leitlinien für die westlichen Balkanländer sowie des entsprechenden nationalen Aktionsplans. — Weitere Verbesserung der Grenzübergangsstellen. Geldwäsche — Besetzung sämtlicher noch offener Stellen in der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen. — Weitere Verbesserung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie Anwendung und Durchsetzung derselben. Drogen — Ausarbeitung einer gesamtstaatlichen Drogenpolitik nach EU-Standards. — Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit eines gesamtstaatlichen Betäubungsmittelamtes. Polizei — Weitere Stärkung des Staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA), vor allem durch Einstellung des gesamten dafür vorgesehenen Personals. Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus — Ausarbeitung sämtlicher in der nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorgesehenen Aktionspläne und Umsetzung derselben. — Aktualisierung und Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels. — Ratifizierung des Europarats-Übereinkommens über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. — Intensivierung des Kampfs gegen organisierte Kriminalität und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. — Einleitung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz der Opfer des Menschenhandels und angemessene Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Zeugenschutz. — Stärkung der Kapazität des Staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes zur Bekämpfung des Terrorismus und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich, u. a. durch ordnungsgemäße Umsetzung internationaler Übereinkommen. Schutz personenbezogener Daten — Einrichtung einer mit hinreichenden Befugnissen und ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestatteten unabhängigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde). 3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Verfassung/Staatsführung — Fortführung des Prozesses der Vereinbarung und Annahme von Änderungen an der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, die zur Schaffung von funktionsfähigeren und finanziell tragfähigen institutionellen Strukturen sowie zu einer besseren Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beitragen und den Prozess der europäischen Integration fördern. — Gewährleistung kontinuierlicher Fortschritte bei der vollständigen Übernahme der Verantwortung für die Politikgestaltung und die Beschlussfassung. Öffentliche Verwaltung — Umsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung und Gewährleistung ihrer Tragfähigkeit; Ausbau der Kapazitäten für die schrittweise Rechtsangleichung und Umsetzung des Besitzstandes. Justizsystem — Umsetzung der Entwicklungsstrategie für das Justizwesen, Konsolidierung eines unabhängigen, zuverlässigen und wirksamen Justizwesens, das die Rechtsstaatlichkeit und den gleichberechtigten Zugang aller Bürger zur Justiz gewährleistet, und Gewährleistung, dass alle Gerichte mit den erforderlichen technischen und finanziellen Mitteln für eine wirksame und vorschriftsmäßige Rechtspflege ausgestattet sind. Menschenrechte und Schutz von Minderheiten — Gewährleistung, dass das nationale Recht uneingeschränkt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. — Gewährleistung des Minderheitenschutzes nach europäischen und internationalen Standards; vollständige Umsetzung der nationalen Strategie für die Roma und der dazugehörigen sektoralen Aktionspläne; Erzeugung von Daten als solide Grundlage für die Weiterentwicklung von Strategien der sozialen Eingliederung, Aktionsplänen und deren Evaluierung. Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen — Weitere Förderung des regionalen Dialogs, der Stabilität, der gutnachbarschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit. — Gewährleistung, dass das Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Internationalen Strafgerichtshof mit den vom Europäischen Rat im September 2002 angenommenen Leitprinzipien der EU in Einklang gebracht wird. Wirtschaftliche Kriterien — Verbesserung der öffentlichen Finanzlage durch Senkung der öffentlichen Ausgaben gemessen am BIP, durch Verlagerung der Ausgaben auf wachstumsfördernde Kategorien und durch Stärkung der wirtschaftspolitischen Planungskapazität. — Abschluss des Privatisierungsprozesses und Abwicklung der restlichen defizitären Staatsbetriebe, die sich nicht verkaufen lassen. — Erhöhung des Anteils der regulären Beschäftigung durch Senkung der Sozialabgaben und Reformierung des Rentensystems sowie Erleichterung der Arbeitsmobilität im gesamten Land. — Raschere Entflechtung der Netzwerkindustrien, um den Elektrizitäts-, den Gas- und den Telekommunikationsmarkt im Hinblick auf mehr Wettbewerb und eine effiziente Ressourcenallokation für zusätzliche Anbieter zu öffnen. — Fortführung der Reformen in den Bereichen Eigentumsregistrierung, Durchsetzung von Verträgen, Konkursverfahren, Registrierung, Besteuerung und Zulassung von Unternehmen, um das unternehmerische Umfeld zu verbessern und den Unternehmergeist zu fördern. Beseitigung der sich überschneidenden Vorschriften, die den Unternehmen von den verschiedenen Regierungsebenen auferlegt werden, und der doppelten Besteuerung aufgrund der Entitätenstruktur. Europäische Standards Binnenmarkt Freier Warenverkehr — Fortsetzung der Arbeiten zum Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur und zur Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Normen, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung an den Besitzstand sowie zur Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept sowie nach dem alten Konzept. — Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Normen und Intensivierung der Bemühungen um Vollmitgliedschaft im Europäischen Komitee für Normung, im Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung und im Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen. — Schaffung eines den europäischen Standards entsprechenden Marktüberwachungssystems. Zoll und Steuern — Gewährleistung der weiteren Angleichung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften an den Besitzstand und weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität zur Umsetzung dieser Vorschriften sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung. — Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs sowohl innerhalb der Region als auch mit der EU, um die Durchsetzung von Maßnahmen gegen Steuerumgehung und -hinterziehung zu erleichtern. Wettbewerb — Umsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen und Gewährleistung, dass die Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen wirksam funktioniert. — Erstellung eines umfassenden Verzeichnisses staatlicher Beihilfen. Öffentliches Auftragswesen — Gewährleistung, dass der rechtliche Rahmen für das öffentliche Auftragswesen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vereinbar ist und dass öffentliche Ausschreibungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Beschäftigungs- und Sozialpolitik — Im Bereich der geistigen Gesundheit: Aufbau gemeindenaher Dienste als Alternative zur Unterbringung in Heimen sowie Zuweisung ausreichender finanzieller Mittel für die Gesundheitsversorgung in diesem Bereich. Bildung und Forschung — Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungssystems, einschließlich der allgemeinen Grundbildung, und zur Schaffung eines modernen Berufsbildungs- und -ausbildungssystems. — Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung. Statistik — Erstellung verlässlicher Wirtschaftsstatistiken und Aufbau institutioneller Kapazitäten für die Erzeugung und Veröffentlichung statistischer Grunddaten nach europäischen Standards, vor allem in den Bereichen volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Agrar-, Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken sowie Sozialstatistiken einschließlich Bildungs-, Arbeits- und Gesundheitsstatistiken. — Durchführung der Volkszählung. Politikbereiche Industrie und KMU — Gewährleistung, dass die KMU-Charta umgesetzt wird. — Gewährleistung, dass die Industriepolitik umgesetzt wird. Landwirtschaft und Fischerei — Umsetzung der umfassenden nationalen Agrarstrategie im gesamten Land. — Weitere Stärkung der gesamtstaatlichen Kapazitäten zur Koordinierung und Harmonisierung in den Politikbereichen Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Entwicklung, Stärkung der Durchführungsmechanismen und weitere Angleichung derselben an den Besitzstand. — Annahme weiterer mit dem Besitzstand vereinbarer Rechtsvorschriften in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Aufbau eines wirksamen Kontrollsystems. — Bewertung der Einhaltung einschlägiger EU-Vorschriften durch die agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe, Ausarbeitung eines Programms zur Modernisierung dieser Betriebe und Beginn seiner Umsetzung. Umwelt — Fortsetzung der Arbeiten zur schrittweisen Übernahme des Besitzstands insbesondere in den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Wasserqualität, Luftqualität, Naturschutz und integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. — Umsetzung von strategischen Plänen, einschließlich Investitionsstrategien, sowie verstärkte Investitionen in die ökologische Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Abwassersammlung und -aufbereitung, Trinkwasserversorgung und Bewirtschaftung fester Abfälle. — Gewährleistung der Einbeziehung von Umweltschutzanforderungen bei der Politikgestaltung und -umsetzung in anderen Bereichen. Verkehr — Schaffung der Wettbewerbsvoraussetzungen im Schienennetz, einschließlich der entsprechenden Regulierungs- und Sicherheitsbehörden. — Gewährleistung der weiteren Angleichung der Verkehrsvorschriften an den Besitzstand, vor allem im Hinblick auf technische und Sicherheitsnormen (einschließlich der Einführung des digitalen Fahrtenschreibers), soziale Standards und Marktliberalisierung. — Umsetzung der im Rahmen der zweiten Übergangsphase des Übereinkommens über den Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen. Energie — Vorantreiben der Reform der Energieversorgungsunternehmen, insbesondere im Elektrizitäts- und Gassektor; Umsetzung der Aktionspläne der Entitäten für die Umstrukturierung des Energiesektors; Entwicklung und Umsetzung ähnlicher Pläne für die Reform des Kohlesektors, Einrichtung eines Übertragungsnetzbetreibers und von Verteilernetzbetreibern im Gassektor sowie Aufbau eines Gasmarkts. — Gewährleistung eines konsolidierten Systems für die Elektrizitäts- und Gasregulierung, in das in Einklang mit dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft auch andere Energiesektoren einbezogen werden können, und gleichzeitige Gewährleistung, dass die Fragen im Zusammenhang mit sozial benachteiligten Kunden angegangen werden. Informationsgesellschaft und Medien — Uneingeschränkte Anwendung der Rechtsvorschriften für den öffentlichen Rundfunk und Abschluss der Strukturreform des öffentlichen Rundfunks. — Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und Dienstleistungen und Gewährleistung ihrer Um- und Durchsetzung. — Angleichung an das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen und an die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“. Finanzkontrolle — Umsetzung des Strategiepapiers über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und des entsprechenden Aktionsplans. — Stärkung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit sowie der finanziellen Unabhängigkeit der obersten Rechnungskontrollbehörden. — Entwicklung von Verfahren und Aufbau von Verwaltungskapazitäten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU. Recht, Freiheit und Sicherheit Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration — Umsetzung der Politik in den Bereichen Visa, Asyl und Migration in Einklang mit den EU-Standards. — Weitere Verbesserung des Grenzschutzes mit besonderer Schwerpunktlegung auf die Grenzinfrastruktur und die Überwachung der grünen Grenze. Geldwäsche — Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung der Durchsetzungsbilanz bei der Bekämpfung der Geldwäsche. Drogen — Gewährleistung einer angemessenen Ausstattung der Vollzugsorgane für die Bekämpfung des Drogenhandels. Herbeiführung einer zufrieden stellenden behördenübergreifenden und internationalen Zusammenarbeit, die deutlich verbesserte Ergebnisse in diesem Bereich hervorbringt. Polizei — Uneingeschränkte Umsetzung der Polizeireform. Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus — Deutliche Ergebnisse bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, sämtlicher Formen des illegalen Handels und des Terrorismus sowie Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Strafverfolgung. Schutz personenbezogener Daten — Umsetzung des nationalen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit dem Besitzstand und Gewährleistung einer wirksamen Überwachung und Durchsetzung. 4.   PROGRAMMPLANUNG Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006(IPA) und im Falle der vor 2007 angenommenen Programme im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (CARDS) (1), bereitgestellt. Die Finanzierungsvereinbarungen bilden die Rechtsgrundlage für die konkrete Umsetzung der Programme. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Bosnien und Herzegowina kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht. 5.   KONDITIONALITÄT Die Gemeinschaftshilfe für die westlichen Balkanländer wird von Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen sowie bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 oder, im Fall der vor 2007 angenommenen Programme, auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden außerdem besondere Bedingungen aufgenommen. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit Bosnien und Herzegowina geschlossen wird. 6.   ÜBERWACHUNG Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft. (1)   ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.